Bußgeldkatalog: Sanktionen für Abstandsverstöße
Bußgeldrechner zu Abstandsverstößen
Kurz & Knapp: Brückenabstandsmessung
Bei der Brückenabstandsmessung können unterschiedliche Videomesssysteme eingesetzt werden (z. B. VAMA, ViBraM).
Von der erhöhten Position vom Brückenkopf einer Autobahnbrücke herab erfassen Videokameras Fahrzeuge innerhalb einer vorher festgelegten Messstrecke (in der Regel 300 Meter).
Wird ein Abstandsverstoß ermittelt, so zeichnet eine unterhalb der Brücke aufgestellte Kamera den Fahrer des gemessenen Fahrzeugs auf.
Das können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen.
Weiterführende Informationen zu ausgewählten Themen:
Verkehrsüberwachung mittels Brückenabstandsmessung
Ein Mittel, neben zahlreichen Blitzern, das die Polizei einsetzt, um Verkehrssündern auf die Spur zu kommen, sind Abstandsmessgeräte. Am häufigsten handelt es sich hierbei um Videomesssysteme, die auf bzw. an Autobahnbrücken installiert werden.
- Warum die Messung von Brücken? Die erhöhte Position der Messgeräte führt zu einem besseren Blickwinkel, sodass die Ermittlung der Abstände zwischen den Fahrzeugen gemessen werden kann.
- Warum auf Autobahnen? Für die Zulässigkeit der Messgeräte ist eine längere Messstrecke erforderlich. Diese lässt sich vor allem auf geraden Autobahnabschnitten abstecken. Zudem kann hier auch kein Baumbewuchs die Sicht einschränken (anders als etwa auf Landstraßen).
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert die Brückenabstandsmessung?
Bei der Brückenabstandmessung werden zwei Kameras am Brückenkopf über der Fahrbahn angebracht (VAMA). Dabei ist je eine der beiden auf den Nah- und den Fernbereich der Messstrecke ausgerichtet. Die Messstrecke sollte insgesamt mindestens 300 Meter betragen (150 Meter im Nahbereich). Eine dritte Kamera befindet sich unter der Brücke auf dem Seitenstreifen und ermöglicht die Abbildung des Fahrers, sobald ein Abstandsverstoß festgestellt wurde. Es gibt auch Zwei-Kamera-Systeme, bei denen am Brückenkopf nur eine Videokamera die gesamte Messstrecke überwacht (ViBram).
Die Videokameras sind an einen digitalen Videorekorder gekoppelt, der wiederum mit einer geeichten Videostoppuhr ausgerüstet ist. Auf der Fahrbahn sind in vorab fest definierten Abständen Messlinien aufgebraucht. Diese ermöglichen die Ermittlung des Abstands zwischen zwei Fahrzeugen.
Zudem wird beim Erreichen dieser Messlinien auch automatisiert die Zeit gestoppt. Durch die Messung der Zeit an den einzelnen Punkten kann später die gefahrene Geschwindigkeit des Fahrzeugs erfasst werden. Diese ist insofern von Bedeutung, als die Abstandsverstöße je nach Geschwindigkeit unterschiedliche Sanktionen zur Folge haben können.
Bei der Brückenabstandsmessung können sich unterschiedliche Messfehler ergeben
Die Technik ist genauso wenig unfehlbar wie der Mensch. So können sich bei der Brückenabstandsmessung unterschiedliche Fehler einschleichen, die einen erfolgreichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im Einzelfall begründen können. Folgende Messfehler sind z. B. denkbar:
- Die Ausrichtung der installierten Videokameras hat sich im Laufe der Messung verändert (etwa durch Erschütterung).
- Die Messlinien wurden nicht ordnungsgemäß angebracht bzw. deren Abmessung kann nicht nachvollzogen werden.
- Die Videokameras wurden nicht in ausreichender Höhe am Brückenkopf angebracht.
- Ein Referenzvideo mit Testmessung liegt nicht vor bzw. weichen die hierin getroffenen Vorbedingungen von der Realmessung ab.
- Die verwandte Videostoppuhr oder andere Bestandteile des Messsystems wurden nicht ordnungsgemäß geeicht.
- Der Vorausfahrende hat während der Messung unvermittelt abgebremst, sodass sich der Abstand zum erfassten Fahrer unvermittelt verringert hat.
- Ein Fahrzeug führte im Laufe der Messung einen Spurwechsel durch und setzt sich vor das gemessene Kfz.
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