Kurz & Knapp: Parkraumbewirtschaftung
Die Parkraumbewirtschaftung dient in der Regel dazu, das Parken effizienter zu gestalten, die Stadt– und Umweltverträglichkeit in der betroffenen Zone zu erhöhen und den Anwohnern und Gewerbetreibenden in der Umgebung zu einem Parkplatz zu verhelfen.
Anwohner müssen in der Regel nicht jedes Mal einen Parkschein ziehen, sondern können beim zuständigen Bürgeramt einen Anwohnerparkausweis beantragen.
Sollte der Parkautomat einmal ausgefallen sein, sind Sie verpflichtet, stattdessen eine Parkscheibe gut sichtbar in Ihrem Auto zu platzieren.
Über die Parkzone mit Parkgebühren
Inhaltsverzeichnis
Gerade in großen Städten ist teilweise ein regelrechter Kampf um freie Parkplätze zu beobachten. Der Grund dafür ist simpel: Vielerorts fehlt es an Parkraum. Abhilfe soll dabei die sogenannte Parkraumbewirtschaftung schaffen.
Die Stadt oder Gemeinde bietet dabei Parkflächen gegen eine Nutzungsgebühr an. Wer sein Kfz in einer entsprechenden Parkzone abstellt, ist verpflichtet, an einem Parkautomaten einen Parkschein zu ziehen.
Doch welchen Zweck soll die Parkraumbewirtschaftung im Einzelnen erfüllen? Müssen auch Anwohner immer einen Parkschein ziehen, wenn Sie vor ihrer Wohnung parken wollen? Welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen, wenn kein Parkschein gezogen oder die Parkzeit überschritten wird? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Welche Ziele verfolgt die Parkraumbewirtschaftung?
Die Parkraumbewirtschaftung ist unter Autofahrern eher unbeliebt. Zwar wird somit häufig mehr Stellfläche geboten, allerdings gibt es in vielen Zonen nur eine gewisse Höchstparkdauer, für welche gezahlt werden kann.
Zudem muss vorab die Parkzeit möglichst genau abgeschätzt werden, um nicht zu viel oder zu wenig Geld in den Automaten zu werfen. Allerdings zielt die Parkraumbewirtschaftung nicht darauf ab, hohe Einnahmen zu generieren. Vielmehr sollen die folgenden drei Ziele verwirklicht werden:
- Effizientes Parken: Nachfrage und Angebot sind zwei Begriffe, sie sich nicht nur in der Wirtschaft bedienen lassen. Bezogen auf den Parkraum in vielen großen Städten klafft hierbei nämlich eine große Lücke: Es werden mehr Stellplätze benötigt als zur Verfügung stehen. Dadurch entsteht unweigerlich sogenannter Parksuchverkehr, welcher den allgemeinen Verkehrsfluss behindert. Die Parkraumbewirtschaftung soll zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz führen.
- Stadt- und Umweltverträglichkeit: Auch für diesen Punkt ist der Parksuchverkehr entscheidend. Wird dieser nämlich reduziert, kann er automatisch weniger Lärm und Abgase produzieren. Allerdings muss bei der Einrichtung einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung auch immer bedacht werden, dass dadurch eine andere Nutzung der Fläche, beispielsweise durch Radfahrer oder Fußgänger, eingegrenzt wird.
- Zufriedene Bewohner und zufriedene Gewerbetreibende: Auch an die Bewohner wird bei der Parkraumbewirtschaftung gedacht. Durch die kostenpflichtigen Zonen soll es Anwohnern leichter gemacht werden, einen Parkplatz in Nähe zur eigenen Wohnung zu finden.
Beispiel Parkraumbewirtschaftung in Berlin
Der Parkraum in Berlin ist täglich hart umkämpft. Obwohl die Hauptstadt über ein großes Netz der öffentlichen Verkehrsmittel verfügt, wollen viele Berliner und Pendler nicht auf den eigenen fahrbaren Untersatz verzichten.
Auch in der Hauptstadt wird daher die Parkraumbewirtschaftung angewendet. Aktuell gibt es 44 Parkzonen in Berlin, die bewirtschaftet werden. Für die meisten Bereiche ist eine Parkgebühr von 25 Cent je Viertelstunde zu entrichten.
Parkraumbewirtschaftung: Anwohner haben Anspruch auf eine Parkvignette
Ein wichtiges Ziel der Parkraumbewirtschaftung ist auch die Entlastung von Anwohnern bei der Parkplatzsuche. Allerdings müssen diese nicht jedes Mal einen Parkschein ziehen und somit Parkgebühr entrichten. Der sogenannte Anwohnerparkausweis sorgt dafür, dass die Gebühr pauschal für zwei Jahre beglichen ist.
Den Bewohnerparkausweis beantragen kann, wer innerhalb der Parkzone behördlich gemeldet ist und über ein Kfz verfügt, welches nachweislich dauerhaft genutzt wird und auf den Anwohner zugelassen ist.
Ein entsprechender Antrag ist beim zuständigen Bürgeramt vorzulegen. In Berlin ist dafür eine Gebühr von 20,40 Euro zu entrichten. Im Anschluss wird eine Parkvignette ausgestellt, welche für zwei Jahre gültig ist. Klebt diese hinter der Windschutzscheibe, muss fortan kein Parkschein in der entsprechenden Zone mehr gezogen werden.
Trotz Parkraumbewirtschaftungszone den Parkscheinautomat nicht genutzt
Handelt es sich um eine Zone mit Parkraumbewirtschaftung, sind Betroffene dazu verpflichtet, einen Parkschein zu ziehen. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld gemäß Bußgeldkatalog. Dies geht aus § 13 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor:
An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. […]
Sie sind also auch verpflichtet, den Parkschein so anzubringen, dass er für Kontrolleure vom Ordnungsamt gut sichtbar ist.
Was tun, wenn der Parkautomat nicht funktioniert?
Gar nicht so selten kommt es vor, dass ein Parkscheinautomat nicht funktioniert und Betroffene gar nicht in der Lage sind, einen Parkschein zu lösen. Auch für diesen Fall gibt die StVO das richtige Verhalten vor: „Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2).“ [§ 13 Absatz 1 StVO]
Ulrich H meint
31. Mai 2022 at 14:48
habe im april neue parkraumvingette beantragt–geht bis 31.5.22–habe bis heute noch keine Antwort
was muß ich jetzt machen ??
Christian B meint
22. September 2021 at 10:42
Ich würde gerne wissen wo man ein Anwohnerparkausweis-Schild her bekommt bzw beantragt, damit das in der Straße, wo man wohnt, aufgestellt wird
Vanessa meint
3. Juli 2020 at 8:27
Hallo, ich würde gerne mal wissen, wie diese Parkraumbewirtschaftungsplätze markiert und ausgeschildert werden müssen. Ich habe auf einem Parkplatz geparkt auf dem weder eine Info zu einer Parkscheibe noch ein automat stand und daher bin ich von einem gratis Parkplatz ausgegangen. Anscheinend stand das am Ortseingangsschild, ist dies denn zulässig? Danke für ein Feedback.