Kurz & knapp: Bußgeldbescheid der Niederlande
Ja, durch das EU-Vollstreckungsabkommen können auch Geldsanktionen (d. h. beispielsweise ein Bußgeldbescheid) der Niederlande in Deutschland vollstreckt werden.
Nein, dies betrifft aber nur Verstöße, die inklusive Verwaltungskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten.
Zuständig für einen Bußgeldbescheid aus den Niederlanden sind das zentrale Justizinkassobüro der Niederlande sowie das Bundesamt für Justiz in Deutschland.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog der Niederlande
Tatbestand | Geldsanktion |
---|---|
Überfahren einer roten Ampel | 280 € |
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h | ab 196 € |
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h | Staatsanwaltschaft legt Bußgeld fest |
Verstoß gegen geltende Parkregelungen | 110 € |
Unangeschnalltes Fahren oder falsche Nutzung des Gurtes | 160 € |
Durchführung von Wendemanövern auf Autobahnen | 420 € |
Bußgeldbescheid aus Holland: Unbeliebtes Urlaubssouvenir
Bekannt sind die Niederlande vor allem für ihre fast unausschöpfliche Käsevielfalt, das robuste Hollandrad oder auch die als Cloqs bezeichneten Holzpantoletten. Touristen aus aller Welt zieht es ganzjährig nach Den Haag, Rotterdam oder in die Hauptstadt Amsterdam. Auch bei deutschen Urlaubern ist Holland beliebt. Vor allem wegen der überschaubaren Entfernung reisen viele deutsche Touristen mit dem Auto oder Wohnmobil ins Nachbarland.
Wer sich im Vorfeld jedoch nicht genau darüber informiert, welche Verkehrsregeln vor Ort gelten, der wird bei der Rückreise nicht selten von einem Bußgeldbescheid der Niederlande überrascht, wenn dieser aus dem Ausland an Ihre Heimatadresse versendet wurde. Aber aufgrund welcher gesetzlichen Vereinbarung ist ein Bußgeldbescheid aus den Niederlanden überhaupt zulässig? Und müssen Sie den Bußgeldbescheid aus Holland zwangsläufig bezahlen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid: Wann ein Knöllchen aus Holland droht
Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Mitgliedstaaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Gesetzliche Grundlage ist in diesem Zusammenhang der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung. Mit Vollstreckung ist hierbei gemeint, dass Geldsanktionen bei Zahlungsverweigerung betroffender Verkehrssünder eingetrieben werden können. Am 28. Oktober 2010 wurde das genannte Übereinkommen in Deutschlands nationalem Recht verankert. Die deutschen Regelungen zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI können im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) eingesehen werden. Die §§ 86 ff. IRG enthalten sämtliche Bestimmungen.
Aber wann laufen Sie überhaupt Gefahr, einen Bußgeldbescheid der Niederlande zu erhalten? Grundsätzlich verpflichtet sich Deutschland nur dann zur Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, wenn das Bußgeld inklusive Verwaltungskosten 70 Euro oder mehr beträgt. Liegt die Sanktion für den von Ihnen begangenen Verkehrsverstoß hingegen unterhalb dieser Bagatellgrenze, werden ausländische Geldbußen in Deutschland in der Regel nicht vollstreckt.
Wie wird ein Bußgeldbescheid aus Holland vollstreckt?
Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß, Rotlichtverstoß — wenn Sie sich während dem Hollandurlaub eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu Schulden kommen lassen, dann kann diese nach niederländischem Recht geahndet werden.
Der Polizeibeamte im Ausland bzw. der von diesem installierte Blitzer hält in der Regel nur das Kennzeichen des Tatfahrzeuges fest. Um das Bußgeld eintreiben zu können, muss die Behörde des Reiselandes jedoch wissen, gegen wen der Bescheid ergehen soll. Mittels des Kennzeichens kann eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Deutschland gestellt werden, das für die Herausgabe der Halterdaten verantwortlich ist.
Kann gegen einen Bußgeldbescheid der Niederlande Einspruch eingelegt werden?
Bei Formfehlern im Bußgeldbescheid der Niederlande, Zweifeln bezüglich dessen Inhalt oder Missverständnissen ist es ratsam, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gegebenenfalls sollten Sie überlegen, einen deutschsprachigen Anwalt im Urlaubsland zu kontaktieren, um Einspruch einzulegen.
Wie Sie beim Einspruch vorgehen sollten bzw. welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie im Falle vom Bußgeldbescheid der Niederlande auch auf der Internetseite des CJIB. Welche Voraussetzungen innerhalb von einer sechswöchigen Frist laut CJIB gegeben sein müssen, damit Sie beim Staatsanwalt Einspruch einlegen bzw. in Berufung gehen können, haben wir nachfolgend für Sie aufgelistet. Folgende Punkte sollte Ihr Schreiben beinhalten, wenn Sie das CJIB anschreiben möchten:
- Vorname, Nachname, Anschrift, Wohnort, Geburtsort- und datum
- Warum Sie dem Bußgeldbescheid widersprechen
- Angabe der IBAN (Kontoverbindung)
- Erstellungsdatum des von Ihnen verfassten Schreibens
- Ihre Unterschrift
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