Kurz & knapp: Beharrlichkeit
Beharrlichkeit im rechtlichen Sinne heißt, dass jemand wiederholt gegen die StVO verstößt und damit die notwendige Rechtstreue vermissen lässt, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
Beharrliches Verhalten kann ein Fahrverbot nach sich ziehen – unabhängig von der Art des Verstoßes.
Nein, die grobe Pflichtverletzung ist von der Beharrlichkeit zu unterscheiden.
Was bedeutet Beharrlichkeit im Straßenverkehr?
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr über den Begriff Beharrlichkeit, grobe Pflichtverletzungen im Straßenverkehr und wie Sie gegen den Vorwurf der Beharrlichkeit vorgehen können. Darüber hinaus erklären wir Ihnen, welche Konsequenzen bei einem Vorwurf drohen. Lohnt es sich einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
Ist eine Person beharrlich, lässt sich auch sagen, dass sie ausdauernd, standhaft, zäh oder hartnäckig ist. Beharrlichkeit gilt per Definition als stures bzw. starrsinniges Verhalten. Im Straßenverkehr wird Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen, wenn Sie wiederholt gegen die StVO verstoßen. Juristisch gesprochen: Ihnen fehlt die erforderliche Rechtstreue, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Beharrliches Verhalten kann unter anderem zu einem Fahrverbot führen.
Dabei ist es irrelevant, welche Art von Vergehen Sie begangen haben. Bei der Entscheidung des Strafmaßes kommt es auf die Schwere des Vergehens an. Auch die Rechtsprechung greift Beharrlichkeit in seiner Bedeutung auf und unterscheidet zwischen
- Beharrlichkeit und
- grober Pflichtverletzung.
Inhaltsverzeichnis
Beharrlichkeit oder grobe Pflichtverletzung?
Beharrlichkeit im Straßenverkehr, auch beharrliche Pflichtverletzung genannt, zieht oft Unfälle nach sich und wird geahndet.
Eine Beharrlichkeit liegt vor, wenn Sie häufig den gleichen Verstoß begehen.
Parken Sie also immer wieder verkehrt und bekommen dafür Bußgeldbescheide, kann dies auch irgendwann als beharrliche Pflichtverletzung gesehen werden. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, dass Sie schwer belehrbar sind und sozusagen eine Sanktion, über den normalen Bußgeldbescheid hinaus, benötigen.
Als beharrliche Pflichtverletzung gelten weniger fatale Verstöße, wie zum Beispiel regelmäßiges falsches Parken oder Halten. Dies behindert zwar den Verkehr, aber Sie gefährden dadurch nur bedingt andere Verkehrsteilnehmer. Trotzdem zeigt auch schon dieses Verhalten die Hartnäckigkeit des Fahrers und kann im schlimmsten Fall schon zu einem Fahrverbot führen.
Beharrlichkeit und grobe Pflichtverletzung sind unterschiedliche Vorwürfe. Von einer groben Pflichtverletzung spricht der Gesetzgeber, wenn Sie unachtsam und gleichgültig handeln, da dieses Verhalten zu schweren Unfällen führen kann. Auch eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Missachtung des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug gilt als grobe Pflichtverletzung.
Konsequenzen bei Beharrlichkeit im Straßenverkehr
Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Behörden, welche Maßnahme verhängt wird. Entscheidend ist dann, ob Ihnen eine Beharrlichkeit oder schon eine grobe Pflichtverletzung vorgeworfen wird. Berücksichtigt wird bei dieser Entscheidung auch, in welcher Zeitspanne Sie die Verstöße begangen haben. Mögliche Konsequenzen für beharrliche Autofahrer sind neben einem Bußgeldbescheid auch ein Fahrverbot. Dieses kann zwischen einem und drei Monaten andauern.
Begehen Sie einen Verstoß zweimal oder noch häufiger, werden also beispielsweise zweimal oder häufiger innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 25 km/h geblitzt, gelten Sie darüber hinaus als Wiederholungstäter.
Einspruch einlegen? Erfolgsaussichten prüfen lassen!
Gegen den Vorwurf der Beharrlichkeit kann binnen 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch eingelegt werden. Sie sollten besonders bei unberechtigtem Vorwurf einen Verkehrsanwalt konsultieren, welcher diesen prüft.
Beispielweise wenn Sie als Berufskraftfahrer auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann durch einen Einspruch das Fahrverbot abgewendet und eventuell in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
Darüber hinaus sollte der Autofahrer, der beharrlich fährt, den Vorwurf aber ernst nehmen und sein Verhalten ändern. Immerhin offenbart dieses eine schädliche Grundeinstellung im Straßenverkehr.
Finn T meint
9. Oktober 2023 at 2:19
Theoretische Frage, kann einem bei wiederholter minimale Geschwindigkeittsübertretung (5-6KMH) auch Beharrlichkeit vorgeworfen werden?
Stanislav meint
7. März 2019 at 15:20
Hallo,
führt ein Fahrverbot aufgrund Beharrlichkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) gleichzeitig auch zu einer Erhöhung der Punkte, d.h. werden dann aus ursprünglich einen Punkt in „Anwendung“ der Beharrlichkeit zwei Punkte im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Fahrverbot?
MfG
Stani
bussgeldkatalog.de meint
1. April 2019 at 16:14
Hallo Stanislav,
eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de