Bußgeldkatalog: Feuerlöscher im Bus
Verstoß | Bußgeld in Euro |
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Als Fahrer den Bus ohne mitzuführenden Feuerlöscher in Betrieb genommen | 15 |
Als Fahrzeughalter angeordnet oder zugelassen, dass ein Bus ohne mitzuführenden Feuerlöscher in Betrieb genommen wurde | 20 |
Als Fahrzeughalter unterlassen, den vorgeschriebenen Feuerlöscher im Bus fristgerecht prüfen zu lassen | 15 |
Kurz & knapp: Feuerlöscher im Bus
Welche Anforderungen ein Feuerlöscher im Bus erfüllen muss, regelt § 35g der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Zunächst einmal muss er eine Füllmasse von 6 kg aufweisen. Darüber hinaus muss es sich dabei um einen sogenannten „ABC-Feuerlöscher“ handeln, sprich: er muss mindestens für die folgenden drei Brandklassen zugelassen sein:
– Brandklasse A: brennbare feste Stoffe (flammen- und glutbildend)
– Brandklasse B: brennbare flüssige Stoffe (flammenbildend)
– Brandklasse C: brennbare gasförmige Stoffe (flammenbildend)
Das Fahrpersonal muss zum Thema „Omnibus und Feuerlöscher“ entsprechend geschult sein. Außerdem sollte der Halter des Busses darauf achten, dass der Feuerlöscher mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten von einem Experten kontrolliert wird.
Busfahrer müssen 15 Euro zahlen, wenn sie ohne Feuerlöscher im Bus unterwegs sind. Fahrzeughalter, die Fahrten mit dem Bus ohne entsprechenden Feuerlöscher anordnen oder zulassen, müssen ein Bußgeld von 20 Euro entrichten.
Feuerlöscher im Bus – ein ganz klares Muss!
Inhaltsverzeichnis
Trotz aller Umsicht, die ein Fahrzeugführer an den Tag legt, ist ein Unfall im Straßenverkehr nicht immer zu vermeiden. Dann ist es wichtig, die Folgen wie Sach- und Personenschäden so gut wie möglich zu begrenzen, indem geeignete Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden.
Besonders für Busse gelten hier verschärfte Vorschriften, denn natürlich sind bei einem Unfall nicht nur der Busfahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, sondern auch die Fahrgäste. Eine der besonderen Sicherheitsvorschriften, die hier zu beachten ist, betrifft den Feuerlöscher im Bus. Dieser ist laut § 35g der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) immer mitzuführen – ganz gleich, ob es sich dabei um einen Linien- oder einen Reisebus handelt. Andernfalls riskieren sowohl der Busfahrer als auch der Fahrzeughalter ein Bußgeld. Wir erklären Ihnen, welche gesetzlichen Regeln für den Feuerlöscher im Bus gelten.
Anforderungen an den Feuerlöscher im Bus
„Welche Anforderungen müssen Feuerlöscher erfüllen, die in Bussen mitzuführen sind?“ Falls Ihnen diese Frage bekannt vorkommt, dann erinnern Sie sich offenbar noch gut an Ihre Zeit in der Fahrschule, denn sie gehört zu den Prüfungsfragen der schriftlichen Fahrprüfung.
§ 35g StVZO legt dazu sehr genaue Regeln fest: Zum einen muss ein Feuerlöscher im Bus eine Füllmasse von 6 kg aufweisen. Zum anderen muss er mindestens für die folgenden drei Brandklassen zugelassen sein:
- Brandklasse A: brennbare feste Stoffe (flammen- und glutbildend)
- Brandklasse B: brennbare flüssige Stoffe (flammenbildend)
- Brandklasse C: brennbare gasförmige Stoffe (flammenbildend)
Ein Feuerlöscher, der für alle diese Brandklassen zugelassen ist, wird auch als ABC-Feuerlöscher bezeichnet. Es gibt noch zwei höhere Brandklassen – D (Aluminum-/Magnesiumbrand) und F (brennendes Speiseöl) –, doch ein ABC-Feuerlöscher ist im Bus ausreichend, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Immerhin ist hier eher selten mit brennendem Fett zu rechnen.
Welche weiteren Bestimmungen gelten zum Feuerlöscher im Bus?
Nicht nur die Art und die Füllmasse des Feuerlöschers werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. § 35g StVZO legt zum Feuerlöscher im Bus weitere Bestimmungen fest:
- Anzahl: In jedem Kraftomnibus muss mindestens ein Feuerlöscher vorhanden sein. Handelt es sich um ein Doppeldeckerfahrzeug, sind sogar mindestens zwei vorgeschrieben.
- Position: Wenigstens ein Feuerlöscher im Bus ist in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes unterzubringen. In einem Doppeldeckerbus muss außerdem mindestens ein Feuerlöscher auf der oberen Fahrgastebene verstaut werden.
- Handhabung: Das gesamte Fahrpersonal muss im Umgang mit den Feuerlöschern geschult sein. Es liegt sowohl in der Verantwortung des Fahrers als auch des Halters, dafür zu sorgen, dass die nötigen Kenntnisse vorhanden sind.
- Prüfung: Die Feuerlöscher im Bus müssen mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten von einem Experten auf ihre Gebrauchsfähigkeit geprüft werden. Dies beinhaltet auch das Nachfüllen und die Instandsetzung. Ein entsprechendes Schild am Feuerlöscher muss sowohl den Namen des Prüfers als auch das Datum der Prüfung angeben. Für die fristgerechte Prüfung ist der Halter des Busses verantwortlich.
Helena meint
22. Juni 2020 at 11:14
Auch im Bus soll ein Feuerlöscher da sein, denn bei Unfällen im Straßenverkehr kommt es oft zu Feuer. Wenn es um die Personenschäden geht, würde ich Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Wir planen auch einen Feuerlöscher fürs Wohnmobil kaufen; danke für die Tipps und Regelungen!