Bußgeld: In der Einbahnstraße in die falsche Richtung fahren
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung mit einem Kfz befahren | 25 |
Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung mit einem Fahrrad befahren | 20 |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 25 |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 30 |
… mit Unfall | 35 |
Kurz & Knapp: Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren
Die Bußgelder für das vorschriftswidrige Befahren einer Einbahnstraße entgegen der erlaubten Richtung fallen auch dann an, wenn dies aus Versehen geschah.
Auch Fahradfahrer müssen hier ein Bußgeld zahlen, sofern nicht ein Zusatzschild anzeigt, dass die Einbahnstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist.
Es beträgt zwischen 25 und 35 Euro.
Bußgeld als Strafe: Die Einbahnstraße in die falsche Richtung zu befahren, ist verboten
Inhaltsverzeichnis
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Einbahnstraße eingerichtet wird. Manchmal ist die Fahrbahn zu schmal oder das Verkehrsaufkommen in der Straße ist so hoch, dass der Fahrzeugstrom aus zwei verschiedenen Richtungen hinderlich ist. In anderen Situationen sollen die Anzahl der durchfahrenden Fahrzeuge reduziert und der Verkehr in dieser Straße beruhigt werden, wie z. B. in Wohngebieten. Doch ganz gleich, aus welchem Grund eine Einbahnstraße existiert, für alle gilt: Fahrzeuge dürfen sich hier nur in der erlaubten Fahrtrichtung bewegen.
Fahren Sie in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung, wird ein Bußgeld fällig. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von Ihrem Fahrzeug ab und welche Auswirkungen das Fahren in die entgegengesetzte Richtung hat. Mit Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot müssen Sie bei dieser Verkehrsordnungswidrigkeit jedoch in der Regel nicht rechnen.
Im Video – Welche Regeln gelten in einer Einbahnstraße?
Kraftfahrzeuge in der Einbahnstraße
Fahren Sie mit einem Pkw, Lkw oder Motorrad in der Einbahnstraße in die falsche Richtung, fällt ein Bußgeld von 25 Euro an, sollten Sie dabei erwischt werden. Denn andere Fahrzeugführer, die die Einbahnstraße in korrekter Fahrtrichtung befahren, rechnen nicht mit Gegenverkehr, weshalb die Missachtung dieses Verbots die Unfallgefahr erheblich erhöht. Zudem bietet eine Einbahnstraße häufig keinen Platz, um einem entgegenkommenden Auto auszuweichen, weshalb es unweigerlich zu einer Behinderung des Verkehrsflusses kommt.
Auch Fahrradfahrer müssen sich an die Fahrtrichtung halten
Die vorgeschriebene Fahrtrichtung gilt für alle Arten von Fahrzeugen. Deshalb ist es auch Fahrradfahrern verboten, die Einbahnstraße in die falsche Richtung zu befahren. Das Bußgeld für diesen Verstoß richtet sich nach dessen Auswirkungen:
- Wurden Sie einfach nur beim Fahrradfahren entgegen der Fahrtrichtung erwischt, fallen 20 Euro an.
- Haben Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, müssen Sie mit 25 Euro rechnen.
- 30 Euro Bußgeld werden fällig, wenn Sie durch das Fahren in falscher Richtung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben.
- Und kam es dadurch gar zu einer Sachbeschädigung, müssen Sie 35 Euro Bußgeld zahlen.
Kommentar hinterlassen