Kurz & knapp: Motorrad parken
Motorräder dürfen überall dort abgestellt werden, wo auch das Parken für Pkw erlaubt ist. Parkplätze und Parkstreifen dürfen demnach auch von Motorradfahrern für das Abstellen ihres Fahrzeugs benutzt werden.
In vielen Städten wird das Gehwegparken mit dem Motorrad geduldet, solange Fußgänger nicht dadurch behindert werden. Erlaubt ist es gemäß StVO aber eigentlich nicht.
Auch bei Parkverstößen, die mit dem Motorrad begangen werden, gilt der allgemeine Bußgeldkatalog. Ein Bußgeld für das Parken auf dem Gehweg droht in der Regel nur, wenn Fußgänger dadurch behindert werden.
Im Video: Das Wichtigste zum Parken von Motorrädern
Darf man laut StVO mit dem Motorrad überall parken?
Inhaltsverzeichnis
Motorräder haben gegenüber Autos einen klaren Vorteil: Sie nehmen wesentlich weniger Platz ein – beim Fahren sowie beim Parken. Doch wo dürfen Motorradfahrer ihr Fahrzeug überhaupt abstellen?
Die lange Suche nach einem geeigneten Parkplatz entfällt mit dem Motorrad meist, da sich für sie eigentlich überall ein freier Platz finden lässt, egal wie begrenzt die Anzahl an freien Parkflächen ist.
Durch ihre Größe können Motorräder nämlich auch abseits der Fahrbahn abgestellt werden, ohne dass der Verkehrsfluss dadurch beeinträchtigt wird. Aber ist das auch erlaubt? An folgenden Plätzen dürfen Sie Motorrad oder Motorroller parken:
- Parkstreifen am rechten Fahrbahnrand
- Parkplätze
Grundsätzlich gilt für Motorradfahrer, dass das Kraftrad an denselben Stellen abgestellt werden darf wie auch Pkw. Umgekehrt bedeutet das, dass ein per Verkehrsschild ausgewiesenes Parkverbot auch für einspurige Kfz gilt. Wenn Sie mit dem Motorrad auf der Straße parken, sollte dieses möglichst weit rechts abgestellt werden.
Motorrad parken auf dem Pkw-Parkplatz
In vielen größeren Städten gibt es heutzutage spezielle Motorradparkplätze, auf denen ausschließlich Motorräder abgestellt werden dürfen. Diese besonderen Parkplätze werden durch das standardmäßige blaue Parkschild und ein Zusatzschild mit Piktogramm eines Motorradfahrers ausgewiesen.
Die Parkflächen sind wesentlich kleiner und die Anzahl der verfügbaren Stellplätze geringer. Häufig sind 2 bis 15 Parkplätze vorhanden. Aber auch auf einem allgemeinen Parkplatz oder Parkstreifen kann ein Bereich speziell für Motorräder eingerichtet sein.
Motorrad auf Parkplatz richtig abstellen: Kostenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkplätze, die nur mit Parkschein oder Parkscheibe benutzt werden dürfen, werden von Motorradfahrern häufig gemieden, da diese nur schwer am Motorrad befestigt werden können. Das Ticket zu lösen und mitzunehmen, ist nicht erlaubt und wird von Ordnungsämtern nicht anerkannt.
Motorrad auf dem Gehweg parken
Grundsätzlich ist für das Parken eines Fahrzeugs gemäß StVO die Fahrbahn zu benutzen. Vielerorts wird es allerdings geduldet, wenn Sie Ihr Motorrad auf dem Bürgersteig parken.
Die Voraussetzung ist, dass der zu Fuß gehende Verkehr nicht behindert wird. Grundsätzlich sollte für Passanten mindestens ein Meter Platz bleiben, damit eine Behinderung ausgeschlossen werden kann.
Das Zweirad kann andernfalls abgeschleppt und gegen den Halter ein Bußgeld verhängt werden. In reinen Fußgängerzonen ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen aber in der Regel untersagt, es sei denn, dies wird durch ein Zusatzschild erlaubt.
Andreas meint
29. September 2023 at 14:37
In Berlin ist das Parken von Zweirädern auf der Straße kostenlos. Trotzdem findet das Ordnungsamt Wege die Bürger zur Kasse zu bitten.
Ich habe mein Moped platzsparend quer zur Fahrtrichtung mit dem Hinterrad am Bordstein auf der Straße abgestellt. Von der Polizei habe ich einen Bußgeldbescheid über 15 € bekommen, weil das Moped angeblich längs zur Fahrtrichtung hätte abgestellt werden sollen. Da freuen sich die Autofahrer bestimmt ganz besonders über die Verringerung der Parkplätze durch Zweiräder. Ganz abgesehen von § 12 Abs. 6 STVO – der Verpflichtung zum platzsparenden Parken.
Mein Moped ist ca. 1,95m lang und ragt daher nicht weiter auf die Straße als jeder übliche längs abgestellte Transporter.
Irgendwie kommt man sich als Zweiradfahrer immer schikaniert vor.
Koda meint
25. September 2023 at 11:26
Ich hole nächsten Monat meinen Elektro-Chopper ab, der offiziell als Motoroller deklariert ist, er hat auch nur 45km/h Höchstgeschwindigkeit. Nun gibt es für E-Autos ja diverse Sonderregelungen, wie sieht es aber mit elektronisch betriebenen Zweirädern aus? Auf dem Versicherungskennzeichen steht ja kein E, allerdings findet man auch sehr offensichtlich bei dem Modell keinen Motor.
Wir ziehen nächsten Monat mit dem Büro in die Innenstadt, ich bin aber nicht Willens 200,- für einen Autoparkplatz auf den Tisch zu legen und wollte deshalb nun elektrisch und etwas kleiner pendeln.
Gibt es da irgendwelche Informationen oder Erfahrungen zu?
Andreas meint
21. Juni 2022 at 15:21
Habe heute auf einem gerne 10 (!!) Meter breiten Gehweg meinen Roller abgestellt, in Längsrichtung, um niemeanden zu behindern. Einen der knappen Auto-Parkplätze wollte ich nicht blockieren.
Die Stadt Neumünster hat mir das mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro gedankt.
Fazit: ich werde diesbezüglich keine Rücksicht mehr auf Autos nehmen. Schade eigentlich!
Schrank J. meint
17. Februar 2023 at 10:01
das gleiche ist mir in der Stadt Rosenheim passiert!
Jetzt nehme ich einen Autofahrer den Parkplatz, mit meinem zweirad weg.
Danke an die Stadtverwaltung!
Ralf S. meint
4. März 2024 at 21:24
Passiert in Berlin leider auch , manchmal monatelang kein Ticket und dann auf einmal wieder ein Ticket . So ein Schwachsinn
Bernhard meint
5. November 2021 at 12:37
Warum dürfen z.B. Elektro-Motorroller von Verleihfirmen z.B. Thier u.a auf dem Gehweg parken? Teilweise sogar mehrere nebeneinaner und in der Nachbarschaft von mehreren E-Scootern.
Haben die Verleihfirmen Sonderrechte gegenüber dem Normalbürger?
Udo meint
22. Juli 2023 at 16:44
Ja haben Sie. Und diese E-Scooter sind auch keine Kraftfahrzeuge und dürfen wie Fahrräder auf dem Gehweg abgestellt werden. Auf geisterkonten.de findets du die IBAN Nummern der Betrüger, die werden auch auf falschen Strafzetteln verteilt. Merkt nur keiner das niemand geschädigt wird.
Helmut L meint
12. August 2021 at 7:52
Ich hatte in Starnberg hinter einer Einbuchtung, die durch einen Baum in den Gehweg ragt, geparkt. Der Gehweg wurde durch das abgestellte Motorrad in keiner Weise eingeengt und hat an dieser Stelle eine Breite von mindestens 3m.Ich bekam eine Verwarnung über 20,- € wegen verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg.
Jœrg meint
13. Juni 2023 at 8:29
Ja und, das hast du dir redlich verdient. Das Parken auf Gehwegen ist verboten, solange es nicht ausdrücklich erlaubt. Wo ist das Problem. Und da gibt es kein „JA ABER“. Warum glauben Motorradfahrer, dass für sie besondere Regeln und Ausnahmen gelten?
Micha meint
5. September 2023 at 19:53
Na dann möchte ich dich gerne erleben wen abends der einzige freie parkplatz von einem Motorrad genutzt wird und du mit deinem Auto 10/15 min weiter weg parken musst. Und das im Winter bei Schneefall.
Da bist du bestimmt der erste der sagt : na da hat der Motorrad Fahrer aber Glück gehabt, er steht genau vor seiner Tür.(eher nicht)
Oder kann es sein das du dich dann doch ärgert das er mit seinem Motorrad einem Autofahrer – oder dir – den Parkplatz wegnimmt?
Lou meint
3. Juni 2021 at 0:59
Total bescheuert, dass man auch nicht die blaue Zone nutzen kann. Natürlich kann man keine Scheibe Platzieren aber dennoch nimmt man nicht viel Platz ein und immerhin besser dort als ganz auf einem Parkverbot. In der Stadt ist parkieren aber ein allgemeines Dauerthema.
Blaue Zone war mir jetzt jedoch eine Lehre – auf weitere 40.- CHF Bussgeld kann ich verzichten.
Bringt bessere Methoden zum Parkieren!
Dieter meint
11. April 2020 at 16:51
Ich weis das man mit den Motorrad nicht auf den Fußweg parken soll und das es gedultet wir. Der Kern meiner Frage ist aber warum wird es Zweiradfahrern so schwer gemacht? Auf den Hof soll es auch nicht. Also wohin damit. ich habe den Eindruck das der Kauf eines Zweirades behindert werden soll. Dabei braucht so ein Teil weniger Benzin als ein Auto. Eine Garage hat nun mal nicht jeder.
Jogi meint
13. Februar 2021 at 15:34
Hallo Dieter,
ich fahre selbst seit langer Zeit Motorrad. Ich bin noch nie in die Situation gekommen, mein Motorrad auf dem Gehweg parken zu müssen. Wieso nicht auf den Hof? Solange dies nicht ausdrücklich verboten ist, ist es erlaubt. Nunja mit mit einer „Kaufbehinderung“ hat das absolut nichts zu tun. Wer sollte denn Interesse haben dies zu verhindern?
Nicht jeder hat eine Garage, da magst Du recht haben, aber wer sich ein Motorrad zulegt, wird dies in der Regel berücksichtigen, ich würde mein Motorrad niemals im Winter auf die Straße oder ins Freie stellen.
Bartleby meint
1. April 2021 at 6:36
Die Bezeichnung „Fußweg“ sagt es doch eigentlich schon. Oft ist es schwer, bis gar nict möglich mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl an einem parkenden Motorrad vorbeizukommen. Sobald Sie von Ihrem Fahrzeug absteigen sind Sie im übrigen auch ein Fußgänger und wollen unbehindert passieren können, oder?
Bernd meint
6. Mai 2023 at 7:57
Es ist völlig unklar warum wenn wie beschrieben Motorrad / Motorroller knöllchen bekommen und diese E – Scooter überall „Wild Parken dürfen“ ohne.
Diese absolute Willkür – gerade diese „Fahrzeuge“ blockieren meistens.
Der normale Fahrer und Pendler wird noch bestraft dafür das er / sie umweltfreundlich unterwegs ist.
Sogar z.T. mit Parkanwohner Vignette.
Udp meint
22. Juli 2023 at 16:47
E – Scooter überall „Wild Parken dürfen“ Übrigens Radfahrer dürfen das auch. Die sind wirklich „umweltfreundlich “ unterwegs du mit dem Moped ja wohl nicht. Lustig ist das ihr alle einen Führerschein habt.