Bußgeldtabelle: Nebelscheinwerfer verbotswidrig eingeschaltet
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Nebelscheinwerfer eingeschaltet, obwohl die Sicht nicht durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt war | 20 € |
... daraus entstand eine Gefährdung | 25 € |
... daraus entstand ein Unfall | 35 € |
Kurz & knapp: Strafe bei falscher Verwendung der Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer können allein sowie zusammen mit dem Abblendlicht oder dem Standlicht eingeschaltet werden, um bei schlechten Witterungsbedingungen die Sicht zu verbessern.
Nur wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee stark beeinträchtigt wird, dürfen Nebelscheinwerfer verwendet werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Werden Nebelscheinwerfer bei guten Sichtverhältnissen verwendet, kann ein eine Strafe in Form eines Bußgeldes die Folge sein.
Eingeschaltete Nebelscheinwerfer: Wann eine Strafe droht und wann nicht
Inhaltsverzeichnis
Wenn Wasserdampf in der Luft zu feinen Wassertröpfchen kondensiert, entsteht Nebel. Dieses Wetterphänomen sorgt besonders im Herbst dafür, dass Autofahrer mit erhöhter Vorsicht insbesondere während der Morgenstunden unterwegs sein müssen. Denn Nebel wirkt sich negativ auf die Sichtweite aus.
Fahrzeugführer können bei Nebel also weniger weit sehen und selbst erst aus größerer Entfernung gesehen werden als bei klarer Sicht. Die Beleuchtung am Fahrzeug sorgt bei solchen Witterungsbedingungen dafür, dass sich die Sichtweite erhöht und dass andere Verkehrsteilnehmer sie trotz allem aus einer ausreichenden Distanz wahrnehmen können.
Nebelscheinwerfer strahlen sehr hell und können bei schlechten Sichtverhältnissen besonders nützlich sein. Wann genau dürfen diese aber benutzt werden? Wann das Einschalten der Nebelscheinwerfer verboten ist und welches Bußgeld droht, wenn Sie es trotzdem verwenden, erfahren Sie im Folgenden.
Wann eingeschaltete Nebelscheinwerfer kein Bußgeld nach sich ziehen
Grundsätzlich gilt, dass Nebelscheinwerfer nicht immer eingeschaltet werden dürfen. Wann das Einschalten der Nebelscheinwerfer keine Strafe nach sich zieht, regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hier wird in § 17 Abs. 3 Folgendes zur Verwendung festgelegt:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Wenn die Witterungs- bzw. Sichtverhältnisse es erfordern, ist es erlaubt, Nebelscheinwerfer einzuschalten. Eine Strafe droht dann nicht. Dies ist gemäß § 17 StVO also nicht nur dann der Fall, wenn Nebel die Sicht erschwert, sondern auch bei Niederschlag wie Regen oder Schnee. Dies allerdings nur, wenn die Sichtweite dadurch erheblich reduziert wird.
Wann dürfen Nebelschlussleuchten verwendet werden? Nebelschlussleuchten befinden sich hinten am Fahrzeug, leuchten dementsprechend rot und sind wie Nebelscheinwerfer besonders hell. Diese dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt.
Die richtige Verwendung von Nebelscheinwerfern
Um wegen eingeschaltetem Nebelscheinwerfer keine Strafe zu erhalten, muss die Beleuchtungseinrichtung auch richtig angebracht sein. Gemäß § 52 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen mehrspurige Fahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet sein. Sie müssen außerdem tiefer angebracht sein als die Scheinwerfer des Abblendlichts, welche sich ebenfalls am Fahrzeug befinden. Nebelscheinwerfer haben zudem einstellbar und so befestigt zu sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie sollten in jedem Fall so eingestellt sein, dass andere Fahrzeugführer nicht durch sie geblendet werden.
Was bewirken Nebelscheinwerfer eigentlich? Wie sorgen sie dafür, dass sich die Sicht bei schlechten Witterungsverhältnissen bessert? Wenn die Lichtstrahlen der Fahrzeugbeleuchtung auf den Nebel treffen, werden diese reflektiert und der Fahrer dadurch geblendet. Nebelscheinwerfer sorgen dafür, dass der Eigenblendung entgegengewirkt wird und sich die Sichtweite erhöht.
Damit das Einschalten der Nebelscheinwerfer keine Strafe nach sich zieht, sollten sie richtig verwendet werden. Sie können entweder allein oder zusammen mit dem Standlicht oder mit dem Abblendlicht eingeschaltet sein. Sind zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, gilt laut § 17 Abs. 3 der StVO Folgendes:
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
- Werden Nebelscheinwerfer und das Abblendlicht zusammen eingeschaltet, wird das nahe Sichtfeld breiter ausgeleuchtet. Der Effekt, dass der Fahrer durch das vom Fahrzeug ausgestrahlte und vom Nebel reflektierte Licht geblendet wird, wird hierbei nicht reduziert.
- Werden Nebelscheinwerfer allein oder zusammen mit dem Standlicht eingeschaltet, wird der Fahrzeugführer nicht mehr so stark geblendet. Die Sicht verbessert sich, allerdings ist die Sichtweite geringer als bei allein eingeschaltetem Abblendlicht. Die gleichzeitige Verwendung der Nebelscheinwerfer mit dem Standlicht ist also nur bei besonders dichtem Nebel sinnvoll.
Welche Lichtfarbe dürfen Nebelscheinwerfer in Deutschland aufweisen? Gemäß § 52 Abs. 1 StVZO dürfen Nebelscheinwerfer sowohl weißes als auch hellgelbes Licht ausstrahlen.
Fazit: Eingeschaltete Nebelscheinwerfer ziehen keine Strafe nach sich, wenn die Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen erheblich beeinträchtigt wird.
Fahren mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer: Welche Strafe droht?
Egal ob weiße oder gelbe Nebelscheinwerfer – eine Strafe erwartet Sie nicht aufgrund der Lichtfarbe, sondern wenn diese eingeschaltet wurden, obwohl die dafür erforderlichen Witterungsverhältnisse nicht gegeben waren. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, welches sich noch erhöhen kann, wenn es infolgedessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.
Nebelscheinwerfer folieren: Droht eine Strafe? Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug auf diese Weise zu verändern. Das Fahrzeug verliert in diesem Fall seine Betriebserlaubnis und darf nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden. Andernfalls droht eine Geldbuße von 50 Euro.
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