Kurz & Knapp: Erste Hilfe
Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Andernfalls kann das als unterlassene Hilfeleistung gelten und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bevor Sie mit der ersten Hilfe beginnen, sollten Sie den Notruf absetzen. Außerdem sollten Sie stets den Erste-Hilfe-Kasten zur Hand haben. Das heißt, Sie müssen sofort wissen, wo sich dieser in Ihrem Fahrzeug befindet.
Es ist ratsam, den Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen, damit Sie wichtige Aspekte wie z. B. die stabile Seitenlage, sofort anwenden können.
Übersicht zu speziellen Themen rund um die Erste Hilfe:
Die Verpflichtung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ein Verkehrsunfall versetzt alle Beteiligten in eine Ausnahmesituation. Kam es zum Personenschaden ist Eile geboten, denn wenn es um Menschenleben geht, zählt jede Minute. Daher muss jeder Fahrer eines Kfz vor der Führerscheinprüfung eine Ausbildung mit Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, in dem er lernt, wie lebensrettende Sofortmaßnahmen bei einem Unfall durchzuführen sind.
Neben der moralischen Verpflichtung zur Ersten Hilfe gibt es aber auch eine gesetzliche Pflicht. Jeder, der Zeuge eines Unfalls wird, muss sie soweit es erforderlich und zumutbar ist, leisten. Wird dies unterlassen, gilt das als unterlassene Hilfeleistung und wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet.
In § 323c heißt es:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Inhaltsverzeichnis
Die Rettungskette: Anleitung für die Erste Hilfe
Im Erste-Hilfe-Kurs lernt jeder Fahrschüler die Grundregeln der Rettungskette. Sie gilt als Erste-Hilfe-Anleitung und besteht aus fünf Gliedern. Idealtypisch beschreibt sie das Vorgehen der Ersthelfer am Unfallort.
Die fünf Glieder der Rettungskette bei einem Notfall:
- Eigenschutz: Absichern des Unfallortes
- Notruf absetzen (Notarzt-Nummer ist die 112)
- Erste Hilfe (stabile Seitenlage, Beatmung, Wiederbelebung, Wundversorgung)
- Rettungsdienst übernimmt
- Unfallopfer werden im Krankenhaus versorgt
Eigenschutz: Die Voraussetzung der Ersten Hilfe
Bevor den verletzten Menschen geholfen werden kann, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass es nicht zu weiteren Verletzungen durch Folgeunfälle kommt. Bevor Erste Hilfe geleistet wird, muss also zunächst der Unfallort gesichert werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist dafür die Pflicht Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Kasten stets im Fahrzeug mitzuführen. Dadurch ist stets gewährleistet, dass jeder Verkehrsteilnehmer entsprechend vorbereitet ist, wenn es zum Unglücksfall kommt.
Werden Sie Zeuge eines Unfalls oder sind selbst darin verwickelt, sollten Sie zunächst die Warnblinkanlage einschalten, um den nachfolgenden Verkehr auf die Gefahrensituation hinzuweisen. Generell gilt die Devise: Ruhe bewahren! Wer in Hektik oder Panik handelt, macht Fehler. Behalten Sie trotz Ausnahmesituation einen kühlen Kopf. Ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in einer Entfernung von etwa 100 Meter (150-400 Meter auf der Autobahn) zum Unfallort auf. Wählen Sie eine entsprechend größere Entfernung bei einer Kurve oder Kuppe. Der nachfolgende Verkehr wird durch das Warndreieck frühzeitig über den Unfall informiert.
Vermeiden Sie bei einem Unfall auf der Autobahn das Betreten der Fahrbahn. Falls möglich, bleiben Sie hinter der Leitplanke. Nicht selten kommt es dazu, dass sogenannte „situative Fußgänger“ bei den auf der Autobahn herrschenden hohen Geschwindigkeiten übersehen und überfahren werden. Eigenschutz ist eine der wichtigsten Erste-Hilfe-Regeln.
Notarzt rufen: Telefonnummer 112
Schon kleine Kinder lernen, dass im Notfall die 112 gewählt werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein medizinisches Problem handelt oder ob es zu einem Brand oder Unfall gekommen ist. Die 112 ist stets die richtige Nummer für einen Notfall und das mittlerweile auch europaweit.
Während es vor einigen Jahren noch schwierig war, bei einem Unfall den Notruf abzusetzen, ist es heute in Zeiten von Smartphones nahezu für Jedermann möglich, den Krankenwagen sofort zu rufen. Wichtig ist, dass der Notruf schnell erfolgt, denn je eher die Rettungskräfte von einem Unfall erfahren, umso schneller sind sie am Unfallort. Im Durchschnitt dauert dies in Deutschland 15 Minuten. Sind mehrere Ersthelfer am Unfallort, sollte eine Arbeitsteilung stattfinden. Einer ruft den Krankenwagen per Notruf-Nummer 112, ein anderer kann in der Zwischenzeit den Unfallort sichern.
Hat keiner der Ersthelfer bei einem Unfall auf der Autobahn ein Mobiltelefon dabei, gibt es in regelmäßigen Abständen eine Notrufsäule. Diese sind gebührenfrei und einfach zu bedienen.
Wenn die gebührenfreie Notarzt-Nummer 112 gewählt wird, werden Sie mit der zuständigen Leitstelle verbunden. Dort können Sie den Unfall melden und den Rettungskräften vorab wichtige Informationen zu den Verletzten geben. In der Leistelle wird dann entschieden, welche und wie viele Rettungskräfte zum Unfallort geschickt werden. Über die Nummer werden auch Polizei und Feuerwehr informiert. Sie müssen also nur die 112 wählen. Damit die Leistelle vollständig informiert wird, sollen beim Notruf die fünf „W“ abgearbeitet werden.
Die fünf „W“ beim Notruf:
- Wo? Genaue Angabe zum Unfallort
- Was? Kurze Beschreibung der Situation
- Wie viele Personen wurden verletzt?
- Welche Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen – bleiben Sie am Telefon und beenden Sie das Gespräch nicht selbst!
Erste Hilfe leisten: lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachdem der Unfallort gesichert und der Notruf abgesetzt worden ist, müssen Sie die eigentliche Erste Hilfe leisten. Viele Ersthelfer haben Angst davor, etwas falsch zu machen. Sie sind aber dazu verpflichtet im Rahmen ihrer Möglichkeiten, entsprechend zu helfen. Fehler bei der ersten Hilfe sind grundsätzlich versichert, so dass bei einer Hilfe nach bestem Wissen und Gewissen kein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Die Kurse zum Thema Erste Hilfe im Vorfeld der Führerscheinprüfung sollen die Kraftfahrer so gut wie möglich auf die Notsituation vorbereiten. Es wird zwar gesetzlich nicht verlangt diese Kurse regelmäßig aufzufrischen, dennoch kann es nicht schaden, sich immer mal wieder mit der Ersten Hilfe auseinanderzusetzen.
Was ist im Verbandskasten?
Zur Pflicht eines jeden Kraftfahrers gehört es, einen Erste-Hilfe-Kasten mitzuführen. Dadurch sind alle notwendigen Materialien wie Erste-Hilfe-Decke, Mullbinden, Schere oder Pflaster bereits am Unfallort. Der Inhalt des Verbandskasten ist daher äußerst nützlich bei der Durchführung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens:
- Erste-Hilfe-Decke: Die Rettungsdecke schützt verletzte Personen vor Unterkühlung, Wind und Wetter. Auch die Abwehr zu starker Sonneneinstrahlung ist mit der Decke möglich. Entscheidet dabei ist, die richtige Seite zu wählen. Vor Kälte schütz die silberne Seite der Erste-Hilfe-Decke. Diese wird dabei nach innen gewendet. Es ist wichtig, die ganze Person einzuwickeln. Das Gesicht sollte aber frei bleiben. Die goldene Seite dient dem Sonnenschutz. Diese muss, um wirksam sein zu können, nach innen zeigen.
- Verbandsmaterial: Im Erste-Hilfe-Kasten ist auch Verbandmaterial wie Mullverbände, Pflaster sowie eine Schere zu finden. Damit lassen sich viele Arten von Wunden versorgen. Selbst starke und lebensbedrohliche Blutungen können damit in Form eines Druckverbands gestillt werden. Die Schere ist auch praktisch bei der Bergung von Personen. Nicht selten lässt sich nach einem Unfall der Rettungsgurt nicht mehr lösen. Mit der Schere kann dieser durchtrennt werden. Auch Kleidungsstücke, die über einzelnen Wunden sind, können durchgeschnitten werden. Durch den typischen Bogen der Schneideklingen ist das Verletzungsrisiko dabei gering.
- Einmalhandschuhe: Im Verbandskasten sind auch medizinische Handschuhe zu finden, die trotz Zeitdruck unbedingt verwendet werden sollten. Bekannt sind diese auch unter dem Namen Aids-Handschuhe. Sie schützen den Ersthelfer sowie das Opfer vor Infektionen.
- Informationsblatt: Mit der Broschüre im Erste-Hilfe-Kasten finden Sie auch Informationen zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Ersthelfer haben die Möglichkeit per Anleitung die stabile Seitenlage durchzuführen oder können nochmal nachzulesen, wie ein Druckverband angelegt wird. Durch die anschaulichen Bilder ist so die Erste Hilfe auch in Stresssituationen und für ungeübte Ersthelfer möglich. Es schadet auch nicht, sich die Bröschüre immer mal wieder anzuschauen, um sein Erste-Hilfe-Wissen wieder aufzufrischen. Im Notfall bleibt häufig wenig Zeit, das Informationsblatt ausführlich zu studieren. Empfehlenswert ist auch der regelmäßige Besuch von Erste-Hilfe-Kursen.
Kam es zum Personenschaden sollten Sie direkt den Erste-Hilfe-Kasten mit zum verunglückten Kraftfahrzeug nehmen. Verschaffen Sie sich dann einen Überblick. Falls möglich, bergen Sie die Verletzten aus dem Unfallwagen. Wenn das Fahrzeug in Brand gerät, sollten Sie auf die Feuerwehr warten. Auch hier gilt der Eigenschutz. Sind die Personen eingeklemmt, versuchen Sie schwere Blutungen nach Möglichkeit zu stoppen. Beruhigen Sie die Insassen. Auch Trost ist ein wirksames Mittel der Ersten Hilfe.
Erste Hilfe-Anleitung: Was tun beim Schock?
Zu starker Blutverlust oder die erhöhte psychische Belastung kann zu einem Schockzustand führen. Betroffene haben häufig sehr bleiche Haut und kalten Schweiß. Sie verhalten sich untypisch. Entweder sind sie sehr ruhig und teilnahmslos oder sie wirken unruhig, nervös oder verwirrt. Auch Zittern kann ein Anzeichen für einen Schock sein.
Wie sollten Sie sich verhalten?
- Betroffenen ansprechen, dadurch wird verhindert, dass er ohnmächtig wird.
- Die Person bitten, sich hinzulegen. Die Beine erhöhen, um die Durchblutung des Gehirns zu fördern.
- den Betroffenen vom Unfallgeschehen fernhalten, damit er sich beruhigen kann.
- Über Belanglosigkeiten sprechen, um abzulenken.
- Kommt es doch zur Ohnmacht, regelmäßig Atmung prüfen und in stabile Seitenlage versetzen.
Erste Hilfe-Anleitung: Stabile Seitenlage
Konnten Sie die Verletzten aus dem Fahrzeug retten, prüfen Sie Bewusstsein und Atmung. Ist der Verunfallte ansprechbar? Falls eine Atmung vorhanden ist, müssen Sie den Verletzten in die stabile Seitenlage versetzen.
Erste Hilfe-Anleitung: Reanimation – Wiederbelebung
Ist der Verletzte nicht ansprechbar und atmet nicht, ist die Erste Hilfe mittels Herzdruckmassage zu leisten. Dazu knien Sie sich neben den Betroffenen in Höhe des Brustkorbs hin und drücken 30 Mal mit beiden Händen auf die Mitte des Brustkorbs. Danach müssen Sie dem Betroffenen zwei Atemspenden geben. Führen Sie die Reanimation solange durch, bis die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen oder der Verletzte wieder zu Bewusstsein kommt.
Erste Hilfe-Anleitung: Knochenbrüche
Bei Knochenbrüchen können Ersthelfer nur wenig ausrichten. Im Rahmen der Ersten Hilfe geht es eher darum offene Brüche abzudecken und Blutungen zu stoppen. Ein Bruch sollte nicht bewegt werden. Dadurch können die Verletzungen verschlimmert werden. Außerdem führt das zu großen Schmerzen bei den Verletzten. Sie müssen also auch den Knochen nicht schienen. Warten Sie daher besser auf den Notarzt. Durch Kühlen können Sie jedoch einen gewissen Grad an Schmerzlinderung erreichen. Bei Wirbelsäulenverletzungen sollte auf keinen Fall die Lage des Betroffenen verändert werden. Dies führt in der Regel zur Verschlimmerung des Gesundheitszustandes.
Erste Hilfe-Anleitung: Verbrennungen
Ist es bei einem Unfall zu Bränden oder sogar Explosionen gekommen, werden Sie vermutlich Wunden versorgen müssen, die durch Verbrennung entstanden sind. Im Rahmen der Ersten Hilfe sollten Sie zunächst die verbrannte Kleidung entfernen. Dadurch kühlt die Wunde etwas aus und Sie können sich einen besseren Überblick über den Schaden verschaffen. Klebt die Kleidung am Köper des Verletzten oder ist mit der Haut verkrustet, lassen Sie die Kleidung besser an.
Um einem Schock vorzubeugen, sollten große Verbrennungen nicht ganzflächig gekühlt werden. Außerdem besteht die Gefahr einer Unterkühlung. Decken Sie mit dem Verbandmaterial die verbrannten Stellen ab. Das schützt auch vor Infektionen. Am besten eignet sich dazu das Verbandstuch aus dem Erste-Hilfe-Kasten. Dieses sollten Sie so wenig wie möglich berühren. Fassen Sie es nur am Rand an, um eine Kontaminierung mit Keimen zu vermeiden. Danach sollten die Verletzten in die stabile Seitenlage versetzt werden. Kommt es zum Atemstillstand, müssen Sie die Wiederbelebung durchführen. Falls notwendig, nutzen Sie die Erste-Hilfe-Decke, um einer Unterkühlung vorzubeugen.
Erste Hilfe-Anleitung: Helm abnehmen?
Für Unsicherheit sorgt bei Ersthelfern stets die Frage, ob sie den Helm abnehmen müssen bei einem Unfall mit einem Motorrad. Der Helm stabilisiert den Nacken. Ist es zu einem Bruch der Wirbelsäule gekommen, können schwere Verletzungen die Folge einer Helmabnahme sein. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein, kann der Helm da bleiben wo er ist. Bei Bewusstlosigkeit müssen Sie, wenn sie Erste Hilfe leisten, den Motorradhelm abnehmen, um die Atmung überprüfen und ggf. die Reanimation durchführen zu können. Am besten geht das zu zweit.
Erste Hilfe-Anleitung: Anlegen eines Druckverbands
Als erstes wird auf eine blutende Wunde eine Wundauflage gelegt. Wickeln Sie anschließend mehrfach die Binde darum, um die Wundauflage entsprechend zu fixieren. Nun geht es darum Druck aufzubauen. Dafür benötigen Sie ein Druckpolster. Dieses kann beispielsweise eine zusammengerollte Binde aus dem Verbandskasten sein. Drücken Sie das Druckpolster fest auf die blutende Wunde und fixieren Sie es, indem Sie es mehrfach mit Binde umwickeln. Zum Schluss fixieren Sie den Druckverband mit einem Pflaster oder besser mit einem Knoten.
Was sollten Sie bei der Wundversorgung beachten?
- Niemals die Wunde berühren
- Tragen Sie Einmalhandschuhe.
- Nur große Fremdkörper aus der Wunde entfernen.
- Verzichten Sie auf Sprays, Desinfektionsmittel oder ähnliches.
- Verbundene Wunden sollten hoch gelagert werden, um den Blutverlust zu verringern.
Das Ziel der Ersten Hilfe ist es nicht, einen perfekten Wundverband anzulegen. Als Ersthelfer sollte es Ihnen nur darum gehen, Blutungen zu stoppen und Infektionen zu vermeiden. Auch im Sinne der Schmerzlinderung hat das Sinn. Im Endeffekt handelt es sich aber nur um ein Provisorium. Der Notarzt bzw. die Sanitäter werden nach Ankunft die Wunden begutachten und fachmännisch versorgen.
Notarzt trifft am Unfallort ein
Die Rettungskräfte übernehmen sobald diese am Unfallort eintreffen. Berichten Sie dem Notarzt, was Sie bisher getan haben und bleiben Sie am Unfallort um ggf. der Polizei oder der Feuerwehr weitere Auskünfte geben zu können. Nach Stabilisierung der Verletzten werden sie ins Krankenhaus transportiert und dort entsprechend weiterbehandelt.
Immer dann, wenn diese erforderlich ist. Es muss beispielsweise keine Erste Hilfe geleistet werden, wenn es eine offensichtlich nutzlose Hilfe ist, weil das Unfallopfer bereits verstorben ist. Wird bereits ausreichend Hilfe geleistet, ist es auch nicht weiter notwendig, dass Sie helfen. Besser ist es dann einen gewissen Abstand zu wahren, um nicht unnötig im Weg zu sein. Lehnt der Verletzte Ihre Hilfe ab, haben Sie im Grunde ebenfalls Ihre Pflicht erfüllt.
Petzold meint
20. Juni 2024 at 11:25
Guten Tag,
ich hätte hier eine Frage bez. erste Hilfe bei einem Gefahrgutunfall – Theoretisches Szenario
Ich komme als „normaler“ Fahrer an eine Unfallstelle (erste Hilfe zumutbar, da keine erhöhte Gefahrenlage), an welcher noch keine Maßnahmen eingeleitet wurden.
Ich bin als Fahrer verpflichtet Erste Hilfe zu leisten (Versorgung des / der verletzten Person(en).
Gesetzt den Fall ich transportiere selbst Gefahrgut Bsp.: Klasse 7 (Radioaktivität) und komme an die besagte Unfallstelle.
Bin ich als Beförderer / Gefahrgutfahrer ebenfalls zum vollen Programm verpflichtet oder reicht Notruf absetzten ggf. Unfallstelle sichern?
Ich bringe quasi eine zusätzliche Gefährdung zur Unfallstelle bzw. würde die Gefahrenlage erhöhen.
Es ist keine Frage um den Maßnahmen zu entgehen, sondern um die Fahrer*innen korrekt zu unterweisen.
MfG
(Name von Redaktion entfernt)