Kurz & knapp: Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, z. B. in der Straßenverkehrsordnung und dem Straßenverkehrsgesetz.
Dieses Rechtsgebiet gliedert sich in verschiedene Teilgebiete, die beispielsweise dem Zivilrecht, den Ordnungswidrigkeitenrecht oder dem Strafrecht angehören.
Sanktionen gegen Verstöße im Straßenverkehr sind im Bußgeldkatalog geregelt und mit Verwarn- oder Bußgeld, Punkten und Fahrverboten belegt. Für schwerwiegende Verstöße kommen auch Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem StGB oder StVG in Betracht.
Das „Recht der Straße“ – Das Straßenverkehrsrecht
Während in Gangsterfilmen das „Recht der Straße“ eine meist anarchische Selbstjustiz meint, stellt es tatsächlich ein hochkomplexes System aus Verordnungen, Urteilen und Gesetzestexten dar. Das deutsche Verkehrsrecht zählt zu den kompliziertesten seiner Art.
Der öffentliche Raum ist weitgehend durch das Verkehrsrecht beschrieben. Sämtliche Regelungen zu Themen wie Vorfahrt, Fahrzeugzulassung oder Erteilung der Fahrerlaubnis sind im Rahmen der Verkehrspolitik geschaffen worden. Neben dem Straßenverkehrsrecht hat das Verkehrsrecht aber noch weitere Teilgebiete.
Von einem deutschen Verkehrsrecht kann seit 1909 gesprochen worden. Am 3. Mai erschien unter dem Namen: „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ erstmals ein Gesetzestext, der dem heutigen Straßenverkehrsgesetz nahe kommt. Tatsächlich haben viele Regelungen aus dieser Zeit bis heute Bestand. Die Einführung eines Straßenverkehrsgesetzes war nach der Jahrhundertwende zwingend notwendig geworden, da die Motorisierung stetig zunahm. Seitdem gab es enorme technische Neuerungen, wodurch auch die Regelungen sich stetig mit erneuern mussten, um das Verkehrsrecht aktuell zu halten.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Gesetze im Verkehrsrecht
Unter dem Begriff „Verkehrsrecht“ werden folgende Teilrechtsgebiete zusammengefasst:
- das Straßenverkehrsrecht
- das Luftfahrtsrecht,
- das Eisenbahnrecht,
- das Seeschifffahrtsrecht und
- das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen im Bereich der Binnenschifffahrt.
Das deutsche Verkehrsrecht ist hochkomplex. Es berührt verschiedenste Rechtsbereiche, nicht selten kommt es zu Überschneidungen. So werden beispielsweise Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geahndet. Regelungen finden sich aber auch im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Gleiches gilt für das Verkehrsstrafrecht, welches im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist.
Die wichtigsten Regelwerke des Verkehrsrechts sind:
- die Straßenverkehrsordnung (StVO)
- das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Das Verkehrsrecht hat im Alltagsleben eines jeden Bürgers eine enorme Bedeutung, immerhin beschreibt es als Ordnungsrecht sämtliche Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer.
Das Verkehrsrecht gliedert sich in verschiedene Teilbereiche:
- Verkehrszivilrecht, in Form des Verkehrshaftungsrechts bei z. B. Fragen zur Haftung bei einem Verkehrsunfall oder in Form des Verkehrsvertragsrecht, das den Kauf und Verkauf von Kfz regelt sowie Regelungen bezüglich von Reparaturen trifft
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Zulassungsrecht
Die Straßenverkehrsordnung (StVO)
Sie ist vermutlich das bekannteste Regelwerk im deutschen Verkehrsrecht. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer auf öffentlichem Grund (Straßen, Wege, Plätze) festgeschrieben. Die erste Straßenverkehrsordnung wurde 1935 in Deutschland ratifiziert. Seitdem wurde der Gesetzestext mehrfach geändert und aktualisiert.
Der Inhalt gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil regelt das Verhalten im Straßenverkehr. Grundlage ist die gegenseitige Rücksichtnahme, die im ersten Paragraphen des Regelwerkes festgeschrieben ist. Behandelt werden grundlegende Themen wie die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Höchstgeschwindigkeiten der verschiedenen Fahrzeugklassen, Mindestabstand oder Vorfahrtsregeln.
Im zweiten Teil werden die einzelnen in Deutschland gültigen Verkehrszeichen klassifiziert, Ampeln und andere Verkehrseinrichtungen beschrieben. Der dritte Abschnitt befasst sich mit Durchführungs-, Bußgeld- und weiteren Vorschriften.
Weiterführende Ratgeber zum Verkehrsrecht
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Was laut Verkehrsrecht rechtens ist, wird weitgehend im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Der Vorgänger dieses Regelwerkes ist das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909. Im Zuge der zunehmenden Motorisierung wurde es notwendig, ein Gesetz zu erlassen, das Verhaltensvorschriften und Regelungen zur Haftung beim Verkehrsunfall festschreibt. Dieses wurde durch das heutige StVG im Jahr 1953 abgelöst.
Das Straßenverkehrsgesetz ist in folgende sieben Teile untergliedert:
- Verkehrsvorschriften
- Haftpflicht
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Fahreignungsregister
- Fahrzeugregister
- Fahrerlaubnisregister
- Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
Definitionen im Verkehrsrecht
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Die StVZO stellte gemeinsam mit der StVO bis 1998 die Grundpfeiler des deutschen Verkehrsrechts dar. Derzeit wird versucht, das Regelwerk abzubauen und in andere Verordnungen zu überführen. Den ersten Schritt ging der Gesetzgeber mit der Einführung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Jahr 1999, welche den Teil A der StVZO weitgehend übernommen und ersetzt hat. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überführte 2007 ebenfalls einzelne Paragraphen in ein neues Rahmenwerk. Ziel ist es, die StVZO komplett abzuschaffen. Geplant sind noch eine Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und eine Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV)
Bis heute besteht die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus drei großen Teilen. Der erste Abschnitt beschreibt Regelungen zur Zulassung, der zweite zur Betriebserlaubnis sowie Bauartgenehmigung und der dritte Bau- und Betriebsvorschriften. Konkret handelt es sich dabei um formale aber auch technische Voraussetzungen für die Fahrzeugzulassung. So ist beispielsweise die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 ein Bestandteil der StVZO.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Seit 1999 ist die Fahrerlaubnis-Verordnung in der Bundesrepublik gültig und regelt alles rund um den Führerschein. Im Vergleich zu anderen Regelwerken im Verkehrsrecht ist sie also recht jung. Im Rahmen der Harmonisierung des Verkehrsrechts innerhalb der europäischen Union war eine Neuregelung notwendig. Weite Teile der FeV stammen aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, welche langfristig abgebaut werden soll.
Die FeV stellt letztlich eine Zusammenfassung aller Fahrerlaubnis-Themen dar und legt sämtliche Bestimmungen zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr fest.
Inhalt der FeV:
- Allgemeine Gesetze zur Zulassung von Personen zur Teilnahme am Straßenverkehr, Entziehung bzw. Einschränkung der Fahrerlaubnis
- Voraussetzung zur Erteilung der Fahrerlaubnis entsprechend der internationalen Fahrzeugklassen
- Regelungen zum Fahreignungsregister in Flensburg, in dem die Punkte gespeichert werden
- Regelungen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung
- Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)
Seit März 2007 gilt die FZV. Ihren Ursprung hat diese wie die FeV in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, welche im Rahmen der europäischen Harmonisierung im Verkehrsrecht abgebaut werden soll. Außerdem hat sie die Fahrzeugregisterverordnung (FRV) abgelöst.
Inhalt der FZV sind Gesetze
- zum Zulassungsverfahren für Fahrzeuge
- zur Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung
- zu Kennzeichen
- zur Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- zur Versicherungspflicht
- zum Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR).
Strafen im Verkehrsrecht: Der Bußgeldkatalog
Neben der Implementierung von Regelwerken gehört zum Verkehrsrecht auch die Durchsetzung der einzelnen Paragraphen. Für die Ahndung von Verkehrsdelikten sind in der Regel die Polizei und das Ordnungsamt zuständig. Sie melden Verstöße an die entsprechenden Stellen. Je nach Delikt kann es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handeln.
Bei einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird in der Regel von den Behörden ein Bußgeldbescheid erstellt. Dieser beinhaltet neben der Aufführung des Tatvorwurfs, Tatorts und Tatzeit auch Beweismittel wie z. B. ein Blitzer-Foto. Darüber hinaus werden je nach Verstoß eine Bußgeld verhängt, ggf. Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot verhängt.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Betroffene selbst oder mithilfe von einem Rechtsanwalt Einspruch einlegen, falls der Vorwurf nicht bzw. nicht vollständig zutrifft. Häufig können Rechtanwälte mit entsprechendem Knowhow ein Fahrverbot abwenden oder Fehler bei den Messmethoden aufdecken.
Maßgeblich bei der Festsetzung von Bußgeldern und Co. ist der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog. Dieser ist der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) als Anlage angehängt. Seit 2002 bietet er den Behörden einen Orientierungsrahmen zur Festsetzung der Buße bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr.
Bei einer Verkehrsstraftat sollte sich jeder Betroffene einen Anwalt nehmen, der entsprechendes Fachwissen im Verkehrsrecht mitbringt. Ein guter Fachanwalt kann Sie meist vor Gericht optimal vertreten und ggf. das Strafmaß mildern. Nicht selten müssen Richter Lücken im Verkehrsrecht durch ihre Rechtsprechung schließen. Obwohl es jeweils immer um Einzelfälle vor Gericht geht, geben Urteile häufig auch anderen Betroffenen Hinweise, was Recht ist, wenn ein Gesetzestext dazu schweigt.
Andrea B. meint
7. Januar 2023 at 15:10
Könnten Sie mir sagen, an wen die Verkehrsrechtliche Anordnung für Tempolimits und Straßensperrungen im Zusammenhang mit Amphibienschutz an Straßen auszustellen ist, d. h. wer als „Verantwortlicher“ in der Anordnung anzugeben ist?
Für diese Frage muss es doch bundesweit eine einheitliche Antwort geben?
Mit Einführung der RSA 21 muss bei den Anordnungen nun eine MVAS-geschulte Person als „Verantwortlicher“ eingetragen werden und diese Person muss dann auch haften.
Es erscheint schlüssig, dass dies im Fall von Tempolimits und Straßensperrungen im Zusammenhang mit Amphibienschutz an Straßen der Straßenbaulastträger sein muss, da dieser zum Amphibienschutz an seinen Straßen verpflichtet ist (Bundesfernstraßengesetz) und er auch eine Verpflichtung zur Beschilderung an diesen Straßen hat (StVO § 45 (5)).
Wie man mir berichtet hat, wird dies in einigen Gegenden immer so gehandhabt und die Ausstellung der Anordnungen müsse in diesem Fall sogar an den Straßenbaulastträger erfolgen.
Wie sich nun gezeigt hat, werden – vermutlich versehentlich – in manchen Landkreisen ehrenamtlich im Amphibienschutz Tätige wie „Baustellen“ behandelt, d. h. unentgeltlich arbeitende Ehrenamtliche werden dazu aufgefordert (auf eigene Kosten) eine (eintägige) MVAS-Schulung (RSA 21) zu absolvieren und sich dann in die Anordnungen für Tempolimit und Straßensperrung im Zusammenhang mit Amphibienschutz an Straßen als „Verantwortliche“ eingetragen zu lassen, um die Haftung zu übernehmen.
Wenn das rechtens wäre, ist das ein gewaltiger Schaden für den Amphibienschutz.
Wer mag da noch ehrenamtlich zum Einsatz kommen?
Wir brauchen dringend Hilfe. Mitte Februar beginnt wieder die Amphibienwanderung.
Dietmar meint
8. Oktober 2021 at 18:20
Hallo
Warum werden Radfahrer die auf den Fußweg fahren nicht zur Verantwortung gezogen sondern immer nur die bösen Autofahrer .In keinen Bußgeldkatalog werden Radfahrer die auf den Fußweg fahren ( Kurierradfahrer ) zur Verantwortung gezogen. Sie fahren zu schnell und rücksichtslos und verursachen Böse zusammenstöße mit schlimmen folgen für Fugänger Auch wenn es zuwenige Radwege gibt heißt das noch lange nicht auf die Fußwege auszuweichen. ich wünsche mir das diese Radfahrer mit einem hohen Bußgeld zur verantwortung gezogen werden
Katrin meint
9. Oktober 2018 at 16:26
Hallo,
Ich habe gehört, dass der Fahrradträger (Wir benutzen den von unserem PKW auf einer Anhängerkupplung) an unserenm Wohnmobil zu klein ist. Er solle so breit wie das Wohnmobil sein, damit die Leuchten des Trägers über denen des Wohnmobils sind.
Stimmt das? Vor allem im Ausland wäre das wichtig
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 9:42
Hallo Katrin,
wenden Sie sich für eine entsprechende Einschätzung an den TÜV.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Lucien Bula meint
25. April 2018 at 18:23
Ich habe letzte Woche ein Verkehrsunfall gehabt. Ich bin auf ein Parkplatz auf einem Gefälle in ein anderes Auto gerollt weil ich die Handbremse nicht richtig angezogen habe. Habe mich von dem Unfallort entfernt. Der Schaden müsste minimal sein. Ich habe mich in der Fahrerfeststellung gestellt. Bin Student und habe nur eine Werkstudenten Tätigkeit und bin noch in der Probezeit. Ich bin total verunsichert weil ich angewiesen bin auf den Führerschein weil ich sonst meine Arbeit verliere. Was könnte passieren ?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 17:08
Hallo Luicien,
Fahrerflucht ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe, drei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden. Fahrerflucht ist in der Probezeit zudem ein A-Verstoß und hat eine Verlängerung der Probezeit und die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Michael Z. meint
25. April 2017 at 20:24
Ich habe eine Frage : Kann ich als Radladerfahrer mit für eine Übeladung eines LKW mit zur Verantwortng gezogen werden? Ein LKW-Fahrer hat mir gesagt das ich zu 50% mit verantwortlich bin wenn ich sein Fahrzeug überladen
würde. Ich habe aber keine Möglichkeit das Ladegut zu wiegen ich kann immer nur schätzen.
Wer kann helfen?
bussgeldkatalog.de meint
2. Mai 2017 at 10:14
Hallo Michael,
in der Regel können Halter und Fahrer belangt werden. In manchen Fällen kann laut § 14 OWiG von einer Beteiligung des Verladers ausgegangen werden. Kann ihm vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden, kann auch er mit Sanktionen belegt werden.
bussgeldkatalog.de