Kurz & knapp: Zurückbehaltungsrecht des Abschleppdienstes
Das Abschleppunternehmen wird in der Regel beauftragt, wenn Sie im öffentlichen Raum verbotswidrig parken und dies eine Behinderung oder Gefährdung darstellt oder wenn Sie einen privaten Parkplatz nutzen, obwohl Sie keine Berechtigung haben.
Viele Abschleppdienste behalten Fahrzeuge so lange ein, bis die Abschleppkosten vollständig beglichen wurden. Die Kosten sind vom Fahrer bzw. vom Halter des Fahrzeugs zu tragen.
Gemäß der Rechtsprechung des BGH ist dieses Vorgehen zulässig, unabhängig davon, ob die Abschleppaktion privat oder behördlich veranlasst wurde.
Wann darf der Abschleppdienst mein Auto abschleppen und einbehalten?
Inhaltsverzeichnis
Haben Sie Ihr Auto im Halte- oder Parkverbot abgestellt und bei Ihrer Wiederkehr dieses dort nicht wiedergefunden? Dann ist Ihr Kfz womöglich abgeschleppt worden. Wann darf der Abschleppdienst mein Auto abschleppen und einbehalten?
- Zum einen kann im öffentlichen Raum abgeschleppt werden, wenn Ihr falsch geparktes Fahrzeug den Verkehrsfluss behindert oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wenn Sie z. B. vor einer Feuerwehrzufahrt parken.
- Zum anderen kann Ihr Fahrzeug auch von privaten Parkplätzen abgeschleppt werden, wenn Sie Ihr Auto beispielsweise auf einem Supermarktparkplatz abstellen, obwohl Sie kein Kunde sind. In diesem Fall haben Sie keine Nutzungsberechtigung.
Dem betroffenen Falschparker stellt sich in diesem Moment nur eine Frage: Wo ist mein Auto und wie bekomme ich es wieder? Haben Sie sich mit dem zuständigen Abschleppdienst in Verbindung gesetzt, kann es vorkommen, dass dieses die Herausgabe bzw. die Auskunft über den Standort des Fahrzeugs verweigert. Aber darf der Abschleppdienst mein Auto einbehalten?
Abgeschleppt: Wie bekomme ich mein Auto wieder?
Wenn der Abschleppdienst anrückt, wird das Kfz abtransportiert – doch wo wird das Auto hingebracht? Nicht selten erfahren Betroffene den Standort ihres Fahrzeugs erst, nachdem die Rechnung beglichen wurde.
Ein Auto abschleppen zu lassen, verursacht Kosten. Doch wer muss den Abschleppdienst bezahlen? In der Regel muss der Fahrer dafür aufkommen, kann dieser nicht ermittelt werden, wird der Halter zur Kasse gebeten.
Werden diese Kosten beglichen, erhalten Sie Ihr Fahrzeug zurück. Verweigern Sie die Zahlung, kann es dazu kommen, dass der Abschleppdienst die Herausgabe ablehnt. Doch darf der Abschleppdienst das Auto wirklich so lange einbehalten?
Was ist das Zurückbehaltungsrecht?
Die gängige Praxis des Abschleppunternehmens, das Auto eines Falschparkers einzubehalten, bis die Abschleppkosten bezahlt wurden, gilt als zulässig. Dies geht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor.
Dieser urteilte im Jahr 2006, dass ein Abschleppdienst, der durch eine Polizeibehörde angewiesen wurde, ein Fahrzeug abzuschleppen, die Herausgabe des betreffenden Kfz an die Bedingung der Zahlung der Abschleppkosten knüpfen kann (AZ: I ZR 83/03). Im Jahr 2011 räumte der BGH in einem Urteil dieses Zurückbehaltungsrecht auch Abschleppunternehmen ein, die privat veranlasst wurden (AZ: V ZR 30/11).
Der Abschleppdienst macht hier von dem sogenannten Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gebrauch:
Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
Abschleppdienst verweigert Herausgabe des Fahrzeugs: Was Sie tun können
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Auto zu Unrecht abgeschleppt wurde oder erscheinen Ihnen die Abschleppkosten unangemessen hoch, der Abschleppdienst will das Fahrzeug aber einbehalten oder den Standort nicht preisgeben, sollten Sie einige Punkte beachten, wenn Sie Ihr Kfz sofort zurückhaben wollen:
- Nachweis über Auftrag und Berechtigung zum Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen zeigen lassen
- Rechnung mit detaillierter Kostenzusammensetzung verlangen und überprüfen, ob diese überhöht ist
- Zahlung nur unter Vorbehalt, mit Quittung
- Anwalt einschalten mit der Ankündigung, sich gegen das Vorgehen zu wehren
Ein Anwalt kann überprüfen, ob das Abschleppen überhaupt rechtmäßig erfolgt ist. Hat beispielsweise ein Schild eindeutig darauf hingewiesen, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden dürfen?
Wenn etwas mehr Zeit ist: Es besteht die Möglichkeit, den geforderten Betrag beim Amtsgericht zu hinterlegen. Sie erhalten dann einen entsprechenden Bescheid, welchen Sie dem Abschleppunternehmen vorlegen, woraufhin dieses den Standort des Fahrzeugs angeben muss.
Papapetrou meint
25. Februar 2022 at 13:13
Guten Tag, mein abgemeldets Auto wurde von der Stadt vor 1Jahr abgeschleppt, von einem Privaten Grundstück, da mein Sohn der Halter und Fahrer war,kommt die Stadt ständig auf mich zu es auszulösen, sonst würde es Verwertet!MfG Lissi
Dani meint
19. Juni 2021 at 22:49
Ich war im Krankenhaus in stationere Behandlung von zuhause dreißig Kilometer entfernt.
Bin 70% GB.
Dadurch bin ich mit meinem eigenem Auto hin gefahren. Und parkte in einer seiten Straße ohne ganz in der Nähe des Klinikum.
Auf Empfehlung des Hauses wo auch das Personal parkt.
Keiner Hinweis schilder auf Abschleppdienst und Park verboten.
Nach knapp 4 Tage wollte ich zu meinem Auto zurück.
Leider fand ich das Auto nicht mehr auf dem Platz. Meine Gedanken waren das mein Auto gestohlen worden ist.
Ich rief die Polizei an und fragte ob sie wisten wo das auto sein sollte.
Die Reaktion von dem Polizisten war sehr fraglich ohne erwartete Antwort.
Seine Frage an mich ist warscheinlich gestohlen worden.
Er sagte von abschleppen sei im nichts bekannt. Dadurch war ich total verzweifelt 😩 was ich ohne das auto in meinem Zustand machen sollte. Ich fragte ihn ob er nachschauen kann und gab im die Daten von Kfz durch.
Kurz danach bekam ich Rückruf von ihm, er hatte sich über die Richtigkeit über zeugt.
Aber wusste immer noch nicht was mit dem Auto passiert ist.
Das ließ mich die ganze Nacht nicht zu Ruhe kommen.
Dan habe ich nekste Tag wieder angerufen und der Kollege hat sich gewundert und wußte nichts von meinem Anruf.
Sagte mir sofort das Auto ist nicht gestohlen worden sondern abgeschlept.
Gab mir sofort Name und Telefonnummer von der Abschleppdienst.
Ich rief die Nr sofort an, der unfreundliche Herr sagte er weiß nicht ob meinauto bei ihm sei.
Ich sollte montags bis Freitags anrufen.
Ich vermute das man hier absichtlich die Zeit gewinnen möchte um mich richtig abkassieren zu können.
Ich wird disse Tage entlassen und bin auf das Auto durch meine Bechinderug voll angewiesen.
Weiß aber überhauptnicht warum das auto abgeschleppt wordenist?
Wie sollte man sich in diesem Fall noch richtig verhalten?
Warum will man die Zeit gewinnen?
Maria p. meint
8. September 2020 at 16:33
Ich kam an, als sie mein Auto abschleppen wollten. Der Mann blieb stehen und gab mir nur die rosa Rückerstattung. Muss ich trotzdem bezahlen?
Joachim H. meint
14. Mai 2020 at 22:13
Danke, dass Sie erklärt haben, dass der Fahrer derjenige ist, der für das Abschleppen bezahlt. Ich plane, demnächst eine Autoreise zu unternehmen, und ich möchte einen Abschleppdienst finden, auf den ich mich verlassen kann, wenn mein Auto eine Panne hat. Ich werde einen Abschleppdienst finden, der die Abschleppkosten angemessen vergütet.
Antonia meint
17. April 2020 at 10:17
Es ist ja interessant, das Abschleppdienste die Auskunft, wo das Fahrzeug ist, verweigern. Glücklicher Weise ist mir das noch nie passiert. Mein Bruder musste erst gestern technische Assistenz rufen, da sein Wagen auf einem Autobahn-Parkplatz in Österreich nicht mehr ansprang.