Kurz & knapp: Zeitraum vom Fahrverbot
Unter Umständen ja. Dazu muss es sich um ein einmonatiges Fahrverbot handeln und es muss außerdem das erste sein, dass Ihnen innerhalb der letzten zwei Jahre auferlegt wurde – andernfalls gelten Sie als Wiederholungstäter und dürfen den Beginn nicht selbst festlegen.
Ja. Selbst wenn Sie sich aussuchen können, wann der Fahrverbot-Zeitraum beginnt, gibt es eine Einschränkung: Sie müssen das Fahrverbot spätestens 4 Monate nach Einsetzen der Rechtskraft antreten.
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Egal wie lange ein Fahrverbot dauert, es muss immer am Stück abgeleistet werden.
Die Dauer eines Fahrverbots ist unterschiedlich
Inhaltsverzeichnis
Wer sich eines Verkehrsverstoßes schuldig macht, muss unter Umständen mit einem Fahrverbot rechnen. Ein solches ist nur vorübergehend. Nach Verstreichen des Zeitraums erhält der Betroffene seinen Führerschein zurück und darf wieder fahren. Die Dauer des Fahrverbots hängt dabei jeweils vom Tatbestand ab:
- 1 Monat bei Ordnungswidrigkeiten wie z. B. qualifizierter Rotlichtverstoß oder Überschreiten der 0,5-Promillegrenze als Ersttäter
- 2 Monate bei Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h (innerorts) bzw. ab 51 km/h (außerorts)
- 3 Monate bei Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 51 km/h (innerorts) oder Überschreiten der 0,5-Promillegrenze als Wiederholungstäter
- bis zu 6 Monate bei Straftaten (auch für solche, die nicht im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht begangen wurden); bei einem solchen Fahrverbot wird der Zeitraum je nach Einzelfall von einem Richter festgelegt
Ein Monat, 30 Tage oder doch 4 Wochen Fahrverbot: Welcher Zeitraum gilt tatsächlich?
Oft herrscht Unsicherheit darüber, von wann bis wann ein Fahrverbot nun wirklich besteht. Doch eigentlich ist dies recht simpel: Müssen Sie laut Bußgeldbescheid oder richterlicher Anordnung den Führerschein für 1 Monat abgeben, beträgt der Zeitraum genau 1 Monat. Und da Monate bekanntlich unterschiedlich viele Tage haben, kann ein solches Fahrverbot zwischen 28 und 31 Tagen dauern. Dies hängt davon ab, in welchem Monat der Fahrverbot-Zeitraum beginnt.
Dazu ein Beispiel: Beginnt Ihr einmonatiges Fahrverbot am 4. Oktober, ist es am 3. November vorbei. Dauert das Fahrverbot 2 Monate, endet es wiederum am 3. Dezember.
1 Monat Fahrverbot: Zeitraum selbst aussuchen
Normalerweise kann ein Fahrverbot ab dem Tag vollstreckt werden,
- an dem der Bußgeldbescheid zugestellt wird oder
- das Gerichtsurteil rechtskräftig ist.
Es gibt jedoch eine Situation, in der der Betroffene selbst festlegen darf, wann sein Fahrverbot-Zeitraum beginnt. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um ein einmonatiges Fahrverbot handelt und der Betroffene als Ersttäter gilt. Das bedeutet, dass er innerhalb der vorigen zwei Jahre nicht bereits ein Fahrverbot erhalten hat.
Sind beide Bedingungen erfüllt, hat er das Privileg, selbst zu entscheiden, an welchem Tag sein einmonatiges Fahrverbot beginnt. Ewig aufschieben kann er es allerdings nicht, denn es gilt hier die Einschränkung, dass das Fahrverbot spätestens vier Monate, nachdem die Rechtskraft eingetreten ist, vollstreckt werden muss.
Es ist in diesem Fall ratsam, den Fahrverbot-Zeitraum so zu legen, dass der Betroffene in diesem Monat möglichst wenig auf sein Auto angewiesen ist, z. B. während seines Urlaubs.
Lässt sich der Fahrverbot-Zeitraum aufteilen?
Auch für diejenigen, die sich den Beginn ihres Fahrverbots aussuchen können, gilt: Sie müssen das Fahrverbot am Stück ableisten. Ganz gleich, ob er 1, 2 oder 3 Monate beträgt, der Fahrverbot-Zeitraum lässt sich nicht aufteilen.
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