Bußgeldkatalog: Missachtung von „Durchfahrt verboten“
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Durchfahren des mit VZ 250 gekennzeichneten Bereichs | |
... mit einem Pkw oder Motorrad | 50 |
... mit einem Kfz bis 3,5 Tonnen (Pkw mit Anhänger) oder Bus | 55 |
... mit einem Kfz über 3,5 Tonnen | 100 |
Durchfahren des mit VZ 250 gekennzeichneten Bereichs mit einem Fahrrad | 25 |
... mit Behinderung | 30 |
... mit Gefährdung | 35 |
... mit Unfall | 40 |
Parken im mit VZ 250 gekennzeichneten Bereich | 55 |
... mit Behinderung | 70 |
... bei einer Parkdauer von mehr als 3 Stunden | 70 |
Kurz & knapp: Durchfahrt verboten
Das Verkehrszeichen (VZ), das als „Durchfahrt verboten“ bekannt ist, ist das Schild 250. Dieses kennzeichnet gemäß Verkehrsregeln ein Verbot für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrrädern. Reiter und Führer von Pferden oder Vieh sind von diesem allerdings ausgenommen, obwohl sie rechtlich als Fahrzeuge eingestuft werden.
Taucht das Verbotsschild mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ auf, dürfen Anwohner und Personen, die dort etwas zu erledigen haben, die entsprechende Straße befahren und auch dort parken.
Das Durchfahrtsverbotsschild ist nicht mit dem Einfahrtsverbotsschild gleichzusetzen, wie es z. B. an Ausfahrten von Einbahnstraßen zu finden ist. Ersteres verbietet generell das Befahren des Bereichs, Letzteres nur das Befahren in der betreffenden Fahrtrichtung.
Verkehrszeichen 250 – mehr im Video
Wie sieht das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ aus?
Inhaltsverzeichnis
Das Schild „Durchfahrt verboten“ existiert in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) streng genommen nicht. Denn das Verkehrszeichen 250, das oftmals als „Durchfahrtsverbotsschild“ bezeichnet wird, kennzeichnet eigentlich ein generelles Verbot für Fahrzeuge aller Art. Im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch wird dieses Verkehrszeichen häufig mit „Durchfahrt verboten“ assoziiert. Und dies ist nachvollziehbar, denn in einem Bereich, in dem generell keine Fahrzeuge erlaubt sind, ist natürlich auch das Durchfahren untersagt.
Aber wie sieht das Straßenschild für „Durchfahrt verboten“ eigentlich aus? Wie alle Verbotszeichen in Deutschland sind auch die Durchfahrtsverbot-Schilder rund mit weißem Hintergrund und einem breiten Rand in Signalrot. Anders als die übrigen weist jedoch das Verkehrszeichen 250 kein Piktogramm auf; die Mitte bleibt einfach weiß.
Was genau besagt das Durchfahrtsverbot-Zeichen und für wen gilt es?
Das Verkehrszeichen 250 wird zwar häufig als „Durchfahrt verboten“ interpretiert, aber eigentlich verbietet es generell Fahrzeuge in dem entsprechenden Bereich. Dort, wo ein solches Schild aufgestellt ist, ist demnach nicht nur das Durchfahren der Straße untersagt, sondern auch das Einfahren, Wenden und in den meisten Fällen auch das Halten und Parken – denn wie sollte ein Autofahrer sein Fahrzeug in dem verbotenen Bereich abstellen, wenn er diesen nicht zunächst befährt?
Sofern kein Zusatzschild vorhanden ist, das anzeigt, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer von dem Durchfahrtsverbot-Schild ausgenommen sind, gilt es für alle Fahrzeuge. Das betrifft auch Fahrräder. Diese dürfen allerdings ebenso wie Motorräder in dem entsprechenden Bereich geschoben werden, da die Fahrer damit rechtlich als Fußgänger gelten.
Ob in diesem Fall das Zweirad auch dort abgestellt werden darf, ist allerdings umstritten. Die geltende Rechtsprechung besagt hierzu, dass das Parken eines Motorrads auch in einem „Durchfahrt verboten“-Bereich erlaubt ist, sofern es dorthin geschoben wurde. Denn in der StVO findet sich nirgendwo der Hinweis, dass das Fahrzeugverbot auch den ruhenden Verkehr betrifft.
Obwohl das Zeichen 250 offiziell als „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ betitelt wird, sind einige davon ausgenommen. Dies betrifft:
- Handfahrzeuge (Bollerwagen, Handkarren, Kinderwagen, Schubkarren etc.)
- Reiter
- Führer von Pferden
- Treiber und Führer von Vieh
„Durchfahrt verboten – Anlieger frei“: Diese Bedeutung hat das Zusatzschild
Das Verkehrszeichen 250 kommt oftmals mit einem Zusatzschild daher. Dieses kann z. B. eine zeitliche Begrenzung für das Durchfahrtsverbot anzeigen oder eine Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge wie etwa Fahrräder. Sehr häufig ist das Schild „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatz „Anlieger frei“ versehen.
In diesem Fall dürfen Personen, die in der gesperrten Straße wohnen oder dort etwas erledigen müssen, diese trotz des Verbots befahren und dort auch halten bzw. parken. Dies betrifft Besucher, Kunden, Lieferanten, Dienstleister oder Patienten von Arztpraxen.
Bußgeld für „Durchfahrt verboten“: Welche Strafe droht bei Missachtung?
Zunächst sei erwähnt, dass einen Fahrer im juristischen Sinne keine Strafe erwartet, wenn „Durchfahrt verboten“ missachtet wird. Denn hierbei handelt es sich um keine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einer Geldbuße sanktioniert.
Wie hoch dieses ausfällt, hängt zunächst von der Art des Fahrzeugs ab, mit dem der Verstoß begangen wurde. Fahrradfahrer werden hier milder sanktioniert als Autofahrer, welche wiederum ein geringeres Bußgeld zahlen müssen als Lkw-Fahrer. Des Weiteren spielt es eine Rolle, ob der Bereich nicht nur durchfahren, sondern auch darin geparkt wurde, und ob mit der Missachtung des „Durchfahrt verboten“-Schildes eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einherging.
Welche konkreten Bußgelder jeweils anfallen, kann der obenstehenden Bußgeldtabelle entnommen werden.
Der Unterschied zwischen „Verbot der Durchfahrt“ und „verbotene Einfahrt“
Eine ähnliche Funktion wie das Zeichen für „Durchfahrt verboten“ nimmt das Zeichen 267 ein, besser bekannt als „Einfahrt verboten“-Schild oder „Verbot der Einfahrt“-Schild. Dieses ist rund und weist einen weißen Querbalken auf einem Hintergrund in Signalrot auf. Es zeigt an, dass Fahrzeuge nicht in die Fahrbahn einfahren dürfen, für die eben jenes gilt.
Das Schild für „Einfahrt verboten“ findet sich vor allem an Ausfahrten von Einbahnstraßen. Auch bei Autobahnkreuzungen ist es häufig zu finden, um zu verhindern, dass Fahrzeugführer versehentlich die falsche Abzweigung nehmen und so unbeabsichtigt zu Geisterfahrern werden. Denn wie der Name schon vermuten lässt, ist bei diesem Verkehrszeichen die Einfahrt verboten – zumindest in dieser Fahrtrichtung. Von der anderen Seite hingegen ist das Befahren dieser Straße üblicherweise erlaubt. Damit zeigt sich auch der wesentliche Unterschied zum Verkehrszeichen 250:
- „Durchfahrt verboten“ (VZ 250): Das Befahren der Straße ist generell untersagt.
- „Einfahrt verboten“ (VZ 267): Das Befahren der Straße ist in dieser Richtung untersagt.
Auch das Verkehrsschild für „Einfahrt verboten“ gilt für sämtliche Fahrzeuge, sofern kein Zusatzschild etwas Gegenteiliges anzeigt.
In Einbahnstraßen sind jedoch gerade Fahrradfahrer oft durch ein zusätzliches Verkehrszeichen von dem Verbot ausgenommen und dürfen diese in beide Richtungen befahren. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen dementsprechend mit entgegenkommenden Radlern rechnen und ihre Fahrweise anpassen.
Martin meint
15. Juni 2024 at 18:23
Warum ist das nur auf „Arztpraxen“ beschränkt? Bitte zeitnah antworten, vielen Dank.
Christoph meint
3. August 2023 at 9:00
Das ist besonders für Anlieferer hart, wenn sie zu ihrem Kunden wollen und das Zeichen 250 untersagt auch dem Lieferverkehr die Zufahrt. Ich denke nicht, dass man sich da irgendwie rauswinden kann…
Sabine B meint
11. Juli 2023 at 8:40
Ich wohne auf einer Fußgängerzone. An den Einfahrtsstraßen steht das Verkehrsschild 25 (weißes Schild mit roter Umrandung) und darunter der Zusatz:
Laden in der Zeit von 6:00 Uhr – 12:00 Uhr und 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Krankentransporte frei.
Jetzt habe ich um 20:30 meine Einkäufe (Getränke und mehrere Taschen ausgeladen und wurde von der Polizei angesprochen. Ich dürfe nicht ausladen, das Recht darauf hätten nur die Gewerbetreibenden der Straße.
Ist das korrekt?
Ich wohne seit über 40 Jahren auf der Straße, kaufe immer abends ein und lade zu den angegebenen Zeiten aus oder ein, unter den Augen von Ordnungsamt und Polizei. Ich habe nie Probleme gehabt. Ich finde auch keinen entsprechenden „Gesetzestext“. Könnt ihr mir weiterführende Angaben machen?
Klaus meint
10. April 2023 at 17:32
Eine Frage wird leider auf den vielen Seiten die es bei der Frage nach der Beschilderung : Durchfahrt verboten Zusatztafel Anlieger frei gibt nirgends behandelt oder beantwortet.
Nun es steht auf Grund von Straßenbauarbeiten eine Sperrung wie oben erwähnt an. Das heisst es gibt innerörtlich nur die Umleitung für Anlieger frei.
So, nun wird überall beschrieben daß ich als Nicht Anwohner jemand besuchen kann oder einen Arzt oder was auch sonst in der Straße.
Nur woher weiss ich denn wenn ich in die Straße rein fahre wie weit die Umleitung nur Anlieger geht ?
Das sehe ich doch gar nicht und kann sein es liegt in dem Bereich den nur Anlieger frei befahren dürften, kann aber auch sein das Ziel liegt kurz dahinter und was ist dann ?
Dann noch eine zweite Frage, wenn ich richtig davon ausgehe ist der Supermarkt den ich immer besuche und der Metzger kurz hinter der Straße, für welche das Zeichen außer Anlieger gilt. Darf ich dann durch fahren oder bin ich da kein Anlieger mehr ?
Aber wie gesagt am wichtigsten ist erst mal die Frage, woher weiss man wie weit der Bereich nur für Anlieger geht. Danke
Klaus meint
7. November 2022 at 14:50
Wie sieht es mit dem Schild „Durchfahrt verboten“ in Verbindung mit dem Zusatzschild „Bewohner frei“ aus???
Eine solche Kombination gibt es in der Straße, in dem die Schule meines Sohnes ist.
Wollte meinen Sohn von der Schule abholen, bin in die Straße eingefahren und soll nun 50 Euro Verwarngeld zahlen.
Ich habe in mehreren Quellen gelesen, „Bewohner“ ist rechtlich mit „Anlieger“ gleichzusetzen.
Also ist das Verwarngeld unrechtmäßig verhängt worden, oder?
Max meint
12. September 2022 at 21:19
Wie verhählt es sich denn bei dem VZ250 für KfZ in der Probezeit?
Wefi meint
30. Juli 2022 at 9:31
Gilt das Verkehrszeichen 250 – ohne weitere Zusatzschilder – auch für Krankenfahrstühle, Rollatoren, Elektromobile 6 km/h ?
Ralph meint
5. März 2022 at 11:47
Hallo
Ich habe eine Frage. Ich fahre im landwirtschaftlichen Verkehr .Desweiteren habe ich in Bereich eines Feldweges mit Schild 250 mit Zusatz landwirtschaftlicher Verkehr frei geparkt ,ohne jemanden dabei am Vorbeifahren zu hindern..
Nebenbei bemerkt musste ich dringend auf eine Toilette ,wobei ich in meine in der Nähe befindliche Wohnung aufsuchte. Als ich zurück kam ,befand sich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro an der Türklinke.Wie sind die Erfolgschancen bei Widerspruch gegen den jetzt erhalten Bussgeldbescheid in Höhe von 83,50 Euro aus .
Gruss
Stefan meint
20. Oktober 2023 at 18:47
So weit ich weiß gibt es zumindest in Niedersachsen ein rotes „L“, das man sich hinter die Windschutzscheibe klemmen kann, um anzuzeigen, daß man mit dem Privatauto auf landwirtschaftlichen Wegen unterwegs ist. Das ist z. B. für Arbeiter, die eine Maschine auf dem Feld übernehmen, Bauern die ihre Feldfrüchte prüfen oder Arbeiten beaufsichtigen müssen, Wissenschaftler, die auf Versuchsfeldern Proben nehmen usw.
Madlin meint
5. März 2022 at 10:01
Hallo.
Wir wohnen an einer solchen Straße, die dann in einen Wirtschaftsweg übergeht. Wir sind die einzigen Bewohner an dieser Straße, sie führt direkt auf unseren privaten Betrieb. Permanent wird dieser Weg aber von Spaziergängern, Hundehaltern, Fahradfahrern und Reitern genutzt, die z.T. Unseren privaten Hof betreten, und die Hunde auf unser Grundstück machen. Auch fahren sie mit ihrem Auto hier durch, laden ihre Hunde hinten zum spazieren gehen aus. Was hat man hier für Möglichkeiten?
Vielen lieben Dank :)
Marco R meint
11. November 2021 at 19:42
Hallo liebe Redaktion,
gibt es überhaupt offiziell das Zeichen 250 für Wohnmobile, oder ist das eine clevere Erfindung einer Gemeinde?
Das Symbol für Wohnmobile befand sich im roten Kreis, also nicht als Zusatzschild 1010-67
Danke
Gertrud meint
4. Oktober 2021 at 8:57
Hallo,
wir wohnen in einer Straße welche aktuell mit Verkehrszeichen 250, sowie dem gleichen Zeichen in dem ein LKW abgebildet ist (weiß leider nicht die Verkehrszeichennummer) und dem darunter befindlichen Schild „Anlieger frei“ versehen ist. Zudem ist oben an der Straße eine Barrikade errichtet. Zudem ist hier auch Zone 30. Problem nur: es hält sich Niemand dran. Täglich umfahren unzählige PKW und LKW die Barrikade und rasen. Dabei wird so manches mal dem Gegenverkehr über die Gehwege (zum Teil kommen keine 2 Leute an einder vorbei, so schmal sind die) ausgewichen. Sollte den Moment ein Mensch zur Türe raus treten hätte der das Nachsehen… Wir Anwohner sind sehr in Sorge.
Was können wir tun?
Freundliche Grüße
Gertrud
Peter N. meint
26. Oktober 2020 at 15:51
Hallo liebe Redaktion,
welche Tatbestandsnummer laut Tatbestandskatalog besteht bei Parken im mit VZ 250 gekennzeichneten Bereich?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
27. Oktober 2020 at 16:57
Hallo Peter,
die Tatbestandsnummer beim Parken in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt ist, lautet 14116.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Julius meint
14. Oktober 2020 at 16:48
Hallo, ich bin hinter einem Bus gefahren und habe das Schild VZ 250 übersehen, da dort eine Streckensperrung wegen Bauarbeiten waren durfte man nicht reinfahren, sondern nur Busse. Als ich mich wenden wollte sprach mich ein Bauarbeiter an und meinte die Anzeige kommt mit der Post und würde 2.000€ Kosten. Ich weiß jetzt nicht, ob er wirklich ein Bild gemacht hat, da ich kein Handy an ihm erkennen konnte, aber welche Strafe droht mir im schlimmsten Fall?
bussgeldkatalog.de meint
16. Oktober 2020 at 15:34
Hallo Julius,
je nachdem mit welchem Fahrzeug Sie gefahren sind, kann dies zwischen 25€ und 100€ Bußgeld kosten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
G. Huber meint
23. Juli 2020 at 23:35
Hallo, wollte den Silbersee in Neuwied-Engers von der FAM. Scheidweiler besuchen
Und bin durch eine Strasse mit dem Verkehrszeichen 250 plus Zusatzschild „Anlieger frei“
durch gefahren, um dort hin zukommen .
Hier habe ich ein Strafzettel von 20€ bekommen.
Ich dachte das ich als Besucher das Recht habe ,mir dort eine Tageskarte zu holen.
Ich bedanke mich im vorraus für eine Info
MfG
G.Huber
bussgeldkatalog.de meint
15. September 2020 at 16:22
Hallo G. Huber,
grundsätzlich zählen unter “Anlieger” auch Personen, die mit Bewohnern der Straße in Kontakt treten (bspw. bei einem Besuch). Da wir aber die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, wenden Sie sich am besten an die zuständige Bußgeldstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Hellmut F. meint
25. Juni 2020 at 19:58
Ist es zulässig beim Zeichen 250 innerhalb des roten Randes symbolisiert ein Fahrrad und ein Motorrad von vorne abzubilden; + einem Zusatzschild 300 m.
Die Schilder stehen an einer Bundestrasse innerorts.
Herzlichen Dank für die Prüfung und Information.
Stefan meint
20. Oktober 2023 at 19:14
Es könnte evtl. das Schild 277.1 gewesen sein, da ist ein roter PKW neben einem Fahrrad+Motorrad. Das ist ein Überholverbot für Zweiräder. Die Zusatschilder gibt es in zwei Varianten: Ohne seitliche Pfeile bedeutet es, in 300 Metern tritt das Verbot in Kraft. Mit Pfeilen rechts und links von der Entfernung bedeutet es für die nächsten 300 Meter, was für so ein Überholverbot m.E. mehr Sinn ergeben würde.