Kurz & knapp: Führerschein beglaubigen
Sie benötigten eine beglaubigte Version Ihres Führerscheins, wenn Sie ein Fahrzeug in einem Land führen wollen, in welchem der EU-Führerschein nicht anerkannt wird.
Zunächst wird der Führerschein von einem vereidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher oder einem Automobilclub in die jeweilige Landessprache übersetzt und anschließend von einem Amt beglaubigt.
Bei einem internationalen Führerschein handelt es sich um eine Übersetzung in englischer Sprache, die für drei Jahre lang gültig ist. Die beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Landessprache ist solange gültig wie der originale Führerschein. Beide sind nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung vom Führerschein nötig?
Inhaltsverzeichnis
Wer ins Ausland reisen und dort ein Fahrzeug führen will, sollte vorher in Erfahrung bringen, welcher Nachweis über die erworbene Fahrberechtigung im jeweiligen Land anerkannt wird.
Denn der deutsche Führerschein bzw. der EU-Führerschein ist nicht überall gültig. Reisen Sie also in in das europäische Ausland und das Land ist Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), reicht Ihr nationaler Führerschein vollkommen aus.
Reisen Sie hingegen in ein Land, welches nicht der EU oder dem EWR angehört oder ins außereuropäische Ausland, reicht ein deutscher Führerschein oftmals nicht aus. In diesem Fall ist es nötig, eine Übersetzung des Führerscheins anfertigen zu lassen. Im Anschluss müssen Sie außerdem eine Beglaubigung vornehmen lassen.
- Deutscher Führerschein ausreichend in: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
- Übersetzung des Führerscheins oder internationaler Führerschein nötig in: Außereuropäischen Staaten, Albanien, Moldau, Russland, Ukraine, Weißrussland
Wird eine beglaubigte Kopie vom Führerschein in Deutschland anerkannt? Führen Sie statt des originalen Führerscheins beispielsweise aufgrund des Verlusts eine beglaubigte Kopie mit sich, wird dies von Beamten in der Regel akzeptiert. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.
Führerschein übersetzen und beglaubigen lassen
Der Führerschein wird in die jeweilige Landessprache übersetzt. Die Übersetzung kann beispielsweise von einem vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher vorgenommen werden. Online finden sich zahlreiche Anbieter. Auch deutsche und ausländische Automobilclubs bieten diesen Service an. Der Preis kann je nach Sprache variieren.
Im Anschluss muss eine Beglaubigung von einem Amt vorgenommen werden, wofür ebenfalls Gebühren erhoben werden. Eine vom Führerschein beglaubigte Übersetzung lohnt sich vor allem, wenn Sie sich längerfristig im Ausland aufhalten. Sie ist solange gültig wie der originale Führerschein.
Reisen Sie in ein Land, in welchem Englisch nicht die Amtssprache ist, ist eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins in die entsprechende Landessprache dringend anzuraten, da es sein kann, dass dieser ansonsten nicht anerkannt wird.
Beglaubigung vs. Internationaler Führerschein
Sie können einen Führerschein wie bereits beschrieben zuerst übersetzen und dann beglaubigen lassen. Alternativ können Sie aber auch einen internationalen Führerschein beantragen. Dieser wird in englischer Sprache ausgestellt und kostet circa 15 bis 20 Euro.
Er kann direkt beim Amt beantragt werden und wird durch dieses ausgestellt. Für einen Urlaub in den USA, Kanada oder Australien ist der internationale Führerschein vollkommen ausreichend. Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Deutscher Führerschein
- Personalausweis
- Lichtbild
Beachten Sie, dass der internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist. Seine Gültigkeit ist zudem auf drei Jahre begrenzt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Übersetzung und Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Wollen Sie als Ausländer in Deutschland fahren, müssen Sie Ihren Führerschein nicht unbedingt übersetzen lassen. Wurde Ihr Führerschein in einem EU– oder EWR-Land ausgestellt, dürfen Sie hierzulande uneingeschränkt fahren. Ein EU-Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Wann ist aber eine Übersetzung und wann eine Umschreibung eines ausländischen Führerscheins nötig?
- Übersetzung: Wenn Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und es sich nicht um einen EU-Führerschein handelt, muss der ausländische Führerschein in die deutsche Sprache übersetzt werden. Auch ein internationaler Führerschein wird in Deutschland anerkannt.
- Umschreibung: Halten Sie sich dauerhaft in Deutschland auf und haben hier Ihren festen Wohnsitz, muss der ausländische Führerschein nach sechs Monaten in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Auch bei einer Umschreibung müssen Sie vorher Ihren Führerschein übersetzen und beglaubigen lassen. Die Umschreibung kann bei einer Fahrerlaubnisbehörde unter Vorlage der beglaubigten Übersetzung und des originalen nationalen Führerscheins beantragt werden.
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