Kurz & knapp: E-Scooter ohne Führerschein
Nein. Der E-Scooter ist führerscheinfrei, ein Besuch der Fahrschule ist dementsprechend nicht vonnöten, wenn Sie mit einem Elektroroller am Straßenverkehr teilnehmen möchten.
Zwar gibt es keinen Führerschein für E-Scooter, Ordnungswidrigkeiten, die mit selbigem begangen werden, können allerdings Auswirkungen auf eine bestehende Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge haben. So riskieren Sie zum Beispiel ein Fahrverbot, wenn Sie die Promillegrenze für die Nutzung vom E-Scooter nicht beachten.
Für den E-Scooter braucht man zwar keinen Führerschein, allerdings ist ein Mindestalter vorgeschrieben. Der Elektroroller darf erst ab 14 Jahren gefahren werden.
Inhaltsverzeichnis
Dürfen Sie einen Elektro-Scooter mit Straßenzulassung ohne Führerschein fahren?
Seit Mitte des Jahres 2019 gehören die Elektrotretroller (kurz E-Scooter) in vielen Städten dazu. Oft sorgen achtlos abgestellte Gefährte auch für Ärger, einheitliche Regelungen zum Parken sollen aber bald folgen.
Doch auch heute unterliegt das Fahren mit dem E-Scooter schon einigen Regeln, welche die Fahrer kennen sollten, bevor Sie eine Fahrt antreten. Viele stellen sich die Frage, ob sie für den E-Scooter einen Führerschein benötigen.
Die Antwort lautet „Nein“. Sie dürfen einen E-Scooter fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen. Um mit dem Elektroroller am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen Sie allerdings mindestens 14 Jahre alt sein. Zudem muss das Gefährt über eine Betriebserlaubnis verfügen.
E-Scooter ohne Führerschein fahren: Diese Regeln sollten Sie kennen
Zwar brauchen Sie für die Fahrt mit einem E-Scooter keinen Führerschein, allerdings gibt es wichtige Regeln, welche Sie bei der Nutzung beachten müssen. Nachfolgend haben wir Ihnen einige zusammengestellt, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können:
- Auf dem Elektro-Scooter dürfen Sie nicht zu zweit fahren
- Eine Glocke muss vorhanden sein
- Die Beleuchtung muss den Vorgaben entsprechend funktionieren
- Der E-Scooter muss über eine Betriebserlaubnis verfügen
- Das Gefährt darf nicht mit einem Tempo von 25 km/h oder mehr fahren
- Elektro-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren
- Richtungsänderungen müssen per Handzeichen angezeigt werden
- Anhänger dürfen mit dem E-Scooter nicht gezogen werden
Verstoßen Sie gegen diese Regeln für die Nutzung von einem E-Scooter auch ohne Führerschein, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Überfahren Sie beispielsweise eine rote Ampel, zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich. Zudem wird ein Punkt in Flensburg vermerkt.
Ordnungswidrigkeiten mit dem E-Scooter: Ist der Führerschein in Gefahr?
Regelmissachtungen mit dem E-Scooter können Auswirkungen auf den Führerschein haben, sofern der jeweilige Fahrer in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Für einige Ordnungswidrigkeiten mit dem Roller können nämlich auch Punkte in Flensburg vermerkt werden.
Hat der Betroffene schon einige davon angesammelt, kann ihn eine Ordnungswidrigkeit mit dem E-Scooter den Führerschein kosten, sofern ein Punktestand von acht erreicht wird. Zudem gelten auf dem E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie hinter dem Steuer.
Werden Sie mit einem Wert zwischen 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, ist der Führerschein erstmal für einen Monat weg. Neben dem Fahrverbot müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro bezahlen. Zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg vermerkt.
Abschließend lässt sich also festhalten, dass für den E-Scooter selbst zwar kein Führerschein benötigt wird, dies aber nicht bedeutet, dass Sie sich nicht an die entsprechenden Regeln halten müssen. Werden diese missachtet, kann sogar die Fahrerlaubnis für das Auto in Gefahr sein.
Gillen H meint
29. Januar 2022 at 22:19
Hallo kann ich mit einen e scouter fahren wann fahrverbot b hat in Deutschland.
Thomas meint
3. Mai 2021 at 21:26
Guten Abends,
Ich sage nur die e- Scooter in der Stadt wie Berlin. Die e- Scooter sollte man sofort Verbot sein und die stören die fussganger, Radfahrer und dem Straßen Verkehrs. Oder die e- Scooter sollte man eine E-scoter Führerschein machen und nur auf dem Straße mit alter vom 18 Jahre sein und nicht auf dem Radweg oder fussganger weg.