Kurz & Knapp: Fahrverbot anfechten
Ein Fahrverbot kann bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden. Zudem ist es möglich, den Führerschein für einen Monat zu entziehen, wenn Verkehrsteilnehmer zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.
Betroffene können ein Fahrverbot anfechten, wenn Sie mit dieser Sanktion nicht einverstanden sind. Dazu ist im ersten Schritt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erforderlich.
In besonderen Härtefällen ist es zudem möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Entscheidung, ob dieses Vorgehen gerechtfertigt ist, trifft ein Richter stets im Einzelfall.
Wenn das Kfz stehenbleiben muss
Inhaltsverzeichnis
Für eine schnelle Fortbewegung von A nach B bevorzugen immer noch viele Menschen das eigene Kraftfahrzeug. Es schafft Unabhängigkeit von Fahrplänen und ist für den Transport schwerer Einkäufe in der Regel deutlich besser geeignet als der öffentliche Nahverkehr.
Gerade in ländlichen Gegenden kann sogar eine Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis, beispielsweise für den täglichen Arbeitsweg, bestehen. Da ist es natürlich ärgerlich, wenn der Führerschein temporär entzogen werden soll. Einige Betroffene überlegen dann, wie sie das Fahrverbot anfechten können.
In unserem Ratgeber informieren wir Sie umfassend, wann der temporäre Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden kann und in welchen Fällen es möglich ist, dass Betroffene ein Fahrverbot anfechten und damit erfolgreich sind.
Wann wird ein Fahrverbot eigentlich verhängt?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu sanktionieren: die Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Wobei letztere als „härteste“ Sanktion gilt.
Kommen Sie in die Lage, dass Sie ein Fahrverbot anfechten müssen, ist dieser Situation in aller Regel eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit vorausgegangen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß (bei dem die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war) oder Alkohol am Steuer handeln.
Fahrverbot anfechten: So gehen Sie vor
Wird ein Fahrverbot verhängt, erhalten die Betroffenen einen Bußgeldbescheid, in welchem dieses als Nebenfolge aufgeführt ist. Gegen dieses Schreiben der Bußgeldstelle können Sie binnen 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einlegen.
Dieser ist schriftlich an die Bußgeldstelle zu richten und führt dazu, dass der Sachverhalt erneut überprüft wird. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann zum Beispiel das Messprotokoll des Blitzers anfordern und eventuelle Messfehler aufdecken.
Zudem können Sie das Fahrverbot anfechten, wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist. Dies ist in aller Regel drei Monate nach dem Tattag der Fall, sofern weder ein Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist. Bedenken Sie, dass auch in diesem Fall ein Einspruch dringend erforderlich ist.
Wann kann das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden?
Ebenfalls eine Möglichkeit, mit der Sie das Fahrverbot anfechten können, ist ein Antrag, dieses in ein höheres Bußgeld zu verwandeln. Das ist allerdings nur in absoluten Härtefällen möglich. Ein Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn der Job durch den temporären Führerscheinentzug gefährdet wird, weil eine berufliche Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis besteht.
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