Kurz & knapp: Führerscheinentzug nach Unfall
Ja. Kam es im Straßenverkehr zu einer Gefährdung und resultierte daraus ein Unfall, kann der Führerschein entzogen werden.
Nicht immer, aber ein Unfall durch Alkohol am Steuer kann zum Führerscheinentzug führen.
Ja, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Video: Wann erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Kann der Führerscheinentzug nach einem Unfall drohen?
Inhaltsverzeichnis
Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wird eine Führerscheinsperre angeordnet, in welcher der Betroffene auf diesen nicht nur für einen bestimmten Zeitraum verzichten muss, sondern auch währenddessen keinen neuen beantragen kann. Die Sperrzeit dauert in der Regel mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre.
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, kann es dafür viele Gründe geben. Die sichere Konsequenz ist der Führerscheinentzug bei Vergehen wie Trunkenheit am Steuer mit einem Promillewert von über 1,1 Promille, das Erreichen von acht Punkten in Flensburg oder der Führerscheinentzug nach drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen in der Probezeit.
Was ist aber, wenn ein Unfall geschieht? Wird dem Unfallverursacher dann in jedem Fall die Fahrerlaubnis entzogen? Ist dies von der Schwere des Unfalls oder der Art des Verstoßes abhängig, der dem Unfall vorausging? Dies erfahren Sie im Folgenden.
Wann ist der Führerscheinentzug nach einem Unfall möglich?
Grundsätzlich gilt: Wer als Fahrzeugführer durch mangelnde Fahreignung oder durch Fehlverhalten im Straßenverkehr dafür sorgt, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden oder eine Straftat begeht, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das Strafgesetzbuch (StGB) legt in § 69 Abs. 1 fest, wann das der Fall sein kann:
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
In § 69 StGB Abs. 2 ist außerdem aufgeführt, welche Delikte einen Führerscheinentzug zur Folge haben könnten:
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Beteiligung an einem illegalen Autorennen
- Alkohol am Steuer (ab 1,1 Promille)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Vollrausch
Führt eines der oben genannten Vergehen zu einem Unfall, ist der Führerscheinentzug wahrscheinlich. Eine Gefährdung kann im Straßenverkehr aus verschiedenen Situationen heraus entstehen und muss nicht immer die Folge einer Straftat sein.
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Gefährdung
Aus einer Gefährdung kann leicht ein Unfall entstehen. Doch was gilt eigentlich als Gefährdung und wann ist es also möglich, dass der Führerscheinentzug nach einem Unfall entzogen wird, der aus einer Gefährdung hervorging?
Laut § 315c Abs. 2 StGB können zum Beispiel folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Gefährdung hervorrufen und neben dem Führerscheinentzug auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben.
- Missachtung der Vorfahrt
- Nicht ordnungsgemäßes Überholmanöver
- Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen
- Zu hohe Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen, Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen
- An unübersichtlichen Stellen nicht rechts gehalten
- Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (Geisterfahrer) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Unzureichende Kennzeichnung von haltenden oder liegengebliebenen Fahrzeugen
Kommt es aufgrund von rücksichtslosen Fehlverhaltens zu einem Unfall, kann der Führerscheinentzug die Folge sein, wenn es dadurch zu einer Sachbeschädigung oder einer Körperverletzung kam.
Führerscheinentzug nach einem Unfall wegen Alkohol
Konsumieren Sie Alkohol, setzen sich anschließend hinter das Steuer eines Fahrzeugs und verursachen in der Folge einen Unfall, kann der Führerscheinentzug die Konsequenz sein – und das schon ab 0,3 Promille. Kommt es ab dieser Promillegrenze nämlich zu einer Gefährdung im Straßenverkehr, gilt dies als Straftat und es drohen eine Geld– oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, 3 Punkte in Flensburg und eben die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Nach einem Unfall Fahrerflucht begangen
Der Führerscheinentzug nach einem Unfall ist besonders dann wahrscheinlich, wenn Sie sich im Anschluss an diesen unerlaubt vom Unfallort entfernen. Fahrerflucht gilt in Deutschland ebenfalls als Straftat und kann daher mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Kommentar hinterlassen