Kurz & knapp: Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfaltspflicht außer Acht lässt und dadurch beispielsweise einen Unfall verursacht. Vorsatz ist gegeben, wenn dem Täter bewusst ist, dass er eine rechtswidrige Tat ausübt und er diese dennoch vollendet.
Fahrlässige Tötung wird gemäß § 222 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert.
Wer aus Fahrlässigkeit eine andere Person verletzt, muss laut § 229 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Das Tatmerkmal der Fahrlässigkeit
Inhaltsverzeichnis
Im Straßenverkehr kommt es täglich zu Unfällen, weil Verkehrsteilnehmer Ordnungswidrigkeiten begehen bzw. ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen. Nicht selten werden dabei auch Personen verletzt.
In diesem Fall kommt schnell die Straftat „fahrlässige Körperverletzung“ ins Spiel. Doch was genau bedeutet Fahrlässigkeit eigentlich? Wann handelt ein Täter grob fahrlässig und worin besteht der wesentliche Unterschied zum Vorsatz?
Unser Ratgeber liefert Ihnen eine Definition der Fahrlässigkeit. Sie werden für die grobe Fahrlässigkeit einige Beispiele finden und erfahren zudem, wie hoch das Strafmaß für fahrlässige Tötung ausfallen kann.
Fahrlässigkeit: Definition des Begriffs
Einer Person ist Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn diese nicht die nötige Sorgfalt und Umsichtigkeit an den Tag legt. Damit im Strafrecht eine fahrlässige Handlung verwirklicht wird, muss dabei in aller Regel ein Schaden entstehen.
So ist es häufig als fahrlässige Tat zu werten, wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug unterwegs sind, den Blick von der Straße nehmen und daher gegen eine Ampel fahren und diese beschädigen oder gar zerstören.
Im Zivilrecht wird eine Abstufung beim Grad der Fahrlässigkeit vorgenommen. So gibt es leichte, grobe und konkrete Fahrlässigkeit. Im Strafrecht gibt es darüber hinaus auch die bewusste Fahrlässigkeit.
Wichtig: Gemäß § 15 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Handeln aus Fahrlässigkeit nur dann strafbar, wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln auch ausdrücklich unter Strafe stellt.
Grobe Fahrlässigkeit: Eine allgemeine Definition gibt es nicht
Im nachfolgenden Abschnitt wollen wir einen genaueren Blick auf die Definition für „grobe Fahrlässigkeit“ werfen. Überraschung: Es gibt gar keine. Zumindest ist diese im Gesetz nicht expliziert definiert.
Allerdings liegt eine grobe Fahrlässigkeit in aller Regel vor, wenn Kfz-Fahrer ihrer Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr in einem hohen Maße nicht nachkommen und dadurch große Schäden verursachen. Es obliegt aber stets dem Gericht zu entscheiden, welche Form der Fahrlässigkeit bei einer jeweiligen Straftat vorlag.
Welche Tatbestände mit Fahrlässigkeit gibt es?
Wie bereits erwähnt, kann ein Handeln, welches durch Fahrlässigkeit entstanden ist, nur dann sanktioniert werden, wenn dies im StGB explizit definiert ist. Folgende fahrlässige Straftatbestände stehen unter Strafe:
- Fahrlässige Tötung: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen herbeiführt, wird gemäß § 222 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.
- Fahrlässige Tötung durch Unterlassen: Auch für diese Tat kann dasselbe Strafmaß wie eben genannt angesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen für eine Straftat gemäß § 13 StGB gegeben ist. In diesem Fall kann die Strafe allerdings gemildert werden.
- Fahrlässige Körperverletzung: Wird durch Fahrlässigkeit eine andere Person verletzt, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe aussprechen.
- Fahrlässige Sachbeschädigung: Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist in Deutschland nicht strafbar. Allerdings kann der Betroffene, dessen Sache geschädigt wurde, in aller Regel zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Übrigens: Fahrlässigkeit ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ebenfalls unter § 276 (Verantwortlichkeit des Schuldners) definiert.
Wie unterscheiden sich Vorsatz und Fahrlässigkeit?
Fahrlässigkeit und Vorsatz sind zwei entscheidende Tatmerkmale im Strafrecht. Nachdem wir schon geklärt haben, was fahrlässiges Handeln bedeutet, wollen wir uns nun Straftaten widmen, die mit Vorsatz begangen werden.
Das bedeutet: Der Täter ist sich bewusst, dass er mit seinem Handeln gegen ein Gesetz verstößt und will den Taterfolg dennoch herbeiführen. Ist das Tatmerkmal eines Vorsatzes erfüllt, fällt das Strafmaß in aller Regel höher aus.
Dies soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: Wie vorab beschrieben, wird bei fahrlässiger Tötung maximal eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ausgesprochen. Handelt es sich um eine vorsätzliche Tat, also den Totschlag, so sind fünf Jahre Freiheitsentzug das mindeste Strafmaß.
Wird dem Täter sogar ein Mord nachgewiesen, kommt gemäß § 211 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht. In Absatz 2 wird definiert, wann es sich um einen Mordfall handelt:
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
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Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Auch im Straßenverkehr kommt es täglich dazu, dass Verkehrsteilnehmer aus Fahrlässigkeit die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) missachten. Damit dies allerdings keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat darstellt, muss ein schwerwiegender Verstoß vorliegen.
So kommt es häufig dazu, dass eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr geschieht, weil eine rote Ampel überfahren oder das Tempolimit überschritten wird. Kann die Bußgeldstelle einem Temposünder Vorsatz nachweisen, etwa weil dieser doppelt so schnell fährt, wie erlaubt, ist es gemäß Verkehrsrecht möglich, das Bußgeld zu verdoppeln.
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