Bußgelder: Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog
Verstoß | Bußgeld gemäß spanischem Bußgeldkatalog |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung ... | |
... 20 km/h zu schnell | ab 100 € |
... 50 km/h zu schnell | ab 600 € |
Überschreitung der 0,5-Promillegrenze | ab 500 € |
Handy am Steuer | ab 200 € |
Überfahren einer roten Ampel | ab 200 € |
Überholverstoß | ab 200 € |
Parkverstoß | ab 200 € |
nicht angelegter Sicherheitsgurt | ab 200 € |
Missachtung der Warnwestenpflicht | bis 90 € |
Kurz & Knapp: Strafzettel aus Spanien
Ja, ein Bußgeld in Spanien droht Ihnen, wenn Sie sich nicht an die Bestimmungen der spanischen Verkehrsregeln halten.
Sollten Sie einen Strafzettel aus Spanien erhalten, kann dieser ab einem Bußgeld von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das EU-weit geltende Geldsanktionengesetz.
Für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in Spanien die Dirección General de Tráfico (= Generaldirektion Verkehr) sowie die einzelnen Ayuntamientos (= Stadtverwaltungen) zuständig.
Strafzettel aus Spanien sind unbeliebte Souvenirs
Inhaltsverzeichnis
Traumstrände, angenehme Temperaturen und die kulinarische Vielfalt machen Spanien zu einem der beliebtesten Reiseziele. Etwa jede siebte Urlaubsreise der Deutschen hat das Land auf der iberischen Halbinsel zum Ziel. Wegen der durchaus überschaubaren Entfernung reisen jährlich einige deutsche Touristen auch mit dem eigenen Pkw oder Wohnmobil an.
Was die Verkehrsregeln betrifft, sollten Sie sich bei der Anreise im eigenen Fahrzeug auf jeden Fall im Vorfeld informieren, denn in Spanien gelten nicht die gleichen Vorschriften wie in Deutschland. Aber was passiert, wenn Sie trotz aller Vorsicht einen Strafzettel aus Spanien erhalten? Und wie ist mit dem Bußgeld aus dem Ausland umzugehen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen hält unser Ratgeber für Sie bereit.
Wie Verkehrsverstöße in Spanien geahndet werden
Was im Ausland passiert, bleibt im Ausland? Auch wenn einige Fahrzeugführer nach wie vor davon ausgehen, handelt es sich hierbei um einen oft folgenschweren Irrtum. Da auch in anderen europäischen Ländern Regeln im Straßenverkehr einzuhalten sind, kann es bei Verstößen genauso zu Sanktionen kommen, wie dies in Deutschland der Fall ist. Welche Institutionen in Spanien für die Ahndung von Verkehrsvergehen gemäß spanischem Bußgeldkatalog zuständig sind, zeigt Ihnen die folgende Liste:
- Dirección General de Tráfico (hiermit ist der Staat bzw. die „Generaldirektion Verkehr“ gemeint)
- Ayuntamientos (gemeint sind hiermit die einzelnen Stadtverwaltungen innerhalb des Landes)
Kann ein Bußgeldbescheid aus Spanien überhaupt in Deutschland vollstreckt werden?
Von entscheidender Bedeutung bei der Vollstreckung verkehrsrechtlicher Geldstrafen und Geldbußen aus EU-Mitgliedsländern in Deutschland ist das seit dem 28.10.2010 geltende „Geldsanktionsgesetz„. Dieses ist auch die rechtliche Grundlage, wenn Strafzettel aus Spanien in Deutschland vollstreckt werden. Notwendige Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich um ein Knöllchen aus Spanien handelt, welches ein Bußgeld von mindestens 70 Euro in Rechnung stellt.
Was im Vergleich zu Deutschland jedoch bei jeglichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten innerhalb Spaniens entfällt, sind Punkte. Spanien verfügt zwar über ein System zur Speicherung von Verkehrspunkten, dieses greift jedoch nur bei Einheimischen. Zu einer Übertragung in die deutsche Auskunftei kommt es ebenfalls nicht, da gemäß Abkommen nur Geldsanktionen grenzüberschreitend Gültigkeit besitzen.
Bußgeld aus Spanien: Mit diesen Kosten ist zu rechnen
Tatsächlich haben es Bußgeldbescheide aus dem Ausland häufig in sich. Nicht nur in der Schweiz oder in Italien, sondern auch im spanischen Raum kann es schnell deutlich teurer werden als in Deutschland, wenn Sie zum Beispiel zu schnell fahren oder während der Fahrt mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Damit Sie einen ersten Eindruck bekommen, wie hoch das Bußgeld bei einem Strafzettel aus Spanien je nach Verstoß sein kann, haben wir Ihnen einige Beispiele aufgelistet:
- Überschreiten Sie die vorgegebene Grenze von 0,5 Promille, kann Sie das wegen des Tatbestandes „Alkohol am Steuer“ 500 Euro kosten, wenn Ihnen die spanischen Verkehrsbeamten den genannten Verstoß nachweisen.
- Zwischen 100 und 600 Euro können Ihnen wegen Überschreitung ausgeschilderter Geschwindigkeitsgrenzen in Rechnung gestellt werden.
- Rotlichtverstöße sind in Spanien mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro belegt (bei Park- und Überholverstößen ist von einer Geldsanktion in gleicher Höhe auszugehen).
- Ebenfalls 200 Euro kostet es Einheimische und Touristen, wenn der Tatbestand „Handy am Steuer“ vorliegt.
Müssen Sie einen Bußgeldbescheid aus Spanien bezahlen oder nicht?
Entscheiden Sie sich dafür, den Bußgeldbescheid aus Spanien zu ignorieren und nicht zu bezahlen, versendet die zuständige Behörde aus dem Ausland zunächst Mahnungen. Kann auch durch diese der Verkehrssünder nicht dazu bewegt werden, die offenen Forderungen zu begleichen, droht unter Umständen sogar Erzwingungshaft.
Sie denken, nach der Heimreise können Sie die Geldsanktion aus dem Urlaub einfach aussitzen, bis diese verjährt ist? Hierbei sollten Sie Vorsicht walten lassen, denn im Ausland gelten andere Fristen als in Deutschland. Die Verfolgungsverjährung in Spanien umfasst in aller Regel einen vierjährigen Zeitraum. Erst wenn dieser endet, gilt ein Bußgeldbescheid aus Spanien als verjährt.
Andy meint
23. Mai 2023 at 11:40
Hallo was passiert wenn ich in in Spanien mehrmals hintereinander wegen Parkverstößen bestraft werde?
Muss ich dann mit Konsequenzen rechnen oder höheren strafen?
mfg
Heike meint
27. März 2022 at 16:24
Bis wann kommt denn ggf ein Bußgeldbescheid, also wie lange nach einem eventuellen Verstoß muss ich „bangen“?
Günny meint
18. Februar 2020 at 20:23
Hallo liebes Team von bussgeldkatalog.de
Ich wurde im Juni 2015 in Spanien mit 10km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Wie ihr wisst, kostet das in Spanien gleich mal unverschämte 100Euro. Zudem wurde das Auto nur von hinten fotografiert, so das nicht mal der Fahrer zu erkennen ist.
Der Bußgeldbescheid aus Spanien erreichte mich erst, nachdem die Frist von 20 Tagen bereits verstrichen war. Ich hätte also die vollen 100 Euro für eine absolute Lappalie zahlen müssen und für ein Foto welches nicht mal als schlechtes Urlaubsbild vorzeigbar ist. Das war mir dann doch ein bisschen zu teuer und ich habe deshalb den spanischen Bescheid ignoriert. Danach habe ich nie wieder etwas von dieses Sache gehört und war auch nicht mehr in Spanien.
Nun meine Frage:
Wie genau ist die Verjährung in Spanien geregelt? Wann beginnt und wann endet die Verjährung in Spanien? Ist das wie in Deutschland an das Kalenderjahr gebunden? Oder ist das Datum des Bescheides ausschlaggebend?
Danke und beste Grüße.
Ronja meint
11. April 2019 at 13:16
Hi, ich hab in Spanien einen Strafzettel von 200 Euro für Falschparken bekommen, und bin noch in meiner verlängerten Probezeit mit bereits 2 A-Verstößen. Wenn der Bußgeldbescheid jetzt nach Deutschland geschickt wird, wird er dort auch als Verstoß (A oder B?) gerechnet, durch den mir dann evtl. die Fahrerlaubnis entzogen werden kann?
bussgeldkatalog.de meint
19. Juni 2019 at 15:35
Hallo Ronja,
nein, es werden in der Regel nur die in Deutschland begangenen Verstöße gezählt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de