Bußgelder – Fahrradunfall
Verstoß | Punkte | Bußgeld (€) |
---|---|---|
Fahrradunfall verursacht aufgrund ... | ||
... defekter oder fehlender Beleuchtung | - | 35.- |
... der Missachtung eines Einfahrverbotes | - | 35.- |
... der Nichtbenutzung eines beschilderten Radwegs | - | 35.- |
... eines einfachen Rotlichtverstoßes | 1 | 120.- |
... eines qualifizierten Rotlichverstoßes | 1 | 180.- |
Weitere wichtige Themen zum Fahrradunfall:
Kurz & Knapp: Was bei einem Fahrradunfall zu tun ist
Durch das Beachten den geltenden Verkehrsregeln sowie durch ein verkehrssicheres Fahrrad lässt sich das Risiko von einem Fahrradunfall minimieren. Ist das Rad korrekt beleuchtet, werden Radfahrer in der Regel besser gesehen und dann nicht übersehen.
Verschulden Radfahrer einen Unfall durch das Missachten der Verkehrsregeln, müssen sie mit Sanktionen wie Bußgeldern und Punkten rechnen.
Bei einem Fahrradunfall muss grundsätzlich das gleiche Verhalten gezeigt werden wie bei einem Unfall mit einem Kfz. Das Absichern der Unfallstelle, gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und die Rettungsdienste rufen sowie der Austausch der wichtigsten Daten stehen dabei im Vordergrund.
Dies kommt auf den Verstoß an. Sie können es in unserer Bußgeldtabelle nachlesen.
Unfall mit dem Fahrrad: Was nun?
Das Verkehrsrecht ist dazu da, die allgemeine Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Dies gelingt jedoch nie zu 100 Prozent. Immer wieder kommt es zu mitunter schweren Unfällen auf deutschen Straßen.
Dies betrifft nicht nur Fortbewegungsmittel wie Auto und Lkw, sondern mit trauriger Regelmäßigkeit ebenfalls das Fahrrad. Ein Unfall ist für Radfahrer besonders schwerwiegend: Sie bewegen sich nahezu ohne Schutz durch den Straßenverkehr. Beim unfreiwilligen Kontakt mit motorisierten Fahrzeugen ist ein tödlicher Fahrradunfall leider nicht selten.
Doch wie lassen sich Fahrradunfälle vermeiden? Welches Verhalten ist nach einem Unfall mit Fahrrad angebracht? Und wie sieht es nach einem Fahrradunfall mit der Haftpflicht aus?
Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wissenswerte rund um den Fahrradunfall.
Inhaltsverzeichnis
Fahrradunfälle: Die Statistik ist erschreckend
Jährlich führt das Statistische Bundesamt Erhebungen zu Unfällen im Verkehr durch. Es orientiert sich dabei unter anderem an Meldungen der Polizei. Im Jahr 2014 stieg die Anzahl der Fahrradunfälle, die tödlich endeten um knapp 12 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt starben 2014 196 Radfahrer an Unfällen.
Gerade in Großstädten ist die Gefahr für Radler aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens erhöht. Es ist wahrscheinlicher, einen Fahrradunfall in Berlin zu erleiden, als im Umland. Experten gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer bei weniger schweren Unfällen aus.
In 42 % der Unfälle mit Fahrrädern war der Radfahrer an dem Unfall Schuld. Je nachdem, welchen Verstoß er begangen hat, gibt es laut Bußgeldkatalog 2024 ein Bußgeld oder sogar einen Punkt in Flensburg als Strafe.
Wie ließen sich diese hohen Zahlen reduzieren? Fahrradfahrer können sich nur bedingt schützen. Zum einen können sie einen Schutzhelm aufsetzen. Zum anderen gilt es für sie, sich so sichtbar wie möglich für andere Verkehrsteilnehmer zu machen. Durch eine korrekte Beleuchtung werden Auto- und Lkw-Fahrer besser auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer aufmerksam und können so rechtzeitig reagieren, um einen Fahrradunfall zu vermeiden.
Fahrradunfall ohne Helm: Was sagt die Rechtsprechung?
In Deutschland gibt es keine Helmpflicht. Das Oberlandesgericht Schleswig fällte 2013 ein Urteil, wonach Fahrradunfälle ohne Helm zum Teil auch des Radfahrers Schuld wären.
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil wieder auf. Ohne Zweifel ist es für Radfahrer sicherer – manchmal lebensrettend – einen Helm zu tragen, kann es doch jederzeit zu einem Fahrradunfall kommen. Ein rechtlicher Nachteil entsteht jedoch in der Regel nicht, wenn Sie keinen Kopfschutz aufsetzen. In vielen Fällen reduziert der Fahrradhelm jedoch die Gefahr, bei einem Verkehrsunfall verletzt zu werden.
Auch ohne Helm: Nach einem Fahrradunfall ist die Versicherung am Zug. Informieren Sie Ihre Haftpflicht und eventuelle weitere Versicherungen unverzüglich im Falle eines Unfalls.
Anstelle eines Helmes ist neuerdings ein sogenannter Fahrrad-Airbag auf dem Markt. Dieser befindet sich im Kragen einer speziellen Jacke und entfaltet sich erst in einer Unfallsituation. Wie beim Helm ist das Tragen jedoch freiwillig.
Unfall mit Fahrradfahrer: Richtig reagieren
Auch wenn der Schreck in den Knochen sitzt ist ein schnelles Handeln nach einem Unfall mit Radfahrer entscheidend. An erster Stelle steht die Sicherung des Unfallplatzes, um Folgeunfälle zu verhindern. Ist ein Beteiligter verletzt, sollten Sie selbstverständlich unverzüglich Erste Hilfe leisten!
Sind Sachbeschädigungen oder gar Verletzungen entstanden, ist die Polizei und ggf. ein Notarzt unverzüglich zu informieren.
Bleiben Sie am Unfallort, bis alle Personen- und Versicherungsdaten ausgetauscht wurden und die Polizei alle Beweisspuren zur Feststellung des Schuldigen notiert hat.
Unterlassene Hilfeleistung und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sind auch beim Fahrradunfall verboten und werden bestraft! Dabei handelt es sich um Straftaten laut Strafgesetzbuch (StGB): Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sind die Folge.
Beim Fahrradunfall ist Schmerzensgeld ein wichtiges Thema, insbesondere, wenn ein Pkw involviert ist. Entgegen vieler Erwartungen bekommt nicht immer der Fahrradfahrer als schwächerer Verkehrsteilnehmer die Ausgleichszahlung. Beim Verschulden des Radfahrers hat der Unfallgegner – etwa ein Autofahrer – Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Ihm durch das Rad ein Schaden entstanden ist.
Susanne S meint
13. Februar 2023 at 16:00
Ich parkte vor einer Apotheke und beim Öffnen der Tür kam eine E Bike Fahrerin plötzlich an der Fahrerseite entlang gegen die Tür und flog vom Fahhrad auf die Strasse. Ich leistete sofort Erste Hklfe und informierte Notarzt und due Polizei kam dazu. Die Frau war paar Mknuten bewusstlos. Wurde dann mit Trage in Rtw gebracht. Die Polizei war freundlich noch sagte es sei höchstens eine fahrlässige Körperverletzung. Ohne Vorsatz.
Was für Strafen erwarten .Ich nun als Autofahrer.?
Franck S meint
26. Juli 2022 at 7:05
Mein Kollege hat gestern einen Radfahrer auf den Fahrradweg getroffen Der hat Schuld.Wie geht’s weiter mit Bußgeld, Flensburgspunkten oder Strafe .
Brauch er unbedingt ein Anwalt,?
Mit Freundlichen Grüßen
Franck S