Bußgelder – Anschnallpflicht missachtet
Verstoß: Anschnallpflicht | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 30.- | - |
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert | 30.- | - |
- bei mehreren Kindern | 35.- | - |
Kind ohne jede Sicherung transportiert | 60.- | 1 |
- bei mehreren Kindern | 70.- | 1 |
Amtlich genehmigten Schutzhelm nicht getragen | 15.- | - |
Ein Kind ohne Schutzhelm auf Kraftrad befördert | 60.- | 1 |
- bei mehreren Kindern | 70.- | 1 |
Bußgelder fürs Fahren ohne Sicherheitsgurt berechnen lassen
Wenn Sie ohne Sicherheitsgurt im Auto fahren und von der Polizei erwischt werden, zieht das ein Bußgeld nach sich. Gleiches gilt, wenn Sie Kinder im Auto transportieren, ohne dass diese angeschnallt sind. Die Kosten dafür können Sie entweder der Tabelle am Anfang dieser Seite entnehmen oder unseren Bußgeldrechner nutzen:
Kurz & knapp: Anschnallpflicht
Eine Anschnallpflicht gilt in Deutschland seit 1976. Damals bezog sie sich jedoch nur auf den Fahrer. Erst im Jahr 1979 wurde sie auch auf Personen auf der Rückbank und somit auf das ganze Kfz ausgeweitet. Ein Bußgeld drohte für die Missachtung der Gurtpflicht übrigens erst 1984. Europaweit wurde die Anschnallpflicht erst im Jahr 2006 eingeführt.
Wer sich während der Fahrt nicht anschnallt, muss sich auf ein Verwarnungsgeld von 30 Euro einstellen. Wird jedoch ein Kind ohne jegliche Sicherung transportiert, sieht der Bußgeldkatalog 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Bei mehreren Kindern steigt dieser Betrag auf 70 Euro, der Punkt bleibt bestehen.
Wann keine Gurtpflicht gilt, hält § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fest. Demzufolge findet beim Rückwärtsfahren mit Schrittgeschwindigkeit, bei Fahrten auf Parkplätzen, beim Haus-zu-Haus-Verkehr und bei Fahrten in Bussen, in denen stehende Fahrgäste erlaubt sind, die Anschnallpflicht keine Anwendung. Auch das Betriebspersonal in Bussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen, die ihre Sitzplätze verlassen müssen, um ihrer Dienstleistungen nachzukommen, sind davon ausgenommen. Zu guter Letzt dürfen auch Fahrgäste in Bussen, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, für kurze Zeit ihren Sitzplatz verlassen und müssen dann nicht angeschnallt sein.
Video: Was Sie bei der Gurtpflicht beachten sollten
Anschnallpflicht: Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht
Inhaltsverzeichnis
Die Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt einer Vielzahl an Regelungen und Vorschriften, die ein gewisses Maß an Verkehrssicherheit gewäährleisten sollen. So enthält die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter anderem Vorschriften zur Anschnallpflicht. Denn bei einem Verkehrsunfall kann sich der Sicherheitsgurt als Lebensretter entpuppen.
Doch wann ist das Anlegen des Sicherheitsgurtes eigentlich verpflichtend? Gelten Ausnahmen? Womit müssen Verkehrsteilnehmer rechnen, wenn sie gegen die Vorgaben zur Gurtpflicht verstoßen? Sieht der Bußgeldkatalog 2024 Sanktionen vor? Diese und weitere Informationen zur Anschnallpflicht liefert unser Ratgeber.
Bußgeld: Nicht angeschnallt – Mit welcher Strafe haben Sie zu rechnen?
Europaweit besteht die Anschnallpflicht im Auto seit Mai 2006. Die Gurtpflicht wurde in Deutschland bereits 1974 festgelegt, für die Missachtung dieser wird aber erst seit dem Jahr 1984 ein Bußgeld verhängt. Seit 1979 ist auch die Anschnallpflicht hinten im Auto verpflichtend. Welche Sanktionen für das Fahren ohne Gurt drohen, zeit die nachfolgende Übersicht:
- Nimmt ein Pkw-Fahrer mit dem Auto am Verkehr teil, ohne den Gurt anzulegen, hat dieser mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro zu rechnen.
- Werden Kinder unangeschnallt und somit ohne eine „vorschriftsmäßige Sicherung“ im Auto transportiert, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von mindestens 30 Euro vor.
- Fehlt darüber hinaus auch der vorgeschriebene Kindersitz, sieht das Verkehrsrecht härtere Sanktionen vor. Zwar wird dem Fahrer kein Fahrverbot erteilt, aber neben dem Bußgeld in Höhe von 60 Euro (Kind ohne jede Sicherung im Auto), bekommt er zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Dieser Punkt wiegt nach dem reformierten Punktesystem dabei umso schwerer, da bei 8 Punkten bereits der Führerschein entzogen wird.
Gurtpflicht in Deutschland – Wieso die Anschnallpflicht wichtig ist
Gurte erhöhen die Sicherheit beim Autofahren und gelten als Lebensretter. Auch wenn Sie als Autofahrer mit einem geringen Tempo unterwegs sind, ist das Verletzungsrisiko hoch, sollte es zum Unfall kommen. Die Anschnallpflicht trägt somit erheblich zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Ohne das Anlegen der Sicherheitsgurte würden schließlich alle Passagiere im Auto durch die Kraft des Aufpralls herumgeschleudert und mit großer Wahrscheinlichkeit dabei verletzt werden.
Sie stellen damit sicher, dass Sie sich auch bei höherer Geschwindigkeit sicher im Verkehr fühlen können. Seitdem die Pflicht zum Anschnallen mit dem Gurt eingeführt wurde, ist die Zahl der Verkehrstoten diverser Statistiken zufolge signifikant zurückgegangen. Auch wenn einige Fahrer der Meinung sind, sie seien durch die Airbags im Fahrzeug bereits ausreichend geschützt, sollten sie bedenken, dass diese niemals den Schutz eines Anschnallgurtes gewährleisten können.
Außerdem kann das Luftkissen sogar selbst zur Gefahrenquelle werden, sollte der Abstand zwischen Autofahrer und Airbag zu gering sein und es kommt zum Verkehrsunfall. Übrigens:20 Prozent der im Jahr 2012 tödlich in einem Unfall Verunglückten hatten keinen Sicherheitsgurt angelegt.
Autokindersitze – Welche Vorschriften gelten bezüglich der Anschnallpflicht?
Um die Sicherheit beim Autofahren für kleine Beifahrer zu erhöhen, müssen Kinder bis zu einer Größe von 150 cm oder bis zum Alter von 12 Jahren in einem Kindersitz im Auto transportiert werden. Dieser ist wichtig, da sonst der Sicherheitsgurt nicht durchgreifen kann. Grundsätzlich können Kinder dann auch auf dem Beifahrersitz transportiert werden. Allerdings sollte man sich hierfür bei der jeweiligen Gebrauchsanleitung des Kindersitzes über die Verkehrssicherheit informieren.
Welche Gurtpflicht-Ausnahmen gibt es?
Die StVO definiert in § 21 a Ausnahmen für die Anschnallpflicht. Bei diesen muss der vorgeschriebene Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt werden. Diese Sonderregeln gelten bei:
- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen
- Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist
- das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern
- Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes
Vorsicht – Anschnallpflicht im Reisebus: Sind in Omnibussen Gurte vorhanden, greift hier die Anschnallpflicht. Bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte wird ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig. Gleiches gilt auch, wenn Sie im Wohnmobil die Gurte nicht anlegen.
Wer haftet bei Missachtung der Gurtpflicht?
Grundsätzlich gilt, dass jede erwachsene Person selbstverantwortlich ist und demnach mit Sanktionen rechnen muss. Allerdings haftet der Fahrer für Verstößen gegen die Anschnallpflicht bei Kindern oder Menschen, bei denen diese Eigenverantwortung entfällt.
Weiterhin kann sich ein Verstoß auf mögliche Ansprüche auswirken. So hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil einem Autofahrer, der sich in Folge eines nicht selbst verschuldeten Unfalls schwer verletzte, nicht die gesamte Höhe an Schmerzensgeld zugestanden, weil dieser die Gurtpflicht missachtet hatte.
Auch haben Eltern darauf zu achten, dass sie ihre Kinder nicht nur vor dem Losfahren anschnallen, sondern diese auch während der gesamten Fahrt angeschnallt bleiben. Das Oberlandesgericht Hamm entschied hier, dass der Fahrer das Bußgeld für seine Tochter zu zahlen hat, die sich während der Fahrt im Straßenverkehr selbst abgeschnallt hatte.
Anschnallpflicht für Hunde
Das Gesetz gibt für die Anschnallpflicht für Hunde keine konkrete Regelung. Aber Hunde und Haustiere gelten nach § 22 StVO als „Ladung“. Auf sie trifft die entsprechende Bestimmung, dass diese
„so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“.
Selma meint
21. Mai 2023 at 22:11
wurde heute angehalten vom Polizisten weil ich halb angeschnallt war bzw der Gurt war unter der Brust. droht mir da ein Bußgeld?
M. meint
27. Mai 2021 at 23:23
Hallo,
1.Muss man im sich Alter von 14, 13 und 7 noch anschnallen?
2.Und darf man ab 7 Jahren auf dem Kindersitz neben dem Fahrer sitzen ?
LG
John meint
15. August 2020 at 21:21
Muss ich Bußgeld bezahlen wenn ich den Hund im Kofferraum hatte beim fahren?
bussgeldkatalog.de meint
17. September 2020 at 15:36
Hallo John,
eine generelle Gurt- und Anschnallplicht für Haustiere gibt es nicht. Sie werden jedoch als Ladung betrachtet, wenn sie im Auto mitgeführt werden und müssen gemäß § 22 und § 23 StVO gesichert werden. Ein entsprechender Verstoß kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Hartmut meint
26. Juni 2020 at 14:27
Meine Meinung ist: Es soll jeder selbst entscheiden ob er sich anschnallt oder nicht. Außerhalb von Ortschaften ist die Anschnallpflicht okay. Wenn ich innerorts nur mal ein paar hundert Meter fahre, ohne Gurt, und die Polizei grade hinter mir fährt habe ich Pech gehabt.30 Euro sind für ein Geringverdiener schon hart. Für Reiche ein Trinkgeld.Ist das gerecht?