Kurz & knapp: Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz
Der Konsum von Drogen am Steuer gilt als Ordnungswidrigkeit und hat in der Regel keinen Führerscheinentzug zur Folge. Liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor oder kommt es zu einer Gefährdung, gilt dies jedoch als Straftat.
Mitunter doch, denn der Besitz von Drogen stellt eine Straftat dar und kann somit trotzdem den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Kommt es zum Führerscheinentzug aufgrund von Drogenbesitz, können zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis das Bestehen einer MPU und ein Abstinenznachweis verlangt werden.
Video: Wann erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Drogen am Steuer: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Inhaltsverzeichnis
Drogen berauschen den Verstand: Sie können zu Wahrnehmungsstörungen führen, die Reaktionsfähigkeit eines Autofahrers beeinträchtigen und die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr verschlechtern. Wer am Steuer Drogen konsumiert, kann sich und andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährden. Die Verkehrssicherheit ist somit bei Drogen am Steuer nicht mehr gegeben.
Cannabis, Heroin, Morphin, Cocain, Amfetamin und Metamfetamin – alle diese Drogen gelten als berauschende Mittel und sind daher im Straßenverkehr absolut tabu. Führen Sie ein Fahrzeug unter Wirkung von Drogen, gilt dies als schwere Verkehrsordnungswidrigkeit, aber nicht als Straftat. Werden Sie mit Drogen am Steuer erwischt, bedeutet das auch für Ersttäter ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Für Wiederholungstäter fallen die Sanktionen noch härter aus:
- Zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt zu werden, zieht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat nach sich.
- Wer bereits einmal unter Wirkung von Drogen ein Fahrzeug geführt hat, muss mit einem Bußgeld von 1000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen.
- Haben Sie schon mehrmals unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt, erhöht sich das Bußgeld auf 1500 Euro. Es werden abermals zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt.
Wann droht der Führerscheinentzug wegen Drogenkonsum?
Das Fahren unter Drogeneinfluss gilt also zunächst nur als Ordnungswidrigkeit. Ein Führerscheinentzug würde hier theoretisch erst drohen, wenn Sie als Wiederholungstäter mehrmals mit Drogen am Steuer erwischt worden sind und dadurch beispielsweise acht Punkte in Flensburg angesammelt haben.
Der Führerschein wird in der Regel erst entzogen, wenn eine Straftat vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn es aufgrund von Drogen am Steuer zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kommt. Dann droht nicht nur der Führerscheinentzug, sondern ebenfalls drei Punkte in Flensburg und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Führerscheinentzug bei Besitz von Drogen
Werden Sie nicht nur unter Wirkung von Drogen, sondern auch in Besitz dieser illegalen Substanzen erwischt, stellt dies einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Sie müssen also nicht unbedingt am Straßenverkehr teilnehmen, damit der Führerschein wegen Drogenbesitz entzogen wird.
Ein Führerscheinentzug droht in der Regel dann, wenn die Fahreignung einer Person infrage gestellt wird. Durch die Wirkung von Drogen wird die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nämlich entweder beeinträchtigt oder vollkommen aufgehoben.
Eine Fahreignung liegt beim Konsum von sämtlichen Drogen nicht mehr vor. Es wird diesbezüglich auch kein Unterschied zwischen weichen und harten Drogen gemacht. Allerdings macht die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine Ausnahme bei Cannabis. Hier wird zwischen der regelmäßigen und der gelegentlichen Einnahme unterschieden:
- Regelmäßiger Konsum von Cannabis: Fahreignung ist nicht mehr gegeben
- Einmaliger oder gelegentlicher Konsum von Cannabis: Die Fahreignung ist nur noch gegeben, wenn Einnahme und Fahren voneinander getrennt stattfinden und zusätzlich kein Alkohol konsumiert wird.
Was droht zusätzlich beim Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz?
MPU-Anordnung bei Drogen
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird immer dann angeordnet, wenn an der Fahreignung einer Person gezweifelt wird. Nach einem Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz ist das erfolgreiche Bestehen einer MPU häufig notwendig, damit es zur Führerschein-Wiedererteilung kommen kann.
Eine MPU kann wegen Drogenkonsum, aber auch wegen Drogenbesitz angeordnet werden. Kommt es zur Anordnung aufgrund von Drogen, gestaltet sich die Untersuchung etwas anders. Bei einer MPU wegen Drogen gibt es folgende Besonderheiten:
- Medizinische Untersuchung: Es wird festgestellt, ob ein Drogenmissbrauch vorliegt und ob dadurch körperliche Schäden entstanden sind, welche die Fahreignung einschränken. Es können außerdem Fragen zum Drogenkonsum gestellt werden.
- Leistungstests: Es werden Tests durchgeführt, welche die Reaktion, Aufmerksamkeit und Konzentration des Betroffenen überprüfen sollen.
- Psychologisches Gespräch: Beachten Sie, dass bei Drogen kein kontrollierter Konsum geduldet wird wie beim Alkohol. Um für das Führen von Fahrzeugen als geeignet zu gelten, ist ein absoluter Verzicht erforderlich.
Abstinenznachweis nach Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz
Wird eine MPU wegen Drogenbesitz- oder Konsum angeordnet, muss in der Regel auch ein Abstinenznachweis erbracht werden. Damit soll nachgewiesen werden, dass Drogen auch über einen längeren Zeitraum nicht mehr konsumiert wurden. Der Nachweis über die Abstinenz muss zum MPU-Termin vorliegen. Abstinenznachweise müssen für ein halbes oder ganzes Jahr erbracht werden.
Die Drogenabstinenz kann zum Beispiel durch eine Haaranalyse oder eine Urinprobe nachgewiesen werden. In der Regel werden Drogenscreenings viermal in sechs Monaten oder sechsmal in zwölf Monaten durchgeführt. Die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz beträgt somit in der Regel mindestens ein Jahr, da diese Zeit benötigt wird, um die Drogenfreiheit nachzuweisen.
Yilmaz B meint
23. Dezember 2022 at 1:06
Ich habe bei der mpu beide Gruppen beantragt Gruppe 1 und Gruppe 2 bin seit fast 3 Jahren Abstinenz es spricht alles für mich trotzdem soll ich jetzt nochmal ein Jahr für die Gruppe 2 also mein lkw Führerschein ne Abstinenz in einer statiönernen Einrichtung machen
Fadi meint
17. November 2022 at 7:49
Guten Tag, ich bin fadi, meine Frage ich habe Post bekommen von Polizei . wegen Besitzes von BtM ohne Besitzerlaubnis
Von der Verfolgung wird gemäß § 31a Abs. 1 BtMG abgesehen.
Aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten wurde vorstehende Entscheidung an folgende(n) Empfänger mitgeteilt:
– Stadtverwaltung Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Die Staatsanwaltschaft sieht ausnahmsweise von einer Strafverfolgung ab. Es wird darauf hinge-wiesen, dass bei künftigen Verstößen nicht mit einer folgenlosen Einstellung des Verfahrens gerechnet werden kann.
Genau so steht in post was kann passieren wegen Führerschein und ich bin in prophezeit?
Vielen Dank