Kurz & knapp: Verkehrsunfallrecht
Das Verkehrsunfallrecht stellt einen Teil des Verkehrsrechts dar und umfasst daher die folgenden Ratsgebiete: Versicherungsrecht, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrshaftungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Geschädigte können nach einem Unfall, an dem Sie selbst keine Schuld tragen, Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben.
Um alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen zu können, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsunfallrecht zu konsultieren. Ein Rechtsbeistand ist allerdings keine Pflicht.
Inhaltsverzeichnis
Was fällt unter das Verkehrsunfallrecht?
2018 wurden mehr als 2,5 Millionen Unfälle, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr in Zusammenhang standen, registriert. Das belegt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes. Hat es gekracht, stellen sich einige Fragen.
Wer muss für den Schaden aufkommen? Welche Ansprüche haben Unfallgeschädigte? Erwarten den Unfallverursacher Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog? Auf all diese Fragen liefert das Verkehrsunfallrecht die Antworten.
Es handelt sich dabei um ein Teilgebiet des Verkehrsrechts und umfasst die folgenden Bereiche:
- Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Verkehrshaftungsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
Diese Auflistung zeigt, dass es sich um ein komplexes Rechtsgebiet handelt, bei welchem viele Faktoren eine wesentliche Rolle spielen können. Im nachfolgenden Ratgeber wollen wir Sie daher umfassend aufklären, welche Regelungen das Verkehrsunfallrecht vorsieht und was Geschädigte für Ansprüche nach einer Kollision stellen können.
Was nach einem Verkehrsunfall zu tun ist
Bevor Sie sich über das Verkehrsunfallrecht Sorgen bzw. Gedanken machen, müssen Sie nach einer Kollision auf der Fahrbahn erst einmal einige Schritte einleiten. So hat es oberste Priorität, die Unfallstelle abzusichern, um Folgekollisionen zu vermeiden.
Zu diesem Zweck sollten Sie das Warnblinklicht einschalten und ein Warndreieck aufstellen. Sind Personen bei dem Zusammenprall zu Schaden gekommen, ist deren Versorgung wichtig. Setzen Sie umgehend einen Notruf ab, falls nötig.
Sind diese Dinge erledigt, können Sie sich langsam darüber Gedanken machen, wie es nun weitergeht und welche Ansprüche ggf. gemäß Verkehrsunfallrecht entstehen können. Dafür ist die Schuldfrage ein zentrales Element.
Um diese zu klären, sollten Sie die Polizei verständigen. Die Beamten werden dann am Unfallort die Ermittlungen aufnehmen und ggf. erste Zeugenbefragungen durchführen. Ist ein Kfz so stark beschädigt, dass Benzin ausläuft, muss in aller Regel auch die Feuerwehr verständigt werden.
Gut zu wissen: Handelt es sich lediglich um einen geringen Bagatellschaden und die Schuldfrage ist eindeutig geklärt, können Sie auch darauf verzichten, die Polizei zu rufen, sofern Sie mit den Unfallbeteiligten die Versicherungsdaten austauschen. Sind Personen bei der Kollision zu Schaden gekommen, müssen Sie die Beamten verständigen.
Wer kommt für die Schäden bei einem Unfall auf?
Viele Kraftfahrzeuge sind mit moderner Technik ausgestattet und verursachen beachtliche Kosten bei der Anschaffung. So kann es vorkommen, dass auch bei vermeintlich „kleinen“ Unfällen Schäden entstehen, welche schnell den vierstelligen Bereich erreichen.
Dann stellt sich natürlich die Frage, wer den Schaden gemäß Verkehrsunfallrecht begleichen muss. Um sicherzustellen, dass Geschädigte im Falle eines Unfalls nicht auf den Kosten sitzen bleiben, muss jeder Kfz-Halter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ohne einen Nachweis dieser, wird keine Zulassung erteilt.
Kommt es nun also zu einer Kollision, muss die Haftpflicht des Unfallverursachers für die Schäden am Fahrzeug des Geschädigten aufkommen. Die Reparaturkosten für das eigene Kfz muss der Unfallverursacher selbst tragen.
Wichtig: Verfügt der Unfallverursachende über eine Vollkaskoversicherung, kommt diese auch für Beschädigungen des eigenen Kfz auf. Allerdings wird der Betroffene dann hochgestuft und muss entsprechend höhere Versicherungsbeiträge zahlen.
Strafrechtliche Konsequenzen nach einem Verkehrsunfall
Wie bereits erwähnt, gehört zum Verkehrsunfallrecht auch das Verkehrsstrafrecht. Im Zusammenhang mit einem Unfall im Straßenverkehr, kann es zu unterschiedlichen Straftaten kommen. Zwei davon wollen wir Ihnen nachfolgend näher erläutern:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht): Wer an einem Unfall beteiligt ist, hat die Pflicht, die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Fährt ein Unfallbeteiligter einfach weiter, handelt es sich um Fahrerflucht. Diese wird gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Es reicht im Übrigen nicht aus, einfach einen Zettel mit den Kontaktdaten an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Unfallverursacher müssen eine angemessene Zeit auf den Halter warten oder ggf. die Polizei kontaktieren.
- Trunkenheit im Verkehr: In Deutschland gilt die 0,5-Promillegrenze. Wird diese wesentlich überschritten, kann der Tatbestand „Trunkenheit am Steuer“ erfüllt sein. Nicht selten kommt es zu Unfällen, wenn sich Fahrer alkoholisiert hinters Steuer setzen. Werden Sie dabei erwischt, droht gemäß § 316 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Gibt es bei einem Unfall Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog?
Neben dem Verkehrsstrafrecht ist auch das Ordnungswidrigkeitenrecht ein Bestandteil vom Verkehrsunfallrecht. Die Ursache für eine Kollision im Straßenverkehr können einige Ordnungswidrigkeiten sein.
Beispielhaft zu nennen sind hier Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Missachtungen der Vorfahrt. Gemäß Verkehrsunfallrecht, werden auch diese Regelmissachtungen mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog geahndet.
Die können je nach Schwere des Verstoßes aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten bestehen.
Verkehrsunfallrecht: Ansprüche des Geschädigten
Wie bereits angeklungen ist, haben Geschädigte gemäß Verkehrsunfallrecht ein Anrecht darauf, die entstandenen Schäden am eigenen Kfz von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen.
Kommt eine Person bei dem Unfall zu Schaden, ergeben sich für diese in aller Regel zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld. Das ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Wichtig: Wie hoch ein Schmerzensgeld im Einzelfall ausfällt, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Sogenannten Schmerzensgeldtabellen können aber Anhaltspunkte über die mögliche Höhe der Entschädigungszahlung liefern.
Gibt es einen Anwalt für Verkehrsunfallrecht?
Nicht selten kommt es vor, dass die gegnerische Versicherung nicht in vollem Umfang für den Schaden aufkommen möchte oder eine Nutzungsausfallentschädigung abgelehnt wird. Betroffene können sich dann an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Dieser kennt sich auch im Verkehrsunfallrecht aus und kann Sie entsprechend beraten und falls nötig, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen. Auch beim Antrag auf Schmerzensgeld ist ein Rechtsbeistand hilfreich.
Wichtig: Handelt es sich um einen Unfall, an welchem Sie nachweislich keine Schuld tragen, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Anwalt im vollen Umfang übernehmen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Die Anwaltskosten werden in diesem Fall als Teil des Schadens angesehen.
Peter B. meint
16. November 2020 at 22:27
Mein Freund hat einen zu viel gehabt bei der letzten Firmen feier und hat eine Bushaltestelle umgefahren. Es ist gut zu wissen, dass es eine 0.5 Promillegrenze für das Fahren gibt. Ich werde ihm vorschlagen sich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu besorgen damit er das schlimmste verhindern kann.
Anica O. meint
31. Juli 2020 at 23:43
Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema rechtsanwalt. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.
Joachim H. meint
30. Juli 2020 at 22:01
Vielen Dank für diesen Blog über Verkehrsgesetze. Mein Freund sucht einen Anwalt, nachdem er in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Ich werde diesen Blog über Verkehrsrecht mit meinem Freund teilen.
Theo meint
17. Juni 2020 at 16:31
Das ist ein sehr interessanter Artikel zum Thema Verkehrsunfallrecht. Ich habe mir schon einige Beiträge dazu durchgelesen. Ich möchte meine Rechte besser verstehen. Dieser Artikel hat mir wirklich dabei geholfen.
Katherine F. meint
22. Mai 2020 at 0:22
Danke für den Artikel über Verkehrsunfallrecht. Das ist gut zu wissen, dass man einen Anwalt beauftragen kann, wenn die gegnerische Versicherung nicht bezahlt. Ich habe mich nie wirklich mit dem Thema auseinander gesetzt, aber mein Freund hat letztens davon gesprochen. Deswegen ist es echt gut, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Sehr hilfreich!
Kate W. meint
18. Mai 2020 at 22:58
Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema rechtsanwalt. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.
Joachim meint
29. April 2020 at 18:51
Danke, dass Sie erklärt haben, was nach einem Verkehrsunfall zu tun ist. Meine Frau war vor kurzem in einen Verkehrsunfall verwickelt, und wir werden für vieles bezahlen müssen. Es wäre vielleicht das Beste für uns, mit einem Anwalt über den Verkehrsunfall zu sprechen.
Marcus meint
22. April 2020 at 22:24
Mein Mann hat mich gebeten über das Thema Verkehrsunfälle etwas mehr Informationen zu sammeln. Ich habe nun diesen Blogbeitrag gefunden und finde ihn super! Ich finde es immer klasse mich über neue Dinge zu informieren und mich weiterzubilden.
Richard meint
9. April 2020 at 11:54
Ich wusste nicht, dass es so viel Faktoren das Verkehrsrecht beeinflussen. Die Regelungen bei Kollision finde ich schon sinnvoll, aber auch kompliziert. Danke für die Info über Verkehrsunfallrecht!
Antonia meint
4. März 2020 at 10:24
Danke, dass Sie erwähnen, dass man sich nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt nehmen sollte, wenn die gegnerische Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung ablehnt. Schmerzensgeld war bei meinem Unfall nicht nötig, jedoch hatte ich für einen längeren Zeitraum kein Fahrzeug zur Verfügung, was mich als Selbstständige in Schwierigkeiten gebracht hat. Informieren lohnt sich!