Kurz & knapp: Sicherheitslinie überfahren in der Schweiz
Lediglich mit einer Busse kommen Fahrrad- und Motorradfahrer davon, wenn sie in der Schweiz eine Sicherheitslinie überfahren. Die Busse beträgt 40 CHF. Fahrern von mehrspurigen Kfz wie z. B. Pkw droht hingegen ein Strafbefehlsverfahren.
Dies wird je nach Einzelfall von einem Gericht festgelegt, wobei es hier vor allem auf die Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt, als die Sicherheitslinie überfahren wurde. Ein Ausweisentzug kann ebenfalls erfolgen.
Ja, dies ist erlaubt, wenn ein zwingender Grund vorliegt (z. B. weil die Fahrspur durch einen Unfall blockiert wird) oder wenn die Sicherheitslinie nicht als solche erkannt werden kann (z. B. aufgrund von Schnee).
Sinn und Zweck der Sicherheitslinie
Inhaltsverzeichnis
So wie bei uns in Deutschland weisen auch in der Schweiz viele Straßen Markierungen auf, um die Fahrspuren anzuzeigen. Das, was hierzulande als durchgezogene Fahrbahnlinie bezeichnet wird, heißt in der Schweiz „Sicherheitslinie” (manchmal auch „Sperrlinie”). Sie tritt häufig als einzelne ununterbrochene Linie auf der Fahrbahnmitte auf, sie kann aber auch aus zwei parallel verlaufenden Linien bestehen. Eine solche doppelte Sicherheitslinie finden Sie vor allem auf Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen oder wo ein besonderes Sicherheitsbedürfnis es erfordert, die Fahrbahnen deutlich zu trennen.
Ob nun einfache oder doppelte Sicherheitslinie, die Funktion ist die gleiche: Sie dient der Trennung der Fahrbahnen für beide Fahrtrichtungen, welche nicht überfahren bzw. überquert werden darf. Dies bedeutet auf einspurigen Straßen auch ein Überholverbot sowie ein Verbot zum Linksabbiegen, denn für beides müsste die Sicherheitslinie unweigerlich überfahren werden. Dies ist aber laut Art. 34 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) verboten, denn hier heißt es:
Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linien zu fahren.
Überfahren der Sicherheitslinie: Droht eine Busse oder eine Strafe?
Aber was blüht Ihnen eigentlich, wenn Sie eine Sicherheitslinie innerorts oder außerorts überfahren? Sind Sie mit einem Fahrrad, Motorrad oder einer Elektro-Rikscha unterwegs, fällt hier lediglich eine Busse von 40 CHF an.
Mit einem mehrspurigen Fahrzeug wie etwa einem Pkw droht Ihnen hingegen ein Strafbefehlsverfahren, wenn Sie die Sicherheitslinie überfahren. Je nach Gefährlichkeit der Tat müssen Sie mit einer Geldstrafe und möglicherweise auch einem Ausweisentzug (Schweizer Pendant zum deutschen Fahrverbot) rechnen.
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