Erlöschen der Betriebserlaubnis – Bußgeldkatalog
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Fahren trotz Erlöschen der Betriebserlaubnis | 50 | |
... mit Beeinträchtigung der Umwelt | 90 | |
... mit Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs | 90 | 1 |
Unerlaubtes Tuning – Bußgeldrechner
Kurz & knapp: Erlöschen der Betriebserlaubnis
Wird an einem Kraftfahrzeug absichtlich eine Änderung vorgenommen, durch die die Fahrzeugart geändert, das Gefährdungspotential erhöht oder das Geräusch- oder Abgasverhalten des Fahrzeugs verändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis.
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, reicht es nicht aus, den Umbau rückgängig zu machen. Stattdessen muss die Betriebserlaubnis neu erteilt werden.
In vielen Fällen erlischt die Betriebserlaubnis, weil es in Folge der Tuningmaßnahme zu einer verstärkten Gefährdung des Straßenverkehrs oder zu einer vermeidbaren Lärmbelästigung kommt.
Dies hängt von der Art des Tuninigs ab. Unserer Bußgeldrechner zum unerlaubten Tuning gibt Ihnen die Antwort.
Welche Veränderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen?
Inhaltsverzeichnis
Ein Kraftfahrzeug ist in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr nur erlaubt, wenn es eine amtliche Kfz-Zulassung besitzt. Um diese zu erhalten, ist es wiederum erforderlich, dass u. a. eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt. Diese bestätigt, dass das entsprechende Fahrzeug oder seine Bauteile den in Deutschland geltenden Vorschriften entsprechen.
Nun kommt es immer wieder vor, dass Besitzer von Kraftfahrzeugen eigene Änderungen an diesen vornehmen, entweder aus optischen Gründen oder aus funktionalen. Nicht selten ist auch beides gleichzeitig der Fall. Per se sind solche Anpassungen zwar nicht verboten, sollten allerdings mit Bedacht vorgenommen werden, denn nicht jeder Umbau ist vorschriftsgemäß und kann unter Umständen das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge haben.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt – wie ihr Name vermuten lässt – die formalen und technischen Bedingungen, die ein Fahrzeug erfüllen muss, um für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zugelassen zu werden. In Bezug auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis heißt es in § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO folgendermaßen:
Sie [die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Es sei hier angemerkt, dass stets eine aktive Handlung für das Erlöschen der Betriebserlaubnis erforderlich sein muss, also zum Beispiel das Austauschen eines oder mehrerer Fahrzeugteile bzw. eine bewusste Veränderung am Fahrzeug.
Wird dieses hingegen beschädigt oder zeigt es Spuren von Abnutzung, gilt dies nicht als aktive Handlung und hat somit auch kein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Ist der Zustand des Fahrzeugs allerdings so marode, dass dadurch der Straßenverkehr gefährdet wird oder eine vermeidbare Belästigung, Behinderung oder Gefährdung stattfindet, muss der Halter trotz gültiger Betriebserlaubnis mit einem Bußgeld rechnen.
Hatte der Umbau am Fahrzeug das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge, ist es nicht ausreichend, diesen rückgängig zu machen. Stattdessen muss auch in diesem Fall eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden.
Wann erlischt die Betriebserlaubnis beim Pkw?
Der oben zitierte Paragraph gibt die möglichen Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis sehr allgemein an und mitunter ist es im Einzelfall schwer zu beurteilen, ob die vorgenommene Änderung darunter fällt oder nicht. Oftmals kann dies nur von einem Sachverständigen beurteilt werden. Zum besseren Verständnis sollen an dieser Stelle einige Beispiele genannt werden, wann bei einem Pkw die Betriebserlaubnis erlöschen kann.
Der erste Punkt, der laut Gesetz ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat, ist die Änderung der genehmigten Fahrzeugart. Bei Pkws trifft dies vor allem dann zu, wenn diese zum Wohnmobil oder zum Lkw umgebaut werden. Allerdings kommt eine solche Änderung der Fahrzeugart bei Pkws vergleichsweise selten vor.
Viel häufiger erlischt deren Betriebserlaubnis, weil es in Folge einer Tuningmaßnahme zur Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Darunter fällt zum Beispiel die illegale Verwendung von Xenon- oder LED-Lampen in Leuchten, die eigentlich für Halogenlampen ausgelegt sind. Dies kann zur Folge haben, dass die Straße bei schlechten Sichtverhältnissen nicht mehr optimal ausgeleuchtet wird und obendrein andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Beides hat einen Anstieg des Gefährdungspotentials zur Folge, was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis begründet.
Auch die Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens als Folge einer Änderung am Fahrzeug ist immer wieder bei Pkws zu beobachten. Besonders Fahrzeughalter, die mit ihren Autos protzen wollen, nehmen illegale Manipulationen an deren Abgasanlagen vor, um beim Fahren unnötig viel Lärm zu verursachen. Dies führt zur Lärmbelästigung und einer Überschreitung der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Lärmobergrenze – und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wodurch erlischt die Betriebserlaubnis eines Motorrads oder Mofas?
Natürlich lassen sich nicht nur Autos tunen, sondern auch zweirädrige Fahrzeuge. Hier ist häufiger eine Änderung der Fahrzeugart zu beobachten, nämlich dann, wenn die Leistung von Mofas gesteigert wird. Dies kann zum Beispiel durch das Ausbauen von Drosseln oder Veränderungen am Getriebe ermöglicht werden.
Wer dabei die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zu sehr überschreitet (nach geltender Rechtsprechung um mehr als 10 %), ändert die Fahrzeugart. Dies kann nicht nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, sondern auch für die Fahrerlaubnis relevant sein. Denn während für ein Mofa lediglich eine Prüfbescheinigung notwendig ist, wird für das Fahren eines Klein- oder Leichtkraftrads ein Führerschein benötigt. Besitzt der Fahrzeughalter diesen nicht, darf er somit aus zweifachem Grund nicht mehr mit seinem getunten Mofa fahren.
Fahren trotz Erlöschen der Betriebserlaubnis: Diese Strafe droht
Streng genommen fällt, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, keine Strafe an, sollte der Besitzer weiterhin damit fahren. Denn es handelt sich hierbei nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit (OWi). Für diese fällt keine Strafe im juristischen Sinne an, sondern ein Bußgeld sowie ggf. Nebenfolgen wie zum Beispiel Fahrverbote. Auch Punkte in Flensburg können bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt werden.
Wie verhält es sich nun aber beim Fahren trotz Erlöschen der Fahrerlaubnis? Für diese OWi müssen Betroffene mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Wird durch die Veränderung am Fahrzeug obendrein die Umwelt beeinträchtigt, ist eine Geldbuße von 90 Euro fällig. Der gleiche Betrag muss gezahlt werden, wenn es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Obendrein fällt für diesen Verstoß ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg an.
Hermann meint
2. Februar 2024 at 12:07
Hallo Gitte,
Sehr guter Artikel. Verständlich und umfangreich. Danke!
Meine Frage: Ist es richtig, dass für einen Anhänger im LoF-Bereich ohne erforderliche BE auch kein Versicherungsschutz besteht? Bleibt die Zugmaschine, ordnungsgemäßen Zustand/Zulassung vorausgesetzt, versichert?
Danke vorab