Bußgeldkatalog: Falschrum parken
Verstoß | Bußgeld |
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Parken entgegen der Fahrtrichtung | 15 € |
Kurz & Knapp: Falschrum parken
Falschrum zu parken, stellt meist eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar, da hierfür entweder riskante Wendemanöver nötig sind oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung.
Falschrum zu parken, ist meist in Einbahnstraßen erlaubt und in Straßen, auf deren rechten Seite Schienen verlaufen.
Nicht nur das Parken, sondern auch das Halten entgegen der Fahrtrichtung ist ordnungswidrig.
Die StVO legt die erlaubte Parkrichtung fest
Inhaltsverzeichnis
Die tägliche Parkplatzsuche gestaltet sich vor allem in Großstädten zur Zerreißprobe für die Nerven. Da kann ein freier Parkplatz auf der linken Fahrbahnseite eine große Versuchung sein. Doch was ist, wenn die nächste Wendemöglichkeit erst in mehreren hundert Metern kommt? Das Risiko, dass die begehrte Stellfläche bis dahin von einem anderen Autofahrer weggeschnappt wurde, ist manch einem zu groß. Er entschließt sich kurzerhand, sein Auto nach links zu lenken und einfach falschrum zu parken, also entgegen der Fahrtrichtung.
Doch ist ein solches Manöver tatsächlich erlaubt? Gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) lautet die Antwort darauf „nein“. Lediglich in einigen Ausnahmesituationen ist es gestattet, falschrum zu parken. Aber welche sind das? Und mit welchen Strafen müssen Autofahrer rechnen, die verbotenerweise entgegen der Fahrtrichtung parken? Dies verrät der folgende Ratgeber.
Wann ist es erlaubt, falschrum zu parken?
Wer sich entgegen der Fahrtrichtung in eine Parklücke stellt, muss dafür logischerweise zunächst auf die Gegenfahrspur fahren oder aber auf der eigenen Fahrspur ein Wendemanöver durchführen. Bei beidem handelt es sich um eine riskante Angelegenheit, die schnell einen Unfall herbeiführen kann. Es ist daher wenig verwunderlich, dass es von den Ordnungshütern geahndet wird, falschrum zu parken.
Dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen es tatsächlich erlaubt ist, sein Auto an den linken Fahrbahnrand zu stellen. Auch diese Ausnahmen sind im § 12 Abs. 4 StVO festgelegt.
Zum einen ist dies in Einbahnstraßen der Fall. Das macht Sinn, denn hier müssen Autofahrer üblicherweise nicht mit Gegenverkehr rechnen und können diesen somit auch nicht gefährden, wenn sie auf der linken Seite parken. Ist die Einbahnstraße allerdings in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigegeben, sollten die Autofahrer unbedingt auf entgegenkommende Radler achten, wenn sie auf der linken Seite einparken möchten.
Zum anderen ist es auch dann erlaubt, falschrum zu parken, wenn auf der rechten Seiten der Fahrbahn Schienen verlegt sind.
Falsch herum parken: Dieses Bußgeld droht bei Parkverstößen
Wenn weit und breit weder ein Einbahnstraßenschild noch Schienen am rechten Fahrbahnrand zu sehen sind, ist es verboten, links bzw. falschrum zu parken. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird er bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt oder die Polizei erwischt, muss er mit einem Strafzettel rechnen, denn für das Parken entgegen der Fahrtrichtung sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 15 Euro vor. Weitere Sanktionen wie Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot muss der Autofahrer üblicherweise nicht fürchten.
T.S. meint
22. November 2022 at 16:28
T.S meint
Ich parke mit meinem Wohnmobil (PKW) in einer Parktasche ,(Länge ca 20 m inclusive Pflanzbeete)die von beiden Seiten eine Bepflanzung hat.
Daneben bleibt eine Spur die in beiden Richtungen wechselseitig benutzt wird.
Beim Ausparken habe ich sowohl Gegenverkehr wie auch Verkehr in Ausparkrichtung, je nach Verkehrslage.
Nun habe ich einen roten Zettel dran.
Mal gespannt
Gast meint
5. Februar 2022 at 13:24
Ich habe in einer Straße, die nur 2,2m breit ist auf der rechten Seite auf einem Parkplatz geparkt und das Auto dort 2 Wochen stehen lassen. Ist das ein Dauerdelikt? Bei mir treffen gerade nach und nach neue Falschparkentickets über 15 € zu dem Sachverhalt ein…
Klaus P meint
16. November 2021 at 16:43
„Falsch herum parken“ ist eine falsche Ausdrucksweise. Es muss hier heißen: „Parken oder Halten auf der linken Straßenseite“. Denn genau darum geht es. In Einbahnstraßen ist dies grundsätzlich erlaubt, und das Fahrzeug muss dann, wie sonst auch, in der erlaubten Fahrtrichtung abgestellt werden.
jazzy meint
24. Februar 2021 at 4:36
darf das ordungsamt falsch rum parken und auch einbahnstrassen nach einsatz in verkehrter fahrtrichtung einbahnstrassen verlassen
Wolfgang S. meint
16. Juli 2020 at 13:05
Parken auf Grünflächen habe ich vermisst, kann ich auf einer Grünfläche neben einer Parkfläche im Wohngebiet mehrere Tage Hintereimander parken?
Franz meint
28. Februar 2020 at 13:04
Durch Strassenbauarbeiten war die Strasse nur bis zur Baustelle freigegeben . Dadurch wurde durch die Absperrung zur Sackgasse. Ich habe auf dem Park- Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung geparkt und einen Strafzettel bekommen
Rosemarie meint
29. November 2019 at 23:58
Ich habe 2017 einen Bußgeldbescheid über 30€ bekommen, weil ich in einer wenig befahrenen Strasse mit vielen längs markierten Parkbuchten falschherum parkte. Ich hatte niemanden behindert, gefährdet usw.
In meiner außerordentlich belebten Wohnstrasse (30er Zone und Durchgangsstrasse zum Einkaufscenter) wird jeden Tag falschherum geparkt und gehalten. Hier rasen auch speziell nachts junge Autofahrer mit röhrendem Auspuff und mit 80 kmh bzw. 100 kmh durch die Strasse. Von 30 parkenden PKW/LKW stehen 80% auf der korrekten Strassenseite, der Rest parkt andersherum. Die Polizei ist blind und das anscheinend auf Dauer.
Hinnerk meint
1. Februar 2020 at 15:53
Die Ehefrau eines Arbeitskollegen wurde getötet als ein „falsch Herumparker“ der in einem Wohngebiet hinter einem Lieferwagen links eingeparkt hatte, ohne Sicht nach rechts -weil er links sitzend natürlich nicht durch den geschlossenen Lieferwagen vor ihm durchschauen konnte- aus der linken Parklücke heraus auf die Fahrbahn fuhr, dabei die entgegenkommende Radfahrerin -die genannte Ehefrau des Arbeitskollegin- also nicht sehen konnte. Er rammte diese, so dass sie auf die Gegenfahrbahn geriet, stürzte und vom einem entgegenkommenden LKW überrollt wurde.
Seitdem kann ich nicht verstehen, dass diese Parksünde so abgetan und mit nur 15€ Verwarnungsgeld geahndet wird.
Max meint
18. März 2021 at 8:32
Es gibt einen klaren Unterschied, ob ich bei einer vielbefahrenen Straße links Parke und dort eine Gefahr darstelle oder ob ich in einer ruhigen Wohnsiedlung links parke und freie Sicht auf mein komplettes Umfeld habe. Ich selbst habe nur knapp über eine Stunde links in einer solchen ruhigen übersichtlichen Wohnsiedlung geparkt und direkt 25 Euro Verwarngeld zahlen müssen. Für mein Vergehen sind die 25 Euro schon fast wieder als viel zu betrachten, weil ich niemanden behindert habe. In Ihrem geschilderten Fall sieht die Situation natürlich anders aus und hier kommen natürlich auch ganz andere Strafen auf den Schuldigen zu.
Thomas meint
3. Juli 2019 at 17:10
Kurzbio.ich bin schwerbehinderter herzkranke , ich werde trotz Hinweis auf Behinderung täglich diskriminiert , es geht um parken auf Fußweg mit Vorsatz , mit Behinderung , falschherum , per Anzeige 35 € + 15 € , laut bussgeldkatalog 2019 , ich hoffe es ist richtig , ich habe fotonachweisse die ich der anzeigen beilegen , es sind 140 in 4 monaten , das sind aber nur Tage an denen ich einkaufen ging , wenn es meine Gesundheit zulässt , versuche ich einen Monat voll zu machen , ich habe nur eine pumpleistung von 30 % und kann nur mich sehr langsam bewegen , täglich betragen die anzeigen von 6 bis 10 Pkw in einer Straße .
J.Wagner meint
24. Januar 2019 at 10:26
…und wie verhält es sich mit befestigten Stellen auf der linken Seite unterhalb einer Hochbahn? Hier wird weder in den Gegenverkehr eingegriffen, noch wird der Verkehr anderweitig behindert.