Mit dem E-Scooter die Promillegrenze überschritten: Sanktionen
Bußgeldrechner: E-Scooter fahren
Kurz & knapp: Wie viel Promille sind beim E-Scooter erlaubt?
Ja. Wie bei anderen Kraftfahrzeugen auch dürfen Sie mit einem E-Scooter bezüglich der Promille einen Wert von 0,5 nicht überschreiten, wenn der Wert im Rahmen einer Polizeikontrolle gemessen wird.
Überschreiten Sie die Promillegrenze mit dem E-Scooter, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Welche dies genau sind, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen.
In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt, dass sie bei einer Fahrt auf dem E-Scooter keine Promille aufweisen dürfen. Es gilt also striktes Alkoholverbot, wenn Sie planen, noch mit dem Roller zu fahren.
Video: Alkohol am Steuer
Inhaltsverzeichnis
Darf ich betrunken mit dem E-Scooter fahren?
Der E-Scooter entwickelt sich für viele Verkehrsteilnehmer immer mehr zu einer ernsten Alternative. Leihfirmen bieten die Roller an, die Nutzungsgebühr ist auch nicht astronomisch hoch. So kann das Gefährt eine einfache Fortbewegung von A nach B ermöglichen.
Wer dann nach dem Genuss ein paar alkoholischer Getränke nicht mehr nach Hause laufen möchte, kommt schnell auf die Idee, einen E-Scooter zu leihen. Doch ist es eigentlich erlaubt, nach ein paar Bierchen auf den Elektroroller zu steigen?
Oder gibt es eine Grenze beim E-Scooter bezüglich der Promille, die nicht überschritten werden darf? Welche Strafen drohen und wie sieht das ganze bei Fahranfängern in der Probezeit aus? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
E-Scooter fahren: Diese Promille sind als Grenze definiert
Zwar braucht es für die Nutzung von einem E-Scooter keinen Führerschein, allerdings gelten für die Roller auch die Verkehrsregeln. So müssen Sie beispielsweise an einer roten Ampel halten und müssen Richtungswechsel per Handzeichen anzeigen.
Auch für das Fahren nach dem Genuss alkoholischer Getränke gibt es strikte Vorgaben. Diese decken sich mit den Regeln für Kfz-Fahrer bezüglich Alkohol am Steuer. Sie dürfen auf dem E-Scooter bezüglich der Promille einen Wert von 0,49 nicht überschreiten. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit.
Auch bei einem Wert von 0,3 können schon Sanktionen drohen, wenn Sie durch Ihre Fahrweise auffällig werden. Der Gesetzgeber behandelt E-Scooter in diesem Punkt also wie andere Kfz. Kommt es nämlich zu einer Kollision, weil im Rausch des Alkohols Abstände oder Ähnliches falsch eingeschätzt werden, kann dies schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Beteiligten haben.
Gut zu wissen: Durch den Konsum alkoholischer Getränke werden die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit stark eingeschränkt, sodass Betroffene in brenzligen Situationen oft nicht mehr rechtzeitig reagieren können. Daher gelten auch für das Fahren vom E-Scooter 0,49 Promille als maximaler Wert. Grundsätzlich empfiehlt es sich allerdings, komplett auf Alkohol zu verzichten, wenn Sie danach noch eine Teilnahme am Straßenverkehr planen.
E-Scooter: Wie viel Promille in der Probezeit erlaubt sind
Nach einer erfolgreichen praktischen Fahrprüfung erhalten Fahranfänger den Führerschein. Für viele ein großer Schritt zur Unabhängigkeit. Allerdings ist auch die Unfallquote unter jungen Fahrern nicht gerade niedrig, sodass die Probezeit in den 80er Jahren eingeführt wurde.
Die ersten zwei Jahre nach dem Erhalt vom Führerschein werden Ordnungswidrigkeiten nicht nur gemäß Bußgeldkatalog geahndet, sondern auch in A- und B-Verstöße eingeteilt. Begeht der Fahranfänger einen A-Verstoß, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Zudem muss der Betroffene ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Ein einzelner B-Verstoß hat hingegen (noch) keine weitergehenden Konsequenzen.
Doch in welche Kategorie fällt das Fahren eines E-Scooters unter Einfluss von Alkohol? Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit in der Probezeit, also einen A-Verstoß. Zudem ist die Promillegrenze anders als bei Fahrern, die schon länger die Fahrerlaubnis besitzen.
Für Fahranfänger gilt auf dem E-Scooter bezüglich der Promille nämlich eine Grenze von 0,0. Sie dürfen also keinerlei alkoholische Getränke zu sich nehmen, bevor sie sich auf den Elektroroller stellen und losfahren.
Wichtig: Nicht nur in der Probezeit gilt eine 0,0-Promillegrenze. Diese findet auch für Fahrer unter 21 Jahren Anwendung.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie den E-Scooter mit zu viel Promille führen?
Werden Sie auf dem E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr erwischt, drohen empfindliche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Handelt es sich um die erste Auffälligkeit dieser Art, wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig. Zudem werden zwei Punkte in Flensburg vermerkt sowie ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen.
Bei einem erneuten Verstoß gegen die Promillegrenze erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro und das Fahrverbot wird für drei Monate ausgesprochen. Betrunken mit dem E-Scooter zu fahren, kann sogar eine Straftat darstellen.
Zeigt die Untersuchung einen Wert von 1,1 Promille oder mehr, so ist die Grenze zur Straftat erreicht. In diesem Fall müssen Sie mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.
Zusätzlich ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Diese kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden. Zudem ist es möglich, dass eine MPU angeordnet wird.
Besitzen Sie keine Fahrerlaubnis, kann diese zwar nicht entzogen werden und auch ein Fahrverbot hat keine direkten Konsequenzen. Allerdings kann sich dies negativ auswirken, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, die Fahrschule zu besuchen und den Führerschein zu machen.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann dann nämlich Ihre Eignung zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr anzweifeln und verlangen, dass Sie ein positives MPU-Gutachten vorlegen, bevor eine Zulassung für die praktische Fahrprüfung erfolgt.
Achtung: Schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann eine auffällige Fahrweise Konsequenzen haben. Dann kommt nämlich der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) in Betracht.
Offbeat meint
21. Oktober 2021 at 17:36
Das ist doch vom Strafmaß völlig unverhältnismäßig, ein Jahr Freiheitsentzug, wer denkt sich soetwas aus? Gerade wenn man jung ist, wird man so schnell zum Straftäter abgestempelt.
Und rechts auf dem Standstreifen auf der Autobahn fahren wird mit einem Bußgeld geandet. Fazit gerne mit Tempo 100 auf dem Standstreifen unterwegs, aber niemals, angetrunken, mit Tempo 25 auf dem e scooter.
Daniel meint
16. Mai 2021 at 15:51
Hallo,
Also heißt es dann im Umkehrschluss, dass wenn ich keinen Führerschein besitze, ich den E-Scooter bis 0,5 Promille führen darf (ab 21 Jahren) und aber wenn ich in der Probezeit bin und einen Führerschein besitze überhaupt keinen Alkohol trinken darf wenn ich einen E-Scooter führe. Das klingt für mich sehr unlogisch und auch ungerecht den Leuten gegenüber die in der Probezeit sind.