Kurz & knapp: Wann ist der Führerschein weg?
Unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten können dazu führen, dass der Führerschein weg ist. Dabei ist zwischen dem Fahrerlaubnisentzug und einem Fahrverbot zu unterscheiden. Letzteres wird nämlich für maximal drei Monate angeordnet.
Nicht immer. Ist beispielsweise nach acht Punkten der Führerschein weg, kann dieser in aller Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden.
Haben Sie hingegen lediglich das Dokument verloren, geht dies nicht mit einem Verlust der Fahrerlaubnis einher. Werden Sie allerdings bei einer Verkehrskontrolle ohne Führerschein angetroffen, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
Video: Wann erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis?
8 Punkte und der Führerschein ist weg
Inhaltsverzeichnis
Trotz einem guten Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln deutschlandweit, greifen immer noch viele Menschen auf das eigene Fahrzeug zurück, um Strecken zur Arbeit, dem Supermarkt oder dem Bekannten zurückzulegen.
Viele Menschen sind auch beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Allerdings kann es vorkommen, dass bei konsequenten oder besonders schwerwiegenden Regelmissachtungen der Führerschein irgendwann weg ist.
Doch wann genau ist mein Führerschein weg? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und beleuchtet zudem, wie Sie vorgehen können, wenn Sie die Fahrerlaubnis erneut beantragen wollen.
Warum der Führerschein irgendwann weg sein kann
Wer mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, trägt Verantwortung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Eine rücksichtsvolle Fahrweise sowie volle Konzentration auf das Geschehen sind Grundvoraussetzung, um Unfälle zu verhindern.
Damit eine Teilnahme am Straßenverkehr überhaupt erlaubt ist, muss eine Fahreignung bestehen. Ist diese vorhanden, kann eine Fahrschule besucht und somit die Führerscheinausbildung begonnen werden.
Leisten sich Kfz-Fahrer wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen, ist der Führerschein irgendwann weg.
Zweifelt die Behörde an, dass eine Fahreignung besteht, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht zu verwechseln mit einem Fahrverbot. Dabei ist der Führerschein nämlich nur temporär weg.
Wann ist der Führerschein weg in der Probezeit?
In Deutschland gibt es die Fahrerlaubnis zunächst einmal für zwei Jahre auf Probe. In der Probezeit drohen bei Ordnungswidrigkeiten neben einem Bußgeld oder Punkten noch weitere Konsequenzen. Leisten sich Fahranfänger einen A-Verstoß (zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr), verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und die Betroffenen müssen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Bei insgesamt drei A-Verstößen ist der Führerschein weg: Die Fahrerlaubnis wird wieder entzogen.
Führerschein weg: Was nun?
Ist der Führerschein weg, weil Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder eine Ordnungswidrigkeit zu einem Fahrverbot geführt hat, dürfen Sie nicht mehr mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Führerschein weg und trotzdem fahren – das ist keine gute Idee. Es handelt sich dabei nämlich um die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Diese wird mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
Führerschein weg: Wie bekomme ich ihn wieder?
Ist der Führerschein weg, weil Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, geht dies meist mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher. Erst nach deren Ablauf, kann die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden.
Hat ein Fahrverbot dazu geführt, dass der Führerschein für einen bis drei Monate weg ist, so können Sie diesen nach Ablauf von selbigen aus der behördlichen Aufbewahrung abholen und sind fortan wieder berechtigt, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ist der Führerschein bereits 15 Jahre weg, gilt die Ordnungswidrigkeit, welche zum Führerscheinentzug geführt hat, also verjährt. Somit hat die Behörde in aller Regel auch keinen Grund mehr, das Absolvieren einer MPU anzuordnen, wenn Sie die Fahrerlaubnis erneut beantragen. Allerdings kann verlangt werden, dass Sie erneut eine praktische Fahrprüfung ablegen.
Führerschein weg: Ist Fahrradfahren noch erlaubt?
Ist der Führerschein weg bei Fahrerflucht oder anderen Straftaten, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr standen, fragen sich Betroffene häufig, ob das Fahrradfahren trotz Fahrerlaubnisentzug noch erlaubt ist.
Diese Frage kann eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden. Ein Führerschein ist nicht notwendig, wenn Sie mit dem Fahrrad fahren wollen.
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