Kurz & knapp: Dienstführerschein
Einen Dienstführerschein können Bundespolizei-, Polizei- und Bundeswehr-Angehörige erhalten. Er berechtigt jedoch nur zum Fahren von Dienstfahrzeugen. Um ein privates Fahrzeug führen zu dürfen, ist zusätzlich eine allgemeine Fahrerlaubnis nötig.
Ein Dienstführerschein hat nicht das übliche Scheckkartenformat, sondern sieht aus wie ein kleines Papierheft. Ein Dienstführerschein der Polizei oder der Bundespolizei wird nach dem Muster 3 in Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung ausgestellt, ein Dienstführerschein der Bundeswehr folgt dem Muster 2 in jener Anlage.
Ja, das ist möglich. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Was hat es mit der Dienstfahrerlaubnis auf sich?
Inhaltsverzeichnis
Möchten Sie in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen, geht das nur mit der entsprechenden Fahrerlaubnis. Dies ist allgemein bekannt. Was Sie jedoch vielleicht nicht wussten, ist, dass es auch eine spezielle Fahrerlaubnis für das Führen von Dienstfahrzeugen gibt. Dies ist die sogenannte Dienstfahrerlaubnis. Das Dokument, mit dem sie nachzuweisen ist, wird dementsprechend als Dienstführerschein bezeichnet.
Einen Dienstführerschein bekommen Sie nur ausgestellt, wenn Sie
- der Polizei,
- der Bundespolizei
- oder der Bundeswehr
angehören. Zudem dürfen Sie mit dem Dienstführerschein ausschließlich Dienstfahrzeuge lenken und keine privaten. Dazu benötigen Sie zusätzlich eine allgemeine Fahrerlaubnis.
Ein Dienstführerschein der Bundeswehr ist außerdem nur gültig, wenn gleichzeitig ein Dienstausweis mitgeführt wird.
Wie bekomme ich den Dienstführerschein?
Besitzen Sie bereits eine allgemeine Fahrerlaubnis, wenn Sie das Dienstverhältnis antreten, können Sie bei Ihrer Dienststelle einfach den Dienstführerschein beantragen. Mitunter müssen Sie dazu noch an einer speziellen Ausbildung zum Führen von Dienstfahrzeugen teilnehmen, eine erneute Fahrprüfung ist in der Regel aber nicht notwendig.
Beachten Sie hierbei, dass der Dienstführerschein nur für jene Fahrerlaubnisklassen erteilt werden kann, für die auch Ihre allgemeine Fahrerlaubnis gilt. Besitzen Sie z. B. einen zivilen Führerschein der Klasse B, können Sie auf diesem Weg auch nur einen B-Dienstführerschein erhalten.
Möchten Sie den Dienstführerschein für eine andere Klasse erwerben oder besitzen Sie noch keine allgemeine Fahrerlaubnis, müssen Sie die Dienstfahrerlaubnis erst erwerben. Hierbei gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie bei einer allgemeinen Fahrerlaubnis:
- Mindestalter (abhängig von Fahrzeugklasse)
- Sehtest
- Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses
- evtl. ärztliche Untersuchung
- theoretische und praktische Fahrprüfung
Beim Dienstführerschein der Bundeswehr gibt es eine Besonderheit, da hier neben den europäischen Fahrerlaubnisklassen noch vier bundeswehreigene Klassen (AY, F, G und P) existieren. Diese berechtigen Sie z. B. zum Führen von Ketten- und Panzerfahrzeugen oder speziellen Krafträdern. Um eine solche Führerscheinklasse zu erwerben, müssen Sie eine entsprechende theoretische und praktische Prüfung bestehen.
Mit dem Dienstführerschein die allgemeine Fahrerlaubnis erhalten
Ebenso wie Sie mit einem allgemeinen Führerschein einen Dienstführerschein beantragen können, ist dies auch umgekehrt möglich.
Wollen Sie Ihren Dienstführerschein umschreiben, müssen Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts wenden und die Umschreibung persönlich beantragen. Dafür sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Dienstführerschein
- ggf. ziviler Führerschein, wenn dieser durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll
Marit H. meint
20. August 2024 at 16:46
Wenn einem Bundespolizist der Führerschein entzogen wurde und eine MPU machen muss, darf der dann trotzdem weiterhin mit dem Dienstführerschein im Dienst fahren?
Herbert R meint
9. Februar 2022 at 10:36
Ich habe den Führerschein bei der Bundeswehr gemacht da sind alle daten über mich gelöscht worden exestieren bei ihnen noch Daten in Flensburg über mich.
Hasti meint
14. Mai 2020 at 12:08
Hallo
Ich bin im Besitz eines alten Führerscheins Klasse 3 4 5. Gemacht vor 1980 bei meinem Arbeitgeber Deutsche Bundespost. Er galt sowohl für Dienstfahrzeuge als auch für Privatfahrzeuge. 1983 machte ich Urlaub in Frankreich und habe vor Urlaubsantritt einen Privatführerschein ausstellen lassen. Nun steht als Datum für den Führerschein 1983, also bekomme ich keine Fahrerlaubnis A1, obwohl ich den Führerschein ja schon vor 1980 machte. Meine Frage wäre, warum das Ausstellungsdatum maßgeblich für die Führerscheinklassen ist und nicht das Datum, wann er gemacht wurde. 2. Frage: Wenn ich den Führerschein auf EU umstelle, welches Datum wird dann eingetragen. Das Ausstellungsdatum? Muß ich dann 5 Jahre warten bis ich den B196 machen kann? Nach 42 Jahren Fahrerlaubnis?