Kurz & knapp: Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen
Wird Ihnen die Busse direkt nach dem Verstoß abverlangt, kommen Sie in der Regel um eine Zahlung nicht drumherum. Erreicht Sie hingegen erst der Bußgeldbescheid, wenn Sie wieder in Deutschland sind, können Sie verpflichtet werden, die Busse zu bezahlen, da ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz besteht.
Unter Umständen ja, denn geraten Sie in der Schweiz in eine Verkehrskontrolle und die Beamten sehen, dass Sie ein früheres Bußgeld nicht bezahlt haben, kann dieses sofort vollstreckt werden. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Geldbußen, die die Schweiz für Verkehrsverstöße verhängt, sind oft deutlich höher als bei uns in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Bußgeldkatalog der Schweiz.
Ein Verkehrsverstoß in der Schweiz kann teuer werden
Inhaltsverzeichnis
Wer gegen ausländische Verkehrsregeln verstößt, staunt oft nicht schlecht über die Sanktionen, die die jeweilige Behörde verhängt. Denn in vielen Ländern sind die Bußgelder für Verkehrsverstöße deutlich höher als bei uns in Deutschland. Auch der Bußgeldkatalog der Schweiz bittet Verkehrssünder häufig ordentlich zur Kasse. Ein Rotlichtverstoß kann Sie hier z. B. umgerechnet rund 215 Euro kosten.
Wie verhält es sich aber, wenn Sie eine solche „Busse”, wie Bußgelder in der Alpin-Nation genannt werden, erhalten haben? Was passiert, wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Strafzettel aus der Schweiz nicht bezahlen? Kann er dann in Deutschland vollstreckt werden? Oder drohen Konsequenzen bei einer erneuten Einreise in die Schweiz? Im Folgenden verraten wir Ihnen, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie ein Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen.
Ein Schweizer Bußgeld kann in Deutschland nun vollstreckt werden
Seit 2010 gibt es zwischen den Mitgliedsstaaten der EU ein Vollstreckungsabkommen. Dank diesem kann eine Geldbuße, die für einen Verstoß in einem EU-Land verhängt wurde, in jedem anderen EU-Land vollstreckt werden. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Sanktion einschließlich Gebühren die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigt.
Nur gehört die Schweiz bekanntermaßen nicht zur EU, weshalb sie auch nicht Teil jenes Vollstreckungsabkommens ist. Heißt das also, dass eine Schweizer Busse in Deutschland nicht vollstreckbar ist?
Genau das heißt es nicht. Denn bereits 2002 trat der sogenannte deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft, welcher eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern zwischen den beiden Ländern ermöglichet. Dieser Vertrag wurde nun mit einem neuen ratifiziert und ist deshalb seit dem 01.05.2024 gültig. Die deutschen Behörden können dabei helfen, den verantwortlichen Fahrer ausfindig zu machen, sodass die Schweizer Behörden ihm den Bußgeldbescheid zusenden können.
Entscheidet sich der Betroffene jedoch dazu, das Bußgeld aus der Schweiz einfach nicht zu bezahlen, haben die deutschen Behörden nun die Möglichkeit, dieses im Namen der Schweizer Behörden zu vollstrecken. Dem Verkehrssünder steht selbstverständlich frei, das Bußgeld freiwillig zu zahlen.
Achtung bei der Wiedereinreise
Wenn Sie ein Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen, sollten Sie es vermeiden, in nächster Zeit in jenes Land zurückzukehren. Denn solange Ihr Verstoß nicht verjährt ist, müssen Sie davon ausgehen, bei einer Wiedereinreise zur Kasse gebeten zu werden.
Zwar finden hier keine Grenzkontrollen statt, geraten Sie aber in eine Verkehrskontrolle, können die Beamten in der Regel sehr schnell erkennen, ob für Sie ein offener Bußgeldbescheid vorliegt. Da in der Schweiz auch eine Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte Bussen möglich ist, kann Ihnen sogar eine Inhaftierung drohen.
Jochen H meint
25. Oktober 2022 at 12:16
Hallo,
ich bin in der Schweiz mit 59 km geblitzt worden in einer 50er Zone. Man hat 3 km Toleranz abgezogen und mir 6 km Überschreitung und damit 120 Franken aufgebrummt. Das will ich nicht zahlen, reise aber öfter in die Schweiz.
Frage: komme ich in eine Kontrolle muss ich natürlich nachzahlen, aber bleibt es bei den 120 Franken, oder satteln die Schweizer da noch Mahngebühren drauf und wenn ja wie hoch sind diese?
Margret K meint
15. Januar 2023 at 14:12
Meine Strafe von 220 Franken, die ich nicht bezahlt habe, beläuft sich nun auf 520 Franken – 7 Monate später.
Jonas meint
10. Juni 2023 at 10:21
Hallo Margret,
hat soweit alles geklappt?
bist du damit durchgekommen?
Silvio A meint
23. Juli 2023 at 11:38
Wenn man die nächsten 5 Jahre nicht mehr in die Schweiz möchte, brauch man es nicht zahlen. Wenn man aber vorher wieder hinwill oder muss sollte man es sofort zahlen. Denn es wird immer teurer da Gerichts/Anwalt/Inkasso/Zins noch drauf kommen, da kann sich eine Busse schnell verzehnfachen. Also lieber bezahlen und einfach an das Tempolimit halten.