Kurz & knapp: Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt
Einen Einspruch können Sie auch ohne Anwalt erheben. Allerdings fehlt es Laien häufig an ausreichenden Kenntnissen über mögliche Einspruchsgründe, die gerade bei der Umgehung von einem drohenden Fahrverbot wichtig sind. Auf eine Rechtsberatung sollten Betroffene daher im Zweifel nicht verzichten.
Einen Einspruch können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids gegenüber der zuständigen Behörde einreichen. Hierfür genügt in der Regel ein formloses Schreiben mit dem Wort “Einspruch”. Einer Begründung bedarf es zunächst ebenfalls nicht. Doch gerade, wenn Sie gegen ein drohendes Fahrverbot angehen wollen, sollten triftige Gründe hierfür vorliegen, da in der Regel ein Gericht hierüber entscheiden muss. Bei der Bewertung kann ein Anwalt helfen.
Wann beispielsweise die Umwandlung von einem Fahrverbot in ein höheres Bußgeld im Einzelfall möglich ist, erfahren Sie hier. Es handelt sich hierbei jedoch nur um mögliche Begründungen. Eine Garantie gibt es auch in diesen Fällen nicht.
Kosten sparen: Kein Anwalt = Null Chancen beim Einspruch?
Inhaltsverzeichnis
Unter den möglichen Sanktionen für Verkehrsverstöße kann gerade ein Fahrverbot für den Betroffenen einen schwerwiegenden Einschnitt bedeuten. Das gilt nicht nur für Berufskraftfahrer, deren Job an der Fahrerlaubnis hängt. Im Einzelfall kann es deshalb möglich sein, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln.
Doch können Sie ein drohendes Fahrverbot umgehen, ohne einen Anwalt hierfür zu beauftragen? Oder müssen Sie die Mehrkosten für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid dann in Kauf nehmen?
Video: So wenden Sie Ihr Fahrverbot ab!
Fahrverbot umwandeln ohne Anwalt: Rechtsberatung bei Einspruch immer sinnvoll!
Grundsätzlich steht es jedem Betroffenen frei, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben. Hierfür ist die Beauftragung eines Anwaltes auch nicht zwingend erforderlich. Es gibt jedoch viele Haken, die der Verzicht auf die anwaltliche Expertise haben kann:
- Eine nachvollziehbare und wirksame Begründung für den Einspruch, die spätestens in einem gerichtlichen Verfahren erforderlich ist, können Laien nur bedingt leisten.
- Laien wissen in aller Regel nicht, welche Fehlerquellen bei den Messungen mit Blitzern auftreten bzw. welche Gründe zum Beispiel einen Härtefall darstellen können, der die Abkehr von einem Fahrverbot gebietet.
- Zwar können auch Betroffene selbst Akteneinsicht beantragen. Sie erhalten jedoch regelmäßig nur beschränkten Zugang zu den Ermittlungsakten des zugehörigen Bußgeldverfahrens. Umfassende Einsicht erhalten in der Regel nur bevollmächtigte Anwälte.
Sie können also zwar eigenständig versuchen, über einen Einspruch ein drohendes Fahrverbot umwandeln zu lassen. Ohne Anwalt kann sich aber ggf. keine ausreichende Begründung finden lassen, die das zuständige Verwaltungsgericht am Ende überzeugen könnte.
Wichtig, wenn Sie ein Fahrverbot umwandeln wollen: Ob ohne oder mit Anwalt – eine Garantie dafür, dass das Verwaltungsgericht am Ende von einem Fahrverbot tatsächlich absieht und stattdessen ein höheres Bußgeld festsetzt, gibt es in keinem Fall. Die Chancen steigen aber bei entsprechender rechtlicher Beratung. Die Rechtsberatung kann auch verhindern, dass Sie zusätzliche Verfahrenskosten riskieren, obwohl die Erfolgsaussichten sehr gering sind. Lassen Sie sich also im Zweifel vor einem Einspruch anwaltlich beraten und die Chancen Ihres Vorhabens prüfen.
Wann können Sie ein Fahrverbot umwandeln lassen?
Wollen Sie ein drohendes Fahrverbot umwandeln, ob nun ohne oder mit Anwalt, sollten Sie stets bedenken, dass entsprechende Entscheidungen stets Einzelfallentscheidungen sind. Es gibt zwar bestimmte Härtefälle, die regelmäßig die Chance erhöhen, dass das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld aufgehoben wird. Garantieren können sie es jedoch nicht. Einige Beispiele, die das Umgehen eines Fahrverbotes möglich machen können:
- Der zugrunde liegende Verstoß ist auf ein Augenblicksversagen zurückzuführen.
- Das drohende Fahrverbot gefährdet die berufliche Existenz (insbesondere bei Berufskraftfahrern).
- Aufgrund des Fahrverbotes kann die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen nicht mehr gewährleistet werden.
Zu beachten sind dabei jedoch auch stets zwei wesentliche Aspekte:
- Wollen Sie ein mehr als ein Monat geltendes Fahrverbot umwandeln, ob ohne oder mit Anwalt, kann sich dies besonders schwer gestalten. Häufig lässt sich nur ein Fahrverbot bis zu einem Monat in ein höheres Bußgeld umwandeln.
- Mussten Sie bereits in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot ableisten, gelten Sie zudem als Wiederholungstäter. Auch in diesem Fall gestaltet es sich zumeist schwierig, ein neuerlich drohendes Fahrverbot zu umgehen.
Droht Ihnen ein Fahrverbot und wollen Sie dieses doch noch abwenden, lassen Sie Ihre Chancen sowie Einspruchsmöglichkeiten von einem Anwalt für Verkehrsrecht vorab einschätzen.
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