Bußgeldtabelle: Verbotswidrige Verwendung der Nebelschlussleuchten
Verstoß | Bußgeld |
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Nebelschlussleuchte wurde eingeschaltet, obwohl die Sichtweite durch Nebel nicht weniger als 50 Meter betragen hat. | 20 € |
... mit Gefährdung | 25 € |
... mit Unfallfolge | 35 € |
Kraftfahrzeug wurde geführt und dabei gegen § 53d StVZO verstoßen. | 15 € |
Kurz & knapp: Vorschriften zur Nebelschlussleuchte
Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, welche rotes Licht ausstrahlt und ein Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser kenntlich machen soll.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Sichtweite durch dichten Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Wer trotz guter Sichtverhältnisse mit eingeschalteten Nebelschlussleuchten fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Eine eingeschaltete Nebelschlussleuchte erkennen Sie an der gelben Kontrollleuchte.
Mehrspurige Fahrzeuge, die mehr als 60 km/h fahren können, müssen eine oder zwei Nebelschlussleuchten besitzen. Für alle anderen Fahrzeuge besteht diesbezüglich hingegen keine Pflicht. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Bei der Nebelschlussleuchte handelt es sich um eine Leuchte, die dazu dient, ein Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser kenntlich zu machen. Welche Farbe hat die Nebelschlussleuchte? Das Licht, welches die Nebelschlussleuchte ausstrahlt, ist rot – im Gegensatz zum Licht des Nebelscheinwerfers, welcher sich vorn am Fahrzeug befindet und weißes Licht abgibt. Wie alle Leuchtzeichen dient auch das Licht der Nebelschlussleuchte als Warnzeichen.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt in § 53d die wichtigsten Vorschriften zur Anbringung von Nebelschlussleuchten für Kraftfahrzeuge sowie für Anhänger. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt hingegen vor, wann Nebelschlussleuchten verwendet werden dürfen. Dies ist nämlich nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Doch wann dürfen Sie die Nebelschlussleuchte einschalten und ist diese grundsätzlich Pflicht? Was gilt bezüglich der Verwendung der Nebelschlussleuchte, wenn ein Anhänger vorhanden ist? Muss bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte die Kontrolleuchte eine bestimmte Farbe aufweisen? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Wie müssen Nebelschlussleuchten angebracht sein?
Auch zur Anbringung von Nebelschlussleuchten gibt es Vorschriften. Sind diese nämlich nicht gemäß § 53d StVZO angebracht, kann ein Bußgeld die Folge sein. Dass die Nebelschlussleuchten am Fahrzeug die richtige Position einnehmen, ist deshalb wichtig, weil die Umrisse eines Kfz bei dichtem Nebel kenntlich gemacht werden sollen. Der nachfolgende Verkehr soll durch die Leuchten also die Fahrzeugbegrenzung erkennen.
Die Leuchtfläche der Nebelschlussleuchte muss gemäß § 53d Absatz 3 StVZO sowohl zur Leuchtfläche der Bremsleuchte als auch zur Fahrbahn einen gewissen Abstand einhalten.
Der Abstand des äußeren Rands der Leuchtfläche zur Fahrbahn darf nach unten nicht weniger als 25 Zentimeter und nach oben nicht mehr als 100 Zentimeter betragen.
Der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte muss in jedem Fall mehr als 10 Zentimeter betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden, muss diese in der Mitte oder links davon positioniert sein.
Wann dürfen Sie Nebelschlussleuchten einschalten?
Gemäß § 17 Absatz 3 StVO dürfen Sie Nebelschlussleuchten nur dann anmachen, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt.
Sie müssen gemäß § 53d Absatz 4 StVZO so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn folgende Scheinwerfer eingeschaltet sind:
- Scheinwerfer für Fernlicht
- Scheinwerfer für Abblendlicht
- Nebelscheinwerfer
- Kombination dieser Scheinwerfer
Die Nebelschlussleuchten müssen unabhängig von den Nebelscheinwerfern ausgeschaltet werden können. Die eingeschalteten Nebelschlussleuchten dürfen nicht automatisch ausgeschaltet werden, nur weil das Fernlicht oder das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte: Welche Geschwindigkeit muss eingehalten werden? Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, dürfen Sie maximal 50 km/h fahren.
Fahren mit Anhänger: Welche Nebelschlussleuchte muss leuchten?
Was ist bezüglich der Nebelschlussleuchten zu beachten, wenn ein Anhänger vorhanden ist und in einer Fahrzeugkombination gefahren wird? Gemäß § 53d Absatz 6 StVZO gilt in diesem Fall Folgendes:
In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?
Ob die Nebelschlussleuchten eingeschaltet sind, erkennen Sie an der entsprechenden Kontrollleuchte, die sich im Blickfeld des Fahrzeugführers befinden muss.
- Nebelschlussleuchte: Die Farbe der Kontrollleuchte muss gemäß § 53d Absatz 5 StVZO gelb sein.
- Nebelschlussleuchte: Das Symbol der Kontrollleuchte ist ein nach vorn gerichteter Halbkreis (Leuchte), von welchem nach hinten drei Strahlen (Strahlung) ausgehen, welche durch eine Schlängellinie (Nebel) gekreuzt werden.
Ist eine Nebelschlussleuchte am Fahrzeug Pflicht?
Eine Pflicht, das Fahrzeug mit Nebelschlussleuchten auszurüsten, besteht gemäß § 53d Absatz 2 StVZO nur für mehrspurige Kfz, die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h aufbringen können. Diese Fahrzeuge sowie mögliche Anhänger müssen hinten eine oder zwei Nebelschlussleuchten ausweisen.
Für alle anderen Fahrzeuge und Anhänger ist die Anbringung einer Nebelschlussleuchte optional. Sie dürfen ihr Fahrzeug mit dieser ausrüsten, müssen es aber nicht.
Nebelschlussleuchte verbotswidrig eingeschaltet: Was droht?
Wer mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fährt, obwohl die Sichtweite durch Nebel nicht weniger als 50 Meter beträgt, muss ein Bußgeld befürchten. Dieses erhöht sich im Übrigen, wenn es durch das Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam:
- Wurde die Nebelschlussleuchte verbotswidrig eingeschaltet, droht ein Bußgeld von 20 Euro.
- Wurden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro.
- Kam es infolgedessen zu einem Unfall, kann das ein Bußgeld von 35 Euro nach sich ziehen.
Im Übrigen droht auch ein Bußgeld, wenn das Fahrzeug geführt wurde, obwohl die Nebelschlussleuchten nicht vorschriftsmäßig angebracht wurden. Das kann nämlich ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge haben.
Peter meint
5. April 2020 at 9:16
Muss nicht auch im Kolonnenverkehr die Nebelschlussleuchte abgeschaltet werden? Auch, wenn die Sicht unter 50 m ist.