Kurz & knapp: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur durch ein Gericht angeordnet werden.
Wurde der Führerschein vorläufig entzogen, kann im Anschluss die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Aufhebung erfolgen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann in ein Fahrverbot umgewandelt werden.
Wann wird ein Führerschein vorläufig entzogen?
Inhaltsverzeichnis
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßnahme, die überwiegend bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht zum Einsatz kommt. Wird dem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis und damit auch das amtliche Dokument, also der Führerschein entzogen, darf dieser für bestimmte Zeit kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr bewegen.
Ist ein schnelles Handeln erforderlich, da die Gefahr besteht, dass durch eine Person die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird, kann der Führerschein vorläufig entzogen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie mit über 1,1 Promille beim Führen eines Kfz erwischt wurden. Neben Trunkenheit am Steuer kann auch zum Beispiel Fahrerflucht der Grund für den vorläufigen Führerscheinentzug sein.
Stellt ein Verkehrssünder also nach einem schweren Verstoß eine Gefahr dar und rechtfertigt dies die Entziehung der Fahrerlaubnis, kann der Führerschein beschlagnahmt und die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Doch ist dies eine endgültige Entscheidung oder besteht die Chance, dass Sie den Führerschein doch noch zurückerhalten? Für wie lange müssen Sie auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten? Auf diese Fragen soll im Folgenden näher eingegangen werden.
Kann die Anordnung zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgehoben werden?
Zunächst sei gesagt: Ein Polizeibeamter kann den Führerschein erst einmal nur beschlagnahmen. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur durch ein Gericht erfolgen. Die richterliche Entscheidung dient entweder als Bestätigung der Beschlagnahme oder kann diese anordnen. Wann dies möglich ist, wird durch die Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. So wird in 111a StPO Folgendes geregelt:
Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen.
Dies gilt im Übrigen auch für ausländische Führerscheine, die in der EU ausgestellt worden sind, wenn der Inhaber in Deutschland wohnhaft ist. Die StPO regelt außerdem, wann die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben ist. Demnach hält der Betroffene seinen Führerschein zurück, wenn:
- die Gründe für den vorläufigen Führerscheinentzug weggefallen sind.
- durch das Urteil des Gerichts der Führerschein nicht endgültig entzogen wird (zum Beispiel weil die Voraussetzungen für den Führerscheinentzug nicht erfüllt sind).
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Für welche Dauer ist der Lappen weg?
Wird die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht angeordnet, erhält der Verkehrssünder seinen Führerschein nicht zurück. Stattdessen wird ihm eine Sperrfrist auferlegt, während welcher eine Neubeantragung des Führerscheins nicht möglich ist. Diese dauert in der Regel mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre.
Wird die Fahrerlaubnis zwar vorläufig, aber nicht endgültig entzogen, erhalten Sie Ihren Führerschein im Anschluss an das Urteil zurück. Wie lange es dauert, bis Sie den Führerschein nach vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis zurückerhalten, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Bis es zum Gerichtstermin kommt, können Wochen oder sogar wenige Monate vergehen.
Übrigens ist es möglich, dass Sie die Fahrerlaubnis auch trotz Verurteilung zurückerhalten. Diese erfolgt nämlich unabhängig von der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei letzterer geht es ausschließlich um die Frage der Fahreignung. So kann es auch bei Schuldunfähigkeit zum Führerscheinentzug kommen.
Fahrverbot statt vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der Führerschein zwar nicht entzogen, aber ein Fahrverbot verhängt wird. Bei diesem gibt der Inhaber das Dokument nur für einen bis drei Monate ab und im Anschluss muss kein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Während dieser deutlich kürzeren Zeit darf aber ebenfalls kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt werden.
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Erfolgt Anrechnung auf das Fahrverbot? Wird statt dem Fahrerlaubnisentzug ein Fahrverbot angeordnet, wird die Zeit, in welcher der Führerschein vorläufig entzogen war auf den Zeitraum des Fahrverbots angerechnet. Das heißt, mussten Sie bereits einen Monat auf diesen verzichten, und es wurde ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt, bleiben nur noch zwei Monate übrig.
Gino meint
23. April 2023 at 10:29
mir wurde mein Führerschein entzogen, bin aber nicht von der Polizei angehalten worden. Zum Zeitpunkt des Führerschein Entzug war ich ca. 30 bis 50 Meter vom Fahrzeug entfernt. Nur aufgrund der Aussage von zwei Zeuginen, musste ich pusten und anschliessend Blutentnahme im Krankenhaus 1.54 Promille.
Daniel meint
23. September 2023 at 14:14
moin,mir ist fasst das gleiche passiert,was kommt jetzt an Strafe auf mich zu