Kurz & knapp: Bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Kleinere Schäden lassen sich auch ohne Polizei regeln: Tauschen Sie dafür Kontakt- und Versicherungsdaten sowie Infos zu Telefonnummer und Kennzeichen miteinander aus. Wollen Sie sichergehen, dass die Schadenregulierung korrekt abläuft, kann die Polizei aber hinzugezogen werden. Bei größeren Sachschäden und Personenschaden müssen Sie die Polizei rufen.
Auch bei kleinen Unfällen gilt: Rettungskette beachten. Unfallstelle sichern, sofern erforderlich Erste Hilfe leisten, Notruf wählen.
Inhaltsverzeichnis
Video: Richtiges Verhalten beim Unfall
Muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?
Nach einem Verkehrsunfall besteht oft Unklarheit darüber, ob die Polizei zwingend dazu geholt werden muss. Tatsächlich ist die Antwort auf diese Frage von den Umständen abhängig. Kam es zu einem erheblichen Sachschaden oder wurde eine Person schwer verletzt, sollten Sie nicht auf die Polizei verzichten. Bei leichteren Schäden ist ein Autounfall auch ohne Polizei gut zu managen.
Was passiert, wenn Sie die Polizei bei einem Unfall rufen?
Nach einem Verkehrsunfall bedeutet es zunächst Ruhe bewahren. Kam es zum Personenschaden, sitzt oft der Schock in den Knochen, aber auch bei nur kleineren Schrammen am Auto sind Wut und Zorn häufig mit im Spiel – jetzt heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Versuchen Sie Herr der Lage zu sein und die richtigen Schritte einzuleiten.
Polizei beim Unfall mit Personenschäden bzw. erheblicher Sachbeschädigung
Zunächst heißt es die Unfallstelle mittels Warndreieck und Warnblinkanlage zu sichern. Tragen Sie dabei die Warnweste. Gemäß Rettungskette sollte anschließende der Notruf gewählt werden. Mit diesem Anruf können Sie gleichzeitig der Polizei den Unfall melden. Meist entscheidet die Leitstelle selbst, ob Polizeibeamte vor Ort sein müssen. Während Sie auf Polizei und Notarzt warten, sollten Sie durch Erste Hilfe den verletzten Personen helfen.
Wurden die Personen, die verletzt worden sind, durch die Rettungskräfte entsprechend versorgt, beginnt die Polizei mit der Verkehrsunfallaufnahme. Die Beamten sichern Beweise, die auf den Unfallhergang und die –folgen Rückschlüsse zulassen. Im Zuge der Unfallaufnahme fotografieren die Polizisten die beschädigten Fahrzeuge, befragen Zeugen, dokumentieren Bremsspuren und erstellen entsprechende Protokolle. Die gesammelten Beweismittel dienen in der Folge der Unfallanalyse, wodurch vor Gericht eine Rekonstruktion des Unfallhergangs erfolgen kann.
Sollte für den Unfall ein Verkehrsverstoß bzw. fahrlässiges Verhalten ursächlich sein, werden auch diesbezüglich Beweise gesichert, um anschließende bei Straftaten Geld- bzw. Haftstrafen oder bei Ordnungswidrigkeiten Punkte, Bußgelder oder ein Fahrverbot vergeben zu können.
Polizei beim Unfall mit Bagatellschäden
Bei leichten Schäden wollen viele Fahrer die Polizei bei einem Unfall nicht rufen. Die Gründe sind vielfältig und reichen von Zeitmangel bis zur Angst vor Sanktionen. Wenn Sie Unfälle melden, überprüft die Polizei auch, ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit stattgefunden hat. Ist dies der Fall, gibt es für die Betroffenen eine Buße gemäß Bußgeldkatalog.
Es gibt aber auch keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, die Polizei bei jedem Unfall zu rufen. Bei kleineren Schrammen oder Dellen ist es völlig legitim, auf die Beamten zu verzichten.
Besteht allerdings der Verdacht, dass ein Fahrer alkoholisiert oder berauscht ist, sollten Sie den Autounfall bei der Polizei melden. Rufen Sie die 110 an und schildern Sie die Situation. Besteht die andere Unfallpartei auf die Anwesenheit der Beamten, müssen Sie das respektieren.
Sinnvoll ist es auch, den Verkehrsunfall zu melden, wenn es Streit über die Unfallschuld gibt oder sich der Unfallgegner weigert die Daten für die Schadensregulierung herauszugeben. Auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden oder Sie vermuten, der Crash sei provoziert worden, ist die Polizei nach dem Unfall durchaus angebracht.
Gleiches gilt im Falle von Fahrerflucht. Waren Sie unterwegs und Ihr parkendes Auto wurde beschädigt, sollten Sie bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Haben Sie selbst ein Auto gerammt und können den Fahrzeughalter selbst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten nicht ausfindig machen, sollten Sie der Polizei den Unfall melden. Die Beamten können dann den Halter ausfindig machen. Fahren Sie einfach so davon, machen Sie sich der Fahrerflucht schuldig.
Die Unfallbeteiligten sollten nach einem Unfall unbedingt folgende Daten tauschen:
- Name und Anschrift
- Name der Versicherung und Versicherungsnummer
- Kennzeichen des Unfallfahrzeugs
- Telefonnummer für die Korrespondenz
Unfall ohne Polizei: Versicherung zahlt nicht immer
Kam es lediglich zu Bagatellschäden wie Parkrempler, kleine Kratzer oder Dellen können Sie den Unfall auch ohne Polizei regeln. Bei geringem Sachschaden reicht es oft aus, den europäischen Unfallbericht auszufüllen und die Kontaktdaten auszutauschen.
Bei größeren Schäden verlangen die meisten Versicherungen aber nach einem offiziellen Unfallbericht. Liegt dieser nicht vor, kann dies ein Grund für den Versicherer sein, die Leistung zu senken.
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