Bußgelder – Fehlverhalten am Bahnübergang
Verstoß: Fehler am Bahnübergang | Punkte | Bußgeld (€) | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet | 1 | 80.- | nein |
...mit Gefährdung | 1 | 100.- | nein |
...mit Sachbeschädigung | 1 | 120.- | nein |
Bahnübergang ohne Einhalten der Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Zug näherte | 1 | 80.- | nein |
Bahnübergang ohne Einhalten der Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe / rote Lichtzeichen zeigte, die Schranken sich senkten oder ein Bediensteter “Halt” gebot | 2 | 240.- | 1 Monat |
Als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke den Bahnübergang überquert | 0 | 350.- | nein |
Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert | 2 | 700.- | 3 Monate |
Unzulässig überholt | 0 | 70.- | nein |
...mit Gefährdung | 0 | 85.- | nein |
...mit Sachbeschädigung | 0 | 105.- | nein |
Mit nicht angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang herangefahren | 1 | 100.- | nein |
Kurz & knapp: Wie verhalten Sie sich am Bahnübergang richtig?
An unbeschrankte Bahnübergänge ist langsam heranzufahren. Gehalten werden muss an Bahnübergängen, wenn dies ein Befugter gebietet, sich ein Schienenfahrzeug nähert, Lichtzeichen oder akustische Signale dies anzeigen oder die Schranke sich schließen.
Schienenfahrzeuge haben generell Vorrang vor dem Straßenverkehr.
Parken vor dem Andreaskreuz ist untersagt.
Dies kommt auf die Art des Verstoßes an. Eine Auflistung der möglichen Sanktionen finden Sie hier.
Bahnübergang – Welche Regelungen sieht der Bußgeldkatalog vor?
Inhaltsverzeichnis
Bahnübergänge werden nach § 11 der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) als „höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen“ definiert. Hier treffen also unterschiedliche Verkehrssysteme aufeinander.
Möchten Fahrzeugführer, Radfahrer oder Fußgänger einen Bahnübergang überqueren, sind verschiedene Regelungen zu beachten, die nach dem Bußgeldkatalog bei Missachtung nicht nur ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein mehrmonatiges Fahrverbot mit sich ziehen können, sondern ebenso ein sehr hohes persönliches Risiko für den Fahrer bergen.
Was muss also genau auf Bahnübergängen beachtet werden? Was ist der Unterschied zwischen einem beschrankten und einem unbeschrankten Bahnübergang? Welche Bedeutung hat das Andreaskreuz? Worauf weisen beim Bahnübergang eine Bake und ein gelbes Blinklicht hin? Und vor allem: Mit welchem Bußgeld, möglichen Punkten und Fahrverbot haben Sie nach dem Verkehrsrecht und der aktuellen Bußgeldtabelle zu rechnen? Darüber informieren wir Sie im Folgenden.
Das sollten Sie über das Verhalten am Bahnübergang wissen
Wie bereits einleitend erwähnt wurde, gibt es unterschiedliche Formen von Bahnübergängen, die mit diversen Warnzeichen versehen sein können. Im Folgenden erklären wir, welche Bedeutung diese haben und welche Regelungen Verkehrsteilnehmer zu beachten haben, damit es nicht zu brenzligen Situationen kommt.
Eine Zusammenfassung der Verhaltensregeln am Bahnübergang liefert Ihnen auch dieses Video:
Beschrankter und unbeschrankter Bahnübergang
Der beschrankte Bahnübergang wird einem dreieckigen Schild angezeigt, das rot umrandetet ist und auf dem ein Zaun in der Mitte zu sehen ist. Der unbeschrankte Bahnübergang hingegen wird mit einem Schild angekündigt, auf dem ein Zug zu sehen ist. Dieses Verkehrszeichen ist ebenfalls dreieckig und hat einen roten Rand.
Andreaskreuz
Das Andreaskreuz signalisiert dem Autofahrer, dass er sich unmittelbar vor dem Bahnübergang befindet. Es besteht aus zwei gekreuzten weißen Balken mit roten Enden. An Bahnübergangen mit Andreaskreuzen gelten weiterhin spezielle Regelungen. Bis zu 10 Meter vor dem Andreaskreuz ist das Halten nicht erlaubt, wenn dadurch das Verkehrszeichen verdeckt wird. Weiterhin darf vor und hinter dem Andreaskreuz innerorts bis zu 5 Meter und außerorts bis zu 50 Meter nicht geparkt werden.
Vor dem Andreaskreuz muss angehalten werden, wenn:
- sich ein Schienenfahrzeug nähert,
- rotes Blinklicht oder gelbe bzw. rote Lichtzeichen gegeben werden,
- die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
- ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
- ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.
Bahnübergang mit Bake
Die weiß-rote Bake vor dem Bahnübergang ist am rechten Fahrbahnrand aufgestellt und gibt die Entfernung an, bis der Bahnübergang erreicht ist. Die Bake soll den Fahrer möglichst früh auf den bevorstehenden Bahnübergang aufmerksam machen.
Ein roter Streifen auf der Bake steht für eine Entfernung von 80 Metern. In der Regel wird 240 Meter vor einem Bahnübergang die erste Bake aufgestellt. Auf dieser Bake sind dementsprechend drei rote Streifen. Zwei Streifen stehen also für eine Entfernung von 160 Metern und bei einem Streifen ist der Bahnübergang nur noch 80 Meter entfernt.
Bahnübergang mit Ampel: rotes Blinklicht und gelbes Blinklicht
Das Lichtzeichen vor Bahnübergängen warnt vor einem sich annähernden Zug und kennt nur eine gelbe und eine rote Lichtphase. Ist die Sicherungsphase zu Ende, so erlischt das Licht. Die Bahnstrecke gilt dann nicht mehr als gefährlich und der Bahnübergang darf wieder überquert werden.
Weist das rote Blinklicht einen Pfeil auf, hat dann nur derjenige Autofahrer zu warten, der auch in diese Richtung fahren möchte.
Mehr Informationen zum Anhalten am Bahnübergang erfahren Sie im folgenden Video:
Eisenbahnverkehr hat Vorrang vor Straßenverkehr
Allgemein gilt an Bahnübergängen gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO), dass der Eisenbahnverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr hat. Dies wird z.B. durch das Andreaskreuz entsprechend gekennzeichnet. Auch an Bahnübergängen auf Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwegen hat der Schienenverkehr Vorrang.
Überholverbot an Bahnübergängen
Die StVO sieht in Deutschland ein allgemeines Überholverbot an Bahnübergängen vor. So heißt es in § 19 Abs. 1 StVO:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf an Bahnübergängen vom Zeichen 151, 156 an bis einschließlich des Kreuzungsbereiches von Schiene und Straße Kraftfahrzeuge nicht überholen.“
Näheres zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber „Überholen vor Bahnübergang“.
Diese Sanktionen erwarten Sie bei Verstößen an Bahnübergängen
Generell sollten Sie vor der Überquerung von Bahnübergängen immer besondere Vorsicht im Verkehr walten lassen.
Zwar ist die Anzahl der Unfälle im Vergleich zu anderen Unfallursachen wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstößen eher niedrig, allerdings enden Unfälle an Bahnübergängen häufig tödlich. Dabei sind sie mit etwas mehr Vorsicht vermeidbar.
Überholen Sie, obwohl ein Überholverbot gilt, kommt auf Sie ein Bußgeld von 70 Euro zu. Entsteht dabei eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld auf 85 Euro bzw. 105 Euro.
Wenn Sie den Vorrang des Schienenfahrzeugs nicht beachten, dann kommt neben dem Bußgeld von 80 Euro auch ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Bei einer nicht angepassten Geschwindigkeit wird zusätzlich ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.
Verstoßen Sie gegen die Wartepflicht, obwohl vor dem Andreaskreuz mit rotem oder gelbem Blinklicht aug einen heranfahrenden Zug hinweisen wurde, sich die Schranken gerade senkten, ein Bahnbediensteter „Halt“ gebot oder auch der Zug zu hören war, wird Ihnen nicht nur ein Bußgeld von 240 Euro in Rechnung gestellt, sondern Sie erhalten auch zwei Punkte in Flensburg.
Darüber hinaus droht ein einmonatiges Fahrverbot. Entsteht zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld entsprechend. Halten Sie sich daher lieber an die Wartepflicht, auch wenn Sie meinen, die Bahnstrecke überblicken zu können.
Eine besonders harte Sanktion erhält derjenige Fahrer, der den Bahnübergang trotz geschlossener Schranken oder Halbschranken überquert. Dieser hat nicht nur mit einem saftigen Bußgeld von 700 Euro zu rechnen. Ihm werden weiterhin zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ihm wird zusätzlich ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt.
Tipps zum richtigen Fahrverhalten am Bahnübergang
Wollen Sie sich Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot ersparen und einen Unfall am Bahnübergang vermeiden, so beherzigen Sie folgende Punkte:
- Fahren Sie mit gemäßigter Geschwindigkeit an den Bahnübergang heran.
- Schalten Sie Ihr Radio aus und lassen Sie sich auch sonst nicht ablenken, zum Beispiel durch Gespräche oder Telefonate.
- Versuchen Sie nie, einen Bahnübergang noch kurz vor einem sich nähernden Zug zu überqueren und halten Sie sich an die Licht-, Verkehrs- oder Handzeichen.
- Halten Sie nie auf einem Bahnübergang auf und bedenken Sie, dass das Parken vor dem Andreaskreuz in einem gewissen Bereich nicht erlaubt ist.
Heinrich B meint
28. Dezember 2021 at 21:09
Was man hier noch mit aufnehmen könnte, ist die Wartepflicht für LKW und PKW mit Anhänger außerhalb geschl. Ortschaften schon an der 80m Bake. Halten sich auch viele nicht dran.
Markus E. meint
9. Mai 2020 at 20:36
Wenn man das liest (s.u.) wird sich die Deutsche Bahn AG bzgl des schweren Unfalls in Frankfurt Nied, mit einem Toten und zwei Schwerverletzten, bei dem die Schranken lt Zeugen nicht geschlossen waren, darauf berufen das man vor dem Andreaskreuz anhalten muss wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert – auch bei 300+ km/h des Zuges. Offenbar ist man bei vorhandener Lichtzeichenanlage oder Schranke nach dieser Regelung immer noch wartepflichtig und die Technik ist nur „schmückendes Beiwerk“, das funktionieren KANN, aber worauf man sich nicht verlassen darf.
Eine nicht leuchtende Ampel oder eine offene Schranke garantiert somit keine sichere Überquerbarkeit des Übergangs….
Somit : Schade um das Geld das in Schranken und Ampeln investiert wurde. Wie klärt man denn die überfahrbarkeit bei einer Strecke auf der im Minutentakt ICEs und TGVs fahren, z.b. Die Strecke Frankfurt – Mannheim mit über 200 km/h in beide Richtungen ……?
Zitat:
Vor dem Andreaskreuz muss angehalten werden, wenn:
sich ein Schienenfahrzeug nähert,
rotes Blinklicht oder gelbe bzw. rote Lichtzeichen gegeben werden,
die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.
Mona meint
15. Juni 2022 at 8:48
Hier gibt es eine Stelle wo die ampel für Autos kurz hinter dem Bahnübergang ist. Ich habe rot, die Schranken sind geöffnet.. ich halte den Bahnübergang frei aber dann gibt’s oft solche Autofahrer die mich dann mit wildem hupen auffordern weiter nach vorne zu fahren, auch wenn ich als zweites Auto ds stehe..
Wo sollte man denn halten? Ich stehe absolut nichts gerne auf schienen… habe einmal ein Unglück sehen müssen..
Der erste steht auf der kontaktschleife .. wenn es dort eine gibt?
Bernd B. meint
15. März 2020 at 21:45
Ich, Baujahr 1952, habe noch gelernt bei sich öffneten Schranken zu warten, bis sie vollständig geöffnet sind. Ich lese hier aber nur von sich senkenden Schranken.
W. Hz. meint
16. Juni 2020 at 11:20
Hallo Herr B.
bin auch Bj. 53, kenne demnach diese damalige Regel auch so.
Es war früher eindeutig, heute nicht unbedingt (Bsp. Park/Halte-Verbot).
Zur Orientierung bitte hier schauen:
[Von der Redaktion bearbeitet]
dort ist zu lesen:
unter „Warten am Bahnübergang – Wie musst du dich beim Warten vor einem Bahnübergang verhalten?“:
Du darfst erst dann weiterfahren, wenn:
die Lichtzeichen erloschen sind
der Bahnbedienstete den Übergang frei gibt
die Schranken geöffnet sind
du den Bahnübergang zügig überqueren kannst
—
Allerdings schreibt der Gesetzgeber das so nicht konkret vor:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__19.html
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 19 Bahnübergänge
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Offen sind die Schranken nach meiner Meinung erst, wenn sie senkrecht stehen.
Aber viele Zeitgenossen warten das heutzutage nicht ab…