Kurz & knapp: Punkteabbau in Flensburg
Ein Abbau der Punkte in Flensburg ist bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten möglich. Dies funktioniert durch die kostenpflichtige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES).
Durch die Teilnahme am Punkteabbauseminar können Sie alle 5 Jahre 1 Punkt abbauen. Dabei wird kein bestimmter Punkt aus dem Fahreignungsregister gelöscht, sondern lediglich der Punktestand um 1 Punkt reduziert.
Ein Fahreignungsseminar kann zwischen 550 und 650 Euro kosten. Ist Ihnen das zu teuer, können Sie alternativ auch auf den Punkteverfall warten. 1 Punkt verjährt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 und 3 Punkte verfallen nach spätestens 10 Jahren.
Aus Angst um den Führerschein Punkte abbauen
Inhaltsverzeichnis
Eines der wenigen Konten, die gerne möglichst leer bleiben sollten, ist das Punktekonto in Flensburg. Denn der Führerschein gerät je nach Punktestand immer mehr in Gefahr. Seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 wird die Fahrerlaubnis bei 8 Punkten entzogen.
Zwar unterliegen die Punkte im Fahreignungsregister (FAER) nach einem gewissen Zeitraum der Verjährung und werden anschließend von selbst wieder gelöscht, allerdings können oder wollen manche Fahrer nicht so lange warten. Unter Umständen können Sie dann Punkte in Flensburg selber abbauen.
Punkte abbauen: Wann, wie, wo?
Um Punkte durch einen Abbau loszuwerden, müssen Sie als auffällig gewordener Kraftfahrer ein sogenanntes Fahreignungsseminar (FES) besuchen. Zwar steht es jedem Verkehrssünder frei, an einem solchen Seminar teilzunehmen, allerdings kann nicht jeder dadurch Punkte in Flensburg abbauen. Dies funktioniert nur, wenn sich maximal 5 Punkte in Ihrem Fahreignungsseminar befinden. Fahrer mit 6 oder mehr Punkten auf dem Konto haben diese Möglichkeit nicht mehr. Daher gilt es, rechtzeitig Auskunft über den Punktestand einzuholen.
Die Seminare zum Punkteabbau in Flensburg werden von Fahrschulen angeboten und durchgeführt. Möchten Sie dadurch Punkte abbauen, ist eine Dauer von insgesamt mehreren Wochen denkbar, da einige Pausen zwischen den verschiedenen Maßnahmen des Seminars Pflicht sind. Das Fahreignungsseminar ist nicht mit der MPU oder dem Aufbauseminar für Fahranfänger zu verwechseln. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wann ein Punkteabbauseminar sinnvoll wäre:
Punkte | Maßnahmen | Punkteabbau möglich? |
---|---|---|
1 bis 3 | keine | ✓ |
4 bis 5 | - Ermahnung - Hinweis auf Fahreignungsseminar | ✓ |
6 bis 7 | - Verwarnung - Hinweis auf Fahreignungsseminar | X |
8 | - Führerscheinentzug - MPU | X |
Wichtig: Durch den Besuch des Punkteabbauseminars wird Ihr Punktestand um 1 Punkt reduziert. Beachten Sie jedoch: Durch diese Vorgehensweise können Sie nur alle 5 Jahre Punkte abbauen. Die Kosten für ein solches Seminar belaufen sich im Übrigen auf ca. 550 bis 650 Euro.
Punkte abbauen: Wie das Seminar abläuft
Das Fahreignungsseminar gliedert sich in zwei Teile: eine verkehrspädagogische und eine verkehrspsychologische Teilmaßnahme. Wie die Maßnahmen jeweils ablaufen, erklären wir im Folgenden:
- Verkehrspädagogische Maßnahme: In der verkehrspädagogischen Maßnahme arbeiten Sie einzeln oder in Gruppen bis zu sechs Teilnehmern allgemeine Verkehrsregeln und spezifische Fälle durch. Die Teilmaßnahme folgt dem Ziel, das Bewusstsein der Teilnehmer für Risiken und Gefahren vom Auto im Verkehr zu schärfen. Ein allgemeines Verständnis zu Aufbau, Funktionsweise und Ziele des Punktesystems wird ebenfalls angestrebt. Die Auswahl der Themen folgt meist den Verstößen der Beteiligten. Die Teilmaßnahme besteht aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten. Zwischen beiden Sitzungen gibt es eine mindestens einwöchige Pause.
- Verkehrspsychologische Maßnahme: Der zweite Teil des Seminars wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Hier geht es darum, dem Verkehrssünder mit Hilfe eines geschulten Psychologen zu helfen, Wege aus dem riskanten Fahrverhalten aufzuzeigen. Die Teilnehmer entwickeln im Rahmen der Sitzungen Strategien, um ihr Verhalten zu verändern. Nach dem Gespräch probieren die Fahrer diese Vorsätze im eigenen Auto aus. Der Erfolg dieser Strategien ist das Thema der anschließenden Besprechung. Dieser Teil des Seminars besteht aus zwei Sitzungen, je 75 Minuten. Hier dauert die Pause mindestens drei Wochen an. In dieser Zeit testen die Teilnehmer ihre Strategien aus.
Übrigens: Auch wenn Ihr Punktestand zu hoch ist, um durch ein Fahreignungsseminar Punkte abbauen zu können, steht der Teilnahme an einem solchen Seminar dennoch nichts im Wege. Zwar entfällt die Möglichkeit des Punkteabbaus, Ihr Verhalten im Straßenverkehr können Sie dadurch aber dennoch verbessern, um künftig Punkte in Flensburg zu vermeiden.
M meint
17. Februar 2023 at 15:14
hallo ich habe letztes Jahr ein Abbauseminar absolviert.
zu dem Zeitpunkt hatte ich 3 punkte.
2 davon werden automatisch in 2 monaten gelöscht.
Das bedeutet offiziell habe ich dann nur noch 1 punkt.
steht dann bei meiner Punkteauskunft 0 Punkte ? ( weil ich ja 1 Punkt abgebaut habe)
René meint
24. Mai 2022 at 18:19
Guten Tag,
ich habe innerhalb von 3 Jahren 4 Punkte gesammelt.
der erste Punkt baut sich automatisch nach 1,5 Jahren ab ? Egal ob ich in der Zwischenzeit schon neue „gesammelt“ habe ?
Sodass der erste in meinem Fall schon wieder weg wäre, wenn der Tatbestand älter als 2,5 Jahre alt ist, richtig ?
Jarek meint
24. Mai 2022 at 17:10
Hey ich habe jetzt 7 Punkte auf dem Konto und würde gerne eine Punkt abbauen und würde gerne an einem Seminar teilnehmen. gibt es bei 7 Punkten in Flensburg eine Möglichkeit?
Christopher S. meint
7. November 2018 at 0:15
Hallo,
ich bin mit 28 km/h zu schnell geblitzt worden und habe Angst, dass ich ein weiteres Mal mit über 26km/h in einem Jahr geblitzt werde.
Bei erfolgreicher Teilnahme an dem Fahreignungsseminar, wäre der Punkt dann weg und ich könnte (was ich natürlich auch durch Hilfe des Seminars und durch eine Verbesserung meines Fahrverhaltens unbedingt vermeiden möchte) einen Punkt mit 26km/h zu schnell kriegen ohne dass ich einen Monat meinen Führerschein abgebe?
Ich bin beruflich auf den Führerschein angewiesen, dementsprechend sauer bin ich auf mich selbst.
Danke für Ihre Rückmeldung… [editiert von der Redaktion]
Lennart meint
18. März 2022 at 17:52
Hallo Christopher,
Auch wenn der Kommentar bereits einige Jahre alt ist, möchte ich gerne für andere Leser:innen darauf antworten.
Das ist leider nicht möglich. Der Bußgeldkatalog bezieht sich auf die Wiederholung der Tat und nicht auf den aktuellen Punktestand. Somit ist dieser für das Fahrverbot irrelevant. (BKatV §4 Abs.2)
Gruß