Strafenkatalog: Illegale Autorennen
Straftat | Strafe | mögliche Nebenstrafen* |
---|---|---|
Teilnahme an illegalem Straßenrennen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre | a) Fahrverbot bis 6 Monate + 2 Punkte in Flensburg b) Fahrerlaubnisentzug + 3 Punkte |
... andere dadurch gefährdet | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | |
... andere dadurch fahrlässig gefährdet | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | |
... infolgedessen eine Person getötet | Freiheitsstrafe zwischen 1 und 10 Jahre | |
... infolgedessen mehreren Personen schweren gesundheitlichen Schaden zugefügt | Freiheitsstrafe zwischen 1 und 10 Jahre | |
illegales Autorennen ausgerichtet oder durchgeführt | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre | |
... beim Versuch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre | |
* ggf. zusätzlich: Beschlagnahmung des eingesetzten Tatfahrzeugs |
Rechner: Welche Strafe droht nach einem illegalen Straßenrennen?
Kurz & knapp: Illegale Autorennen in Deutschland
Seit 2017 sind die Teilnahme, Ausrichtung sowie Durchführung illegaler Straßenrennen nach § 315d StGB unter Strafe gestellt. Bis dato handelte es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit.
Der Strafrahmen für entsprechende Taten bewegt sich zwischen einer Geldstrafe und bis zu zehn Jahren Haft.
Zusätzlich können Nebenstrafen wie Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Beschuldigten zukommen.
Welche Strafe kann ein illegales Autorennen zur Folge haben?
In den letzten Monaten und Jahren häuften sich Meldungen über tragische Unfälle, die auf illegale Autorennen zurückzuführen waren. Verletzt oder getötet wurden dabei zumeist unbeteiligte Dritte.
Ein besonders prominenter Fall war der von zwei jungen Rasern, die im Februar 2016 mit bis zu 170 km/h über den Berliner Ku’damm schossen und dabei mehrere rote Ampeln missachteten. Einer der Raser krachte dabei in einen Jeep, der bei Grün in die Kreuzung einfahren wollte. Der 69-jährige Fahrer des Jeeps kam dabei ums Leben.
Inhaltsverzeichnis
Ku’damm-Raser brachten das Fass zum Überlaufen
Die Berliner Staatsanwaltschaft war hierauf gewillt, ein besonderes Zeichen zu setzen und klagte die beiden Fahrer, die sich augenscheinlich ein illegales Straßenrennen gelieferten hatten, wegen Mordes an. Das Gericht folgte dem Antrag bereits zweimal, doch das Mordurteil ist noch immer nicht rechtskräftig.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die Auffassung durchsetzen kann, dass auch Fahrzeuge als Mordwerkzeug anzuerkennen sind. In besonders schweren Fällen könnte so auch in Zukunft nach tödlichen Crashs infolge von illegalen Rennen zu Mordanklagen kommen.
Der Fall erregte jedoch so große Aufmerksamkeit, dass auch die Politik sich zum Handeln gezwungen sah, denn es zeigte sich ein wesentliches Problem: Illegale Autorennen wurden bis dato lediglich als Verkehrsordnungswidrigkeit bewertet. Die zwar hohen Bußgelder hatten jedoch offenbar keine ausreichend abschreckende Wirkung auf PS-Junkies. Eine Neubewertung war mithin fällig.
Seit 2017 werden illegale Rennen gemäß § 315d Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat gewertet. Damit drohen, sollte eine solche Wettfahrt entdeckt werden, hohe Geld- und sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Diese Strafen drohen dabei sowohl Teilnehmern als auch Ausrichtern solcher Autowettrennen und durchführenden Personen.
Nicht nur illegale Autorennen unter Strafe gestellt!
Nicht immer handelt es sich um ein illegales Rennen, wenn ein Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit durch Innenstädte und über Autobahnen rast. Und nicht immer kann die Polizei ein solches nachweisen. Aus diesem Grunde wurde in § 315d StGB eine zusätzliche Formulierung eingebracht, die auch dann einen Straftatbestand erkennt, wenn nur einzelne Verkehrsteilnehmer sich entsprechend rücksichtslos verhalten und Verkehrsregeln missachten.
Nach § 315d Absatz 1 Ziffer 3 StGB können auch Personen mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden, die „sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, aber selbst kein Rennen fahren.
Illegale Straßenrennen: Mögliche Nebenstrafen
Zusätzlich zu Geld- und Freiheitsstrafe können auf verurteilte Raser mit der Novelle des StGB auch weitere Sanktionen zukommen. Insbesondere folgende Nebenstrafen sind möglich:
- Fahrverbot bis zu sechs Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis
- 2 bis 3 Punkte in Flensburg (je nachdem, ob Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug bestimmt wurden)
- Beschlagnahmung des gefahrenen Fahrzeugs, sofern dieses kein Fremdeigentum ist
Kommt es aufgrund von einem Autorennen zum Crash können sich gegen den Täter zudem zivilrechtliche Ansprüche ergeben (Schadensersatz, Schmerzensgeld).
Emko meint
12. Januar 2021 at 23:55
Hallo,
Mein kleiner Bruder hat in der Probezeit ein Verdacht auf illegales Straßenrennen begangen.
50 Zone mit 80-90 . Mit was muss er rechnen ?