Kurz & knapp: Vorsatz
Im Strafrecht bedeutet Vorsatz, dass der Täter sich absolut bewusst, ist dass er eine Straftat begeht.
Im Zivilrecht spielt der Vorsatz beim Vertretenmüssen (Verantwortlichkeit) eine wichtige Rolle.
Der Vorsatz ist von der Fahrlässigkeit abzugrenzen. Bei letzterer handelt es sich um eine Tat, welche nicht absichtlich verübt wurde, sondern sich aufgrund einer Verletzung der Sorgfaltspflicht strafbar gemacht hat.
Vorsatz – Eine Definition
Inhaltsverzeichnis
Vorsatz ist eine juristische Begrifflichkeit aus dem Zivil- und Strafrecht. Verankert ist der Begriff „Vorsatz“ im StGB (Strafgesetzbuch) und BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch).
Vorsatz im Strafrecht: Laut § 15 StGB meint Vorsatz vorsätzliches Handeln, wenn kein fahrlässiges Handeln vorliegt. Denn dann gelten andere Bestimmungen:
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht. (§ 15 StGB)
Vorsatz im Zivilrecht: Vorsatz im BGB beschäftigt sich mit der Verantwortlichkeit des Schuldners:
(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. […]
(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
(3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
(Quelle: § 276 Abs. 1 BGB)
Weiter lassen sich vorsätzliche Verhaltensweisen in verschiedene Grade unterteilen:
- Dolus directus 1. Grades („Absicht“): Absicht meint den zielgerichteten Willen, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen
- Dolus directus 2. Grades („direkter Vorsatz“): Der Erfolg muss durch wissentliches Handeln herbeigeführt werden.
- Dolus eventualis („bedingter Vorsatz“): Der bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Taterfolg für möglich gehalten und damit billigend in Kauf genommen hat.
vorsätzliche Verhaltensweisen setzt also ein Wissen (direkter Vorsatz) und ein Wollen (bedingter Vorsatz) voraus.
Fahrlässigkeit und Vorsatz: die Definition im Strafrecht
Die Definition von Vorsatz zeigt, dass auch eine Fahrlässigkeit vorhanden sein kann, um vorsätzlich vorzugehen. Vorsatz und Fahrlässigkeit hängen also laut Gesetz zusammen. Denn wer billigend etwas in Kauf nimmt, kann gleichzeitig fahrlässig vorgehen. Der oben zitierte Paragraph 15 StGB macht dies deutlich. So ist im Strafrecht Vorsatz nur strafbar, wenn das Gesetz diesen Tatbestand auch als vorsätzlich versteht. Wenn eine andere gesetzliche Bestimmung sagt, dass der Tatbestand als fahrlässig zu werten ist, so geht diese vor.
So gibt es im Strafrecht beispielsweise die fahrlässigen Tötung und den Tatbestand „vorsätzliche Tötung“. Um hier zu entscheiden welcher Tatbestand zutrifft, müssen erst die Umstände und die Beweggründe geklärt werden.
Vorsatz und Fahrlässigkeit lassen sich durch die Intention des Täters unterscheiden. Fahrlässigkeit meint die unüberlegte Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht. Dies geschieht oft unbewusst, wird jedoch billigend in Kauf genommen. Vorsätzliches Handeln geschieht absichtlich und mit einem bestimmten Zweck und Ziel.
Vorsätzliches Handeln auch im Verkehrsrecht
Auch im Straßenverkehr kann vorsätzlich gehandelt werden. Dies wird dann mit einem verdoppelten Bußgeld geahndet. Besonders bei schweren Straftaten geht man von Vorsätzlichkeit aus. Dies wird allerdings individuell behandelt, da es sich um Einzelfälle handelt.
Im Folgenden geben wir Ihnen ein paar Beispiele an die Hand, die vorsätzliche Verhaltensweisen im Straßenverkehr weiter erläutern und teilweise auch als vorsätzliche Straftat geahndet werden:
- Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr meint, dass der Fahrer sich mit voller Absicht alkoholisiert ans Steuer setzt. Sie sind dann der Meinung, dass sie mit zwei oder drei Drinks noch fahrtauglich sind.
- Vorsätzliche Körperverletzung oder vorsätzliche Sachbeschädigung wird einem Fahrer vorgeworfen, wenn absichtlich ein anderer Pkw von der Straße gedrängt wird. Sollte dabei jemand zu Tode kommen, steht eine vorsätzliche Tötung im Raum. Bei leichten Verletzungen kann eine vorsätzliche leichte Körperverletzung vorgeworfen werden.
- Auch wer mit Vorsatz eine Geschwindigkeitsüberschreitung, beispielsweise bei einem Autorennen, begeht, kann zusätzlich zu den üblichen Strafen mit weiteren Konsequenzen rechnen.
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