Kurz & knapp: Verkehrszeichen
Eine Übersicht aller Verkehrsschilder gemäß der Straßenverkehrsordnung ist im Verkehrszeichenkatalog (VzKat) zu finden.
Es gibt verschiedene Kategorien von Verkehrszeichen. Zu den wichtigsten zählen Gefahr-, Vorschrift- und Richtzeichen.
Ja. Auch Verkehrseinrichtungen wie beispielsweise Leitpfosten und Schranken zählen zu den Verkehrszeichen.
Was steht in der StVO zu den Verkehrszeichen?
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsschilder gehören zum Straßenbild und sind beschrieben im deutschen Verkehrsrecht. Sie weisen die Kraftfahrer auf Gefahrensituationen hin, bestimmen Höchstgeschwindigkeiten, signalisieren ein Parkverbot oder untersagen die Durchfahrt. Verkehrszeichen üben eine wichtige Funktion in der Organisation des Straßenverkehrs aus. Sie werden auf Anweisung der Behörden angebracht und müssen ab diesem Moment von den Verkehrsteilnehmern eigenverantwortlich beachtet werden.
Sämtliche Verkehrsschilder Deutschlands sind im sogenannten Verkehrszeichenkatalog (VzKat) beschrieben. Diese Übersicht der Verkehrszeichen ist äußerst umfangreich, denn in der Bundesrepublik kommen mehrere Hundert Schilder zum Einsatz. Sie sind Teil der Straßenausstattung, welche alle Einrichtungen sowie Maßnahmen umfasst, die den Straßenverkehr regeln, lenken bzw. sichern.
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Angesichts der vielen verschiedenen Straßenschilder ist es natürlich schwierig, jedes einzelne Exemplar zu kennen. Das ist auch nicht zwingend notwendig, denn in den Fahrschulen geht es nicht darum, jedes Verkehrsschild auswendig zu lernen, sondern vielmehr darum, die Fähigkeit zu erwerben, Verkehrszeichen richtig zu deuten. Fahrschüler sollen sich fragen: Worauf weist mich dieses Verkehrszeichen hin?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet die Zeichen in verschiedene Kategorien. Diese Einteilung wird für die Straßenschilder gemäß ihrer Bedeutung getroffen.
Verkehrszeichen gemäß StVO:
Die Verkehrszeichen übernehmen dabei verschiedene Funktionen: Sie sind Hinweisschilder, Gebots- oder Verbotsschilder. Ein gewisses Verhalten wird beispielsweise verboten bzw. auf eine Gefahrensituation hingewiesen. Kraftfahrer können so im laufenden Verkehr direkt erfassen, worauf zu achten ist.
Gefahrzeichen
Eine Kategorie der Verkehrszeichen gemäß StVO sind sogenannte Gefahrenschilder. Im § 40 werden diese genauer beschrieben. Ihre Aufgabe ist es, Kraftfahrer auf eine Gefahrenstelle hinzuweisen und somit für eine erhöhte Aufmerksamkeit zu sorgen. Fahrer sollen ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen und vorsichtig fahren.
Festgeschrieben sind die Verkehrszeichen, welche auf Gefahr hinweisen, in der Anlage 1 zum § 40 StVO. Die Nummerierung der Gefahrenzeichen bewegt sich dabei im Bereich 100-199. Erkennen können Sie diese Art von Verkehrszeichen an ihrer Form. Es ist ein Dreieck mit Spitze nach oben. Es hat einen breiten roten Rand auf weißem Grund. In der Mitte ist ein Sinnbild, Text oder eine Zeichnung in schwarz, welches die Gefahrenstelle näher klassifiziert.
Gefahrzeichen | Bedeutung |
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101 - Gefahrstelle | |
102 - Kreuzung | |
103 - Kurve | |
105 - Doppelkurve | |
108 - Gefälle | |
110 - Steigung | |
112 - Unebene Fahrbahn | |
113 - Schnee- und Eisglätte | |
114 - Schleuder- oder Rutschgefahr | |
115 - Steinschlag | |
116 - Splitt | |
117 - Seitenwind | |
120 - Verengte Fahrbahn | |
123 - Arbeitsstelle | |
124 - Stau | |
125 - Gegenverkehr | |
128 - Bewegliche Brücke | |
129 - Ufer | |
131 - Lichtzeichenanlage | |
133 - Fußgänger | |
134 - Fußgängerüberweg | |
136 - Kinder | |
138 - Radverkehr | |
140 - Viehtrieb | |
142 - Wildwechsel | |
144 - Flugbetrieb | |
145 - Kraftomnibusse | |
150 - Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken | |
151 - Bahnübergang | |
157 - Dreistreifige Bake | |
159 - Zweistreifige Bake | |
162 - Einstreifige Bake |
Neben den dreieckigen Schildern gibt es noch sogenannte Baken, welche auch zur Kategorie der Gefahrenzeichen zählen. Diese gibt es ein- bis dreistreifig. Die Streifen sind rot auf weißem Grund. Zu finden sind diese Verkehrszeichen häufig vor Bahnübergängen als Zeichen 156. Die Streifen geben an, wie weit die Entfernung zur Gefahrenstellen ist. Jeder Streifen entspricht 80 Metern.
Gefahrenzeichen können außerdem durch Zusatzzeichen mit weiteren Informationen angereichert werden. Beispielsweise können die Zusatzzeichen auf die Länge der Gefahrenstelle hinweisen. Grundsätzlich gilt, dass Gefahrenzeichen außerorts ca. 150 bis 250 Meter und innerhalb geschlossener Ortschaften direkt vor der Gefahrenstelle stehen müssen.
Vorschriftzeichen
Diese Art von Verkehrszeichen stellt eine konkrete Anordnung dar. Diese müssen Sie entsprechend befolgen. Dabei kann es sich sowohl um Verbote als auch um Gebote handeln. Bei einer Zuwiderhandlung folgen in der Regel Bußgelder und Punkte. Vorschriftzeichen stehen stets dort, wo die Anordnung gilt. Durch Zusatzschilder können Erweiterungen oder Begrenzungen bzw. Ausnahmen erklärt werden.
Entsprechend festgeschrieben sind die Verkehrszeichen, welche verbieten bzw. gebieten, in der Anlage 2 der StVO. Die Nummerierung der Vorschriftzeichen bewegt sich dabei im Bereich 200-299. Anders als die Gefahrenzeichen sind die Vorschriftzeichen in ihrer Form unterschiedlicher. Es gibt verschiedene Typen. So gehören beispielsweise das Andreaskreuz, das Stopp-Schild oder geschwindigkeitsbegrenzende Schilder dieser Gruppen von Verkehrszeichen an.
Verbotszeichen | Bedeutung |
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250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art | |
251 - Verbot für Kraftwagen | |
253 - Verbot für Kraftwagen über 3,5 t | |
254 - Verbot für Radfahrer | |
255 - Verbot für Krafträder | |
259 - Verbot für Fußgänger | |
260 - Verbot für Kraftfahrzeuge | |
261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlicher Ladung | |
262 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht | |
263 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast | |
264 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite | |
265 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe | |
266 - Verbot für Kraftfahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge | |
267 - Verbot der Einfahrt | |
268 - Schneeketten vorgeschrieben | |
270 - Verkehrsverbot bei Smog | |
270-1 - Beginn Verbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone | |
270-2 - Ende Verbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone | |
272 - Verbot des Wendens | |
273 - Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstands |
Geschwindigkeit & Überholen | Bedeutung |
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274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit | |
278 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit | |
275 - Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit | |
279 - Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit | |
276 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art | |
280 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art | |
277 - Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t | |
281 - Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5t | |
282 - Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote | |
274-1 - Beginn einer Tempo 30-Zone | |
274-2 - Ende einer Tempo 30-Zone |
Halten & Parken | Bedeutung |
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283 - Absolutes Halteverbot | |
286 - Eingeschränktes Halteverbot | |
290-1 - Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone | |
290-2 - Ende eines eingerschränkten Halteverbots für eine Zone | |
314-1 - Beginn Parkraumbewirtschaftungszone | |
314-2 - Ende Parkraumbewirtschaftungszone |
Richtzeichen
Auch diese Art von Verkehrszeichen soll dem Fahrer Hinweise geben und somit eine Erleichterung für den Straßenverkehr darstellen. Sie können ebenfalls Gebots- bzw. Verbotscharakter haben. Richtzeichen müssen also entsprechend befolgt werden. Ähnlich den Vorschriftzeichen stehen sie in der Regel dort, wo eine Anordnung zu befolgen ist. Durch Zusatzzeichen kann es Variierungen, Erweiterungen oder Einschränkungen geben.
Festgeschrieben sind die Verkehrszeichen, welche Hinweise geben und wonach sich Fahrer richten sollten, in der Anlage 3 der StVO. Die Nummerierung der Richtzeichen bewegt sich dabei im Bereich 300-599.
Ähnlich den Vorschriftzeichen sind die Formen dieser Verkehrszeichen nicht einheitlich. Zu den Richtzeichen zählen beispielsweise Ankündigungsbaken, Vorfahrtsschilder, Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder, Straßennamenschilder, Wegweiser oder Fahrstreifentafeln.
Autobahn & Kraftfahrstraße | Bedeutung |
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330-1 - Autobahn | |
330-2 - Ende der Autobahn | |
331-1 - Kraftfahrstraße | |
331-2 - Ende der Kraftfahrstraße | |
333 - Ausfahrt von der Autobahn | |
406 - Knotenpunkte auf Autobahn | |
448 - Ausfahrtstafel | |
450 - Ankündigungsbake |
Vorfahrt | Bedeutung |
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301 - Vorfahrt | |
306 - Vorfahrtsstraße | |
307 - Ende der Vorfahrtsstraße | |
308 - Vorrang vor dem Gegenverkehr |
Pannen- und Unfallhilfe | Bedeutung |
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358 - Erste Hilfe | |
359 - Pannenhilfe | |
356 - Verkehrshelfer | |
363 - Polizei | |
328 - Nothalte-Pannenbucht |
Parken & Verkehrsberuhigter Bereich | Bedeutung |
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314 - Parken | |
315 - Parken auf Gehwegen | |
316 - Parken und Reisen | |
317 - Wanderparkplatz | |
325-1 - Beginn verkehrsberuhigter Bereich | |
325-2 - Ende verkehrsberuhigter Bereich |
Umleitungen | Bedeutung |
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421 - Wegweiser für Lastkraftwagen | |
442 - Vorwegweiser | |
454 - Umleitungswegweiser | |
455 - Fortsetzung der Umleitung | |
457-1 - Umleitungsankündigung | |
457-2 - Ende Umleitung | |
458 - Vorwegweiser für Umleitungen | |
460 - Bedarfsumleitung | |
466 - Bedarfsumleitungstafel |
Weitere Richtzeichen | Bedeutung |
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327 - Tunnel | |
350 - Fußgängerüberweg | |
354 - Wasserschutzgebiet | |
355 - Fußgängerunterführung | |
357 - Sackgasse | |
392 - Zollstelle | |
393 - Informationstafel an Grenzübergangsstellen |
Verkehrseinrichtungen
Zu den Verkehrszeichen gehören auch Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte oder Parkuhren. Unter dem Begriff „Verkehrseinrichtungen“ sind diese zusammengefasst. Entsprechend festgeschrieben sind die Verkehrseinrichtungen in der Anlage 4 der StVO. Die Nummerierung dieser Verkehrszeichen bewegt sich dabei im Bereich 600-699.
Verkehrseinrichtungen können Gebots- und Verbotscharakter haben. Sie können das Befahren gekennzeichneter Straßenflächen verbieten oder den Verkehr an Gefahrenstellen vorbeiführen. Darüber hinaus können sie aber auch den Straßenverlauf besonders kenntlich machen.
Verkehrseinrichtungen | Bedeutung |
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600 - Absperrschranke | |
605 - Leitbake, Schraffenbake | |
610 - Leitkegel | |
615 - Fahrbare Absperrtafel | |
616 - Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil | |
720 - Grünpfeil |
Markierungen
Die Verkehrszeichen, ihre Bedeutung und ihre Form sind vielfältig. So zählen die Markierungen auf den Straßen ebenfalls zu den Symbolen im Straßenverkehr, die beachtet werden müssen. In den Anlagen der StVO gibt es von den meisten Verkehrszeichen eine Übersicht, es werden allerdings nicht alle Varianten dort aufgeführt. Markierungen zählen weitestgehend zu den Vorschriftzeichen. Wichtige Fahrbahnmarkierungen sind beispielsweise der Fußgängerüberweg oder die Haltelinie.
Für das Überfahren von Straßenmarkierungen können Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot vergeben werden. Ein Beispiel ist die durchgezogene Linie, welche ein Überholverbot anzeigt. Wer dennoch regelwidrig überholt, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Beispiele für Markierungen
- Zeichen 295: Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
- Zeichen 297: Pfeilmarkierungen
- Zeichen 340: Leitlinie
- Zeichen 293: Fußgängerüberweg
Zusatzzeichen
Auch Zusatzschilder gelten als Verkehrszeichen. Sie sind weiß mit schwarzem Rand sowie schwarzem Sinnbild, schwarzer Zeichnung oder Schrift. In der Regel sind sie einem anderem Verkehrsschild beigeordnet.
Ihre Aufgabe ist es, die Verkehrsschilder in ihrer Bedeutung zu erweitern und die Regel zu präzisieren bzw. weitere Informationen dazu zu vermitteln. Demzufolge sind sie eine weitere Verkehrsschildererklärung. Sie können beispielsweise den Zeitraum für ein Halteverbot begrenzen oder den Verlauf einer Vorfahrtstraße präzisieren.
Zusatzzeichen | Bedeutung |
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1000-20 - Richtung, rechtsweisend | |
1000-22 - Fußgänger: anderen Gehweg benutzen | |
1000-30 - beide Richtungen | |
1000-32 - Radfahrer kreuzen von rechts und links | |
1001-31 - Längenangabe (für Gebot oder Verbot) | |
1002-10 - Verlauf der Vorfahrtstraße | |
1002-12 - Verlauf der Vorfahrtstraße | |
1004-31: Halt in 100 Metern | |
1004-35 - Entfernung (bis zum Gebot oder Verbot) | |
1005-30 -Erklärung zum Reißverschlussverfahren | |
1006-30 - Warnung vor einer Ölspur | |
1006-35 - Warnung vor verschmutzter Fahrbahn | |
1006-38 - Warnung vor vermehrter Staugefahr | |
1012-30 - Anfang der Anordnung | |
1012-31 - Ende der Anordnung | |
1012-32 - Radfahrer absteigen | |
1012-35 - bei Rot hier halten |
Geschichte der Verkehrszeichen
Im Straßenverkehr gibt es bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts Verkehrszeichen. Die zunehmende Motorisierung verlangte nach einer Beschilderung von Gefahrenstellen. Entsprechend gab es verschiedene regionale aber auch nationale Initiativen zur Beschilderung. 1909 wurde mit einem internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, welches in einer Konferenz in Paris entstand, eine Vereinheitlichung beschlossen.
Seitdem wurden die Schilder und Warntafel stetig verändert und erweitert. Waren anfangs hauptsächlich Automobil-Clubs für die Aufstellung verantwortlich, wurde es mehr und mehr Aufgabe des Staates, den Straßenverkehr mittels Verkehrsschilder zu sichern. Weitreichende Änderungen erfuhren die Verkehrszeichen mit der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung von 1934. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden viele Straßenschilder samt Erklärung übernommen.
Im geteilten Deutschland entwickelten sich die Straßenschilder der StVO weitgehend unabhängig voneinander. Mit der Wiedervereinigung ging auch eine Vereinheitlichung einher.
Es war einmal… im Schilderwald
Im § 39 Abs. 1 StVO wird bereits darauf hingewiesen, dass Verkehrsschilder nur dort anzubringen sind, wo dies auch erforderlich ist. In Deutschland scheint dies sehr häufig der Fall zu sein. Immer wieder sorgt der Begriff „Schilderwald“ für Schlagzeilen. Tatsächlich kann es häufig sehr verwirrend sein, einer Vielzahl von Gefahren-, Richt,- oder Vorschriftzeichen zu begegnen, welche möglicherweise auch noch durch Zusatzschilder eine erweiterte Bedeutung haben. In Deutschland gibt es ca. 20 Millionen Verkehrsschilder. Das bedeutet, dass im Durchschnitt alle 28 Meter ein Schild aufgestellt ist.
Dabei ist nicht gesagt, dass viele Verkehrsschilder eine bessere Übersicht über den Straßenverkehr gewährleisten. Vielmehr ist mit einer Überforderung zu rechnen. Bei Experimenten wurde herausgefunden, dass bei einer Reduzierung der Verkehrszeichen die Unfallhäufigkeit nicht steigt. Zu einer wirklichen Reduzierung des Schilderwald hat dies allerdings nicht geführt.
knüppel meint
2. Oktober 2020 at 16:31
Oben auf der Verkehrsleiteinrichtung stand 80 km/h. unten an der Strasse stand ein Schild 60 km/h welches Schild zählt