Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die für E-Scooter geltenden Regeln
Verstoß | Bußgeld (in Euro) | Punkte |
---|---|---|
Sie nahmen ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer in Betrieb | 10 | |
Sie fuhren zu zweit auf einem E-Scooter | 10 | |
Sie fuhren freihändig | 10 | |
Sie fuhren mit einem E-Scooter nebeneinander | 15 | |
... mit Behinderung | 20 | |
... mit Gefährdung | 25 | |
... mit Sachbeschädigung | 30 | |
Vorgeschriebene Beleuchtung funktioniert nicht oder fehlt | 20 | |
Rotlichtverstoß | 60 | 1 |
... mit Gefährdung | 100 | 1 |
... mit Unfall | 120 | 1 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 100 | 1 |
... mit Gefährdung | 160 | 1 |
... mit Unfall | 180 | 1 |
Glocke nicht vorhanden oder funktioniert nicht | 15 | |
Sie befuhren eine nicht zulässige Verkehrsfläche | 15 | |
... mit Behinderung | 20 | |
... mit Gefährdung | 25 | |
... mit Sachbeschädigung | 30 | |
Versicherungs­plakette nicht vorhanden | 40 | |
Keine ABE vorhanden | 70 | |
ABE abgelaufen | 30 | |
Verzögerungseinrichtung fehlt | 25 | |
Der E-Scooter entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen | 25 | |
Anhänger oder Fahrzeug mit dem E-Scooter gezogen | 10 | |
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 | |
... mit Gefährdung | 20 | |
... mit Sachbeschädigung | 25 | |
Sanktionen bei Alkoholverstößen hier |
Bußgeldrechner für E-Scooter
Kurz & knapp: Für den E-Scooter relevante Regeln
Wie auch beim Fahrrad umfassen die Verkehrsregeln für E-Scooter keine Helmpflicht. Es empfiehlt sich dennoch, einen solchen zu benutzen, um schwerwiegende Verletzungen bei möglichen Unfällen zu vermeiden.
Wer einen E-Scooter im Straßenverkehr führen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Der Besitz von einer Fahrerlaubnis ist hingegen nicht vorgeschrieben.
Nein, es ist grundsätzlich verboten, mit einem Elektrotretroller auf dem Gehweg zu fahren. Sie dürfen den E-Scooter auf einem Fahrradweg oder auf Radstraßen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, dürfen Sie auf die Fahrbahn für Kfz ausweichen.
Nein, das ist nicht erlaubt und birgt ein hohes Verletzungsrisiko. Werden Sie bei einem Verstoß gegen diese E-Scooter-Regeln erwischt, müssen Sie eine Geldbuße in Höhe von zehn Euro bezahlen.
Im Video erklärt: Alles Wichtige zum E-Scooter
Inhaltsverzeichnis
E-Scooter fahren: Was ist erlaubt?
Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter in Deutschland genutzt werden. Die Tretroller mit elektrischem Antrieb sollen einen Verzicht auf das eigene Kfz attraktiver machen und somit dazu beitragen, den Schadstoffausstoß zu reduzieren.
Da auch Fahrer der Elektrotretroller Teilnehmer am Straßenverkehr sind, gelten für die Nutzung vom E-Scooter verbindliche Regeln. Wer gegen diese verstößt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Doch welche konkreten Regeln gelten für E-Scooter-Fahrer? Ist die Mitnahme von einem E-Scooter in Bussen und Bahnen grundsätzlich verboten? Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Nutzung vom E-Scooter: Allgemeine Vorschriften
Für die Nutzung vom E-Scooter gelten einige Regeln, die wir Ihnen in den nachfolgenden Abschnitten näherbringen wollen. Zunächst stellt sich die Frage, ob für das Fahren vom E-Scooter ein Mindestalter vorgegeben ist. Eine Altersgrenze existiert tatsächlich. Sie liegt bei 14 Jahren.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, darf der Betroffene mit einem Elektrotretroller am Straßenverkehr teilnehmen. Der Besitz von einem Führerschein ist nicht vorgeschrieben. Weiterhin gehört eine Helmpflicht nicht zu den Vorschriften für E-Scooter.
Jeder Elektrotretroller muss über eine Haftpflichtversicherung und Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr verfügen. Um letztere zu erhalten, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- Klingel oder Glocke
- Maximalleistung von 500 Watt
- Ordnungsgemäße Beleuchtung
- Zwei Bremsen, die voneinander unabhängig funktionieren
Gut zu wissen: Ob die Mitnahme von einem E-Scooter in Bus und Bahn erlaubt ist, hängt von dem jeweiligen Verkehrsbetrieb ab. Diese können individuelle Regelungen festlegen.
E-Scooter: Regeln zur Teilnahme am Straßenverkehr
Da Sie mit einem E-Scooter aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch weitere E-Scooter-Regeln vor, welche für alle Fahrer verbindlich gelten. So ist es beispielsweise verboten, dass zwei Elektrotretroller nebeneinander fahren.
Zwar verfügt ein Roller nicht über Blinker, allerdings muss auch mit diesem Gefährt ein Abbiegevorgang entsprechend angezeigt werden. Analog zum Fahrradfahren kann dies per eindeutigem Handzeichen erfolgen. Außerdem gilt das Rechtsfahrgebot.
Zu den für E-Scooter geltenden Regeln gehört auch die Pflicht zum Warten an einer roten Ampel. Wer mit einem Elektrotretroller bei „rot“ über eine Ampel fährt, muss mit entsprechenden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Bezogen auf den Konsum von Alkohol und das anschließende Fahren, sind E-Scooter und Kfz-Fahrer gleichgestellt. Für beide gilt eine Promillegrenze von 0,5 bzw. 0,3 bei auffälliger Fahrweise. Ab einem Promillewert von 1,1 handelt es sich beim E-Scooter-Fahren unter Einfluss von Alkohol um eine Straftat. Dies gilt auch, wenn die Fahrt nach Einnahme berauschender Mittel erfolgt.
Zudem gelten die Vorgaben der Probezeit. Wer sich in dieser befindet oder das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, für den gilt eine 0-Promillegrenze. Nach dem Konsum von Alkohol ist also auch das Fahren mit einem E-Scooter nicht erlaubt.
Gut zu wissen: Bei einem E-Scooter ist die erlaubte Geschwindigkeit mit maximal 20 km/h definiert. Modelle, die schneller fahren können, erhalten in Deutschland keine Zulassung für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Sind E-Scooter auf dem Radweg erlaubt?
Zur Einführung der Elektrotretroller stand vor allem eine wichtige Frage im Raum: „Werden E-Scooter auf dem Gehweg erlaubt sein?“ Viele Fußgänger befürchteten eine regelrechtes Chaos, wenn Sie sich den Bürgersteig mit den E-Scooter-Fahrern teilen müssten.
Doch dazu kam es nicht. Die für E-Scooter geltenden Regeln sehen vor, dass diese nicht auf dem Gehweg genutzt werden dürfen. Sehr wohl erlaubt und auch erwünscht ist hingegen die Nutzung von Radwegen, Radstreifen und Fahrradstraßen.
Ist keine der genannten Optionen verfügbar, dürfen Sie mit einem E-Scooter auch auf der Straße fahren.
Wo dürfen Sie den E-Scooter parken?
Das Thema „Parken mit dem Elektroroller“, sorgt seitdem die Geräte zugelassen sind, immer wieder für Unstimmigkeiten. Aktuell gibt es nämlich für das Parken vom E-Scooter kaum Regeln. Das führt dazu, dass die Roller überall abgestellt werden.
Vor allem für Fußgänger stellt dies ein großes Ärgernis dar, haben sie so ein Hindernis mehr auf dem Gehweg. Die einzelnen Städte und Kommunen planen nun, einheitliche Regelungen für das Parken vom E-Scooter zu schaffen. In Berlin wird es beispielsweise ab 2020 verboten sein, die Gefährte auf dem Gehweg abzustellen.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie die E-Scooter-Verkehrsregeln missachten?
Die beschriebenen E-Scooter-Regeln gelten für alle Fahrer verbindlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Diese können aus einer Geldbuße oder Punkten in Flensburg bestehen.
Wie hoch die jeweiligen Sanktionen ausfallen, hängt davon ab, welche Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter begangen wird. So kostet es beispielsweise zehn Euro, wenn Sie ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer in Betrieb nehmen.
Ein Rotlichtverstoß mit dem E-Scooter zieht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. War die Ampel schon länger als eine Sekunde „rot“, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. In diesem Fall erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro.
Wichtig: Richtig teuer kann es werden, wenn Sie mit Alkohol im Blut beim Fahren vom E-Scooter erwischt werden. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 % drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat, welches sich auf Ihren Kfz Führerschein auswirken kann.
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