Kurz & knapp: Messprotokoll vom Blitzer
Das Messprotokoll vom Blitzer enthält Angaben zum Messgerät, zum Messvorgang und zu den Messwerten und muss ordnungsgemäß geführt werden.
Deuten die Angaben im Messprotokoll darauf hin, dass Fehler bei der Aufstellung, Bedienung oder Messung gemacht wurden, kann dies einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen.
Das Messprotokoll ist für den Betroffenen nicht einsehbar. Ein beauftragter Anwalt kann allerdings Akteneinsicht beantragen und so Zugang zum Messprotokoll erhalten.
Was steht im Messprotokoll vom Blitzer?
Wird der Straßenverkehr überwacht, muss der Messvorgang genauestens protokolliert werden. Das Messprotokoll enthält zahlreiche Informationen zum Messgerät, zum Ort, zur Zeit und zum Vorgang der Messung. Außerdem finden sich darin Angaben zum geblitzten Fahrzeug, zur Geschwindigkeit und zum protokollierenden Messbeamten.
Wird das Messprotokoll nicht ordnungsgemäß geführt und ist fehlerhaft oder unvollständig, ist der Bußgeldbescheid unter Umständen anfechtbar. Allerdings erhält der Verkehrssünder nicht von Vornherein Einsicht in das Messprotokoll, da dieses nicht als Beweismittel mitgeschickt wird.
Zugang zum Messprotokoll erhalten
Der Betroffene hat die Möglichkeit, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser kann mit Ihrer Bevollmächtigung Akteneinsicht beantragen und erhält auf diese Weise Zugang zum Messprotokoll. Dieses kann in der Folge durch den Anwalt geprüft werden. Wurden Fehler bei der Aufstellung, Bedienung oder Messung gemacht, kann das einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen.
Beachten Sie, dass für den Anwalt zusätzliche Kosten anfallen. Eine Erstberatung ist zwar kostenlos, jedoch kann hier nur eine grobe Ersteinschätzung anhand des Bußgeldbescheids erfolgen. Eine umfassende Rechtsberatung und eine eventuelle Vertretung vor Gericht kann nur erfolgen, wenn Sie dem Anwalt ein Mandat erteilen.
Fehler im Blitzer-Messprotokoll
Ein Messprotokoll kann Fehler offenbaren, welche den Bußgeldbescheid anfechtbar machen. Ergibt eine Prüfung, dass die Messung tatsächlich nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist, wird dem Einspruch stattgegeben. Der Bußgeldbescheid wird ungültig und das Bußgeldverfahren eingestellt.
Die Fehlerquellen können je nach verwendeter Messtechnik (Laser, Radar, Lichtschranke etc.), Messgerät und Messsituation variieren. Im Folgenden finden Sie mögliche Fehler, die das Messprotokoll vom Blitzer aufdecken kann:
- Messgerät nicht im richtigen Winkel oder im richtigen Abstand aufgestellt
- Messgerät funktioniert nicht ordnungsgemäß (durch Umwelteinflüsse, Verkehrssituation etc.)
- Eichschein für das Messgerät liegt nicht vor oder ist abgelaufen
- Fehler bei der Vorbereitung der Messung (Testmessungen, Einstellung des Messgeräts etc.)
- Fehler bei der Bedienung des Messgeräts (Messpersonal wurde nicht ordnungsgemäß geschult)
- Messvorgang wurde nicht vorschriftsmäßig protokolliert (Messprotokoll ist fehlerhaft oder unvollständig)
Weisen die Messwerte im Bußgeldbescheid Ungereimtheiten auf oder hatten Sie schon als Sie geblitzt wurden Zweifel, dass die Messung richtig vonstattenging, sollten Sie das Messprotokoll vom Blitzer durch einen Anwalt für Verkehrsrecht überprüfen lassen.
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