Bußgeldtabelle: Rotlichtverstoß mit dem Lkw begangen
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Kurz & knapp: Rotlichtverstoß mit dem Lkw
Überfahren Lkw-Fahrer eine rote Ampel, drohen Ihnen die gleichen Konsequenzen wie anderen Fahrzeugführern auch.
Ein Rotlichtverstoß kann Sanktionen wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge haben.
Die Sanktionen fallen härter aus, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war oder wenn aus der Missachtung des Rotlichts eine Gefährdung oder Sachbeschädigung resultierte.
Mit dem Lkw über Rot fahren
Inhaltsverzeichnis
Eine rote Ampel zu überfahren, erhöht nicht nur die Gefahr eines Unfalls, sondern kann auch Sanktionen nach sich ziehen. Lkw-Fahrer können besonders viel Schaden anrichten, wenn diese durch Fehlverhalten im Straßenverkehr einen Unfall verursachen.
Wird eine rote Ampel missachtet, können Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, ist bei einem Rotlichtverstoß davon abhängig, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, als sie überfahren wurde. Bei mehr als einer Sekunde droht ein höheres Bußgeld, ein Fahrverbot und mehr Punkte in Flensburg als bei einer Sekunde oder weniger.
Fahrer eines Lkw werden beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung härter bestraft als normale Autofahrer. Aber ist das auch beim Rotlichtverstoß so? Müssen Lkw-Fahrer hier auch mit schärferen Sanktionen rechnen? Wann droht Lkw-Fahrern der Führerscheinentzug, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? All das erfahren Sie im Folgenden.
Gilt bei einem Rotlichtverstoß für Lkw-Fahrer ein anderer Bußgeldkatalog?
Lkw haben aufgrund ihrer Beschaffenheit einen längeren Bremsweg und brauchen daher länger, um zum Stehen zu kommen als normale Pkw. Auch die Ladung eines Lkw spielt beim Bremsvorgang eine Rolle. Lkw-Fahrer müssen immer darauf achten, dass die Ladung durch eine Vollbremsung nicht gefährdet wird. Aber gilt deswegen für Lkw-Fahrer ein anderer Bußgeldkatalog in Bezug auf Rotlichtverstöße?
Begehen Lkw-Fahrer einen Rotlichtverstoß, wird dies genauso sanktioniert wie bei allen anderen Fahrzeugführern auch. Auch wenn die Beschaffenheit des Lkw einen Einfluss auf das Bremsverhalten des Fahrzeugs hat, heißt das nicht, dass deswegen für Lkw-Fahrer andere Regeln an der Ampel gelten.
Fahrzeugführer müssen ihren Lkw jederzeit unter Kontrolle haben und wissen, wie sich dieser verhält, wenn sie bremsen bzw. wie lange er ungefähr braucht, um zum Stehen zu kommen. Der Bremsvorgang muss ohnehin schon während der Gelbphase der Ampel eingeleitet werden, sodass eine Vollbremsung an einer roten Ampel in der Regel gar nicht notwendig ist.
Dass Lkw einen längeren Bremsweg hätten und dass durch eine Vollbremsung die Ladung gefährdet worden wäre, gelten also im Nachhinein nicht als Ausrede für einen Rotlichtverstoß. Ohnehin muss die Ladung so gesichert sein, dass im Notfall auch eine stärkere Bremsung möglich ist.
Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß – hier im Video!
Einfacher Rotlichtverstoß mit dem Lkw: Welche Sanktionen drohen?
Wird eine rote Ampel mit dem Lkw überfahren, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor, wenn die Ampel weniger als oder genau eine Sekunde rot war, als der Lkw-Fahrer geblitzt wurde. Ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg können hierbei die Folge sein. Ein Fahrverbot droht hingegen nicht.
Anders sieht es hingegen aus, wenn aus dem Rotlichtverstoß mit dem Lkw eine Gefährdung entsteht. Werden andere Fahrzeugführer, Fahrradfahrer oder Fußgänger durch Ihr Fehlverhalten gefährdet, kann das mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet werden.
Überfährt ein Lkw eine rote Ampel und folgt daraus eine Sachbeschädigung, kann sich das Bußgeld auf 240 Euro erhöhen. Auch hier können zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen.
Einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit dem Lkw begangen: Was droht?
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot stand, als sie überfahren wurde. Die Sanktionen sind hier dementsprechend höher, als wenn ein einfacher Rotlichtverstoß mit dem Lkw begangen wird. Ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot können hier die Folge sein.
Eine daraus resultierende Gefährdung oder Sachbeschädigung kann das Bußgeld außerdem in die Höhe treiben. Neben zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat, droht bei einer Gefährdung ein Bußgeld von 320 Euro und bei einer Sachbeschädigung ein Bußgeld von 360 Euro.
Je nach Art und Schwere der Folgen, die sich aus einem Rotlichtverstoß mit dem Lkw ergeben, kann aber auch der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe die Konsequenz sein.
Kann ich Einspruch gegen den Rotlichtverstoß als Lkw-Fahrer einlegen?
Wurde ein Rotlichtverstoß von einem Lkw-Fahrer begangen und dieser erhält als Folge ein Fahrverbot oder wird ihm der Führerschein entzogen, kann das nicht nur Auswirkungen auf die Mobilität des Betroffenen haben, sondern auch die Existenz gefährden. Ohne Führerschein können Lkw-Fahrer nämlich ihren Beruf nicht mehr ausüben und riskieren damit ihren Arbeitsplatz.
Kann in solch einem dringenden Fall eine Milderung der Sanktionen erlangt werden? Kann grundsätzlich Einspruch gegen den Rotlichtverstoß eingelegt werden, wenn Zweifel daran bestehen, dass das Messergebnis korrekt ist?
In der Regel können Sie auch gegen einen Rotlichtverstoß Einspruch einlegen, wenn Sie diesen mit einem Lkw begangen haben. Auch ein Ampelblitzer kann Fehler bei der Messung machen. Typische Fehler sind beispielsweise, dass der Blitzer falsch installiert worden ist oder dass die Gelbphase zu kurz war, sodass dem Lkw-Fahrer nicht genug Zeit blieb, um zu bremsen.
Ob sich ein Einspruch gegen den entsprechenden Bescheid lohnt, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen. Dieser kann Ihnen bei der Begründung helfen und gegebenenfalls Akteneinsicht beantragen. Ob Sie mit dem Einspruch Erfolg haben und ob eine Milderung der verhängten Sanktionen in Ihrem Fall infrage kommt, ist immer vom Einzelfall abhängig.
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