Kurz & knapp: Benötigt jedes Auto eine Kfz-Versicherung?
In Deutschland zugelassene Kfz benötigen in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Das Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat und wird entsprechend geahndet.
Die Haftpflicht übernimmt normalerweise die Kosten eines Schadens von Dritten, also bspw. einem Unfallgegner. Eine Kaskoversicherung ist nicht vorgeschrieben.
Spezielle Themen zur Kfz-Versicherung
Pflicht und Kür: Die Versicherung für das Auto
Inhaltsverzeichnis
Jeder hofft, dass er sie nicht benötigen wird – die Kraftfahrzeugversicherung. In Deutschland ist sie quasi eine Institution und gewährleistet im Schadensfall eine meist unkomplizierte Schadensregulierung.
Jeder Kraftfahrer der Bundesrepublik ist dazu verpflichtet sein Auto zu versichern. Mindestanforderung ist eine Kfz-Haftpflicht, ohne die kein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann.
Grundlage bildet das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), welches für jeden Halter eines Kfz eine Haftpflichtversicherung obligatorisch macht. Das Gesetz existiert bereits seit 1965 und ist dem deutschen Verkehrsrecht zuzuordnen. Eine Missachtung der Pflicht zur Autoversicherung kann schwer betraft werden.
Wer ein Kfz ohne gültigen Versicherungsschutz auf öffentliche Straßen oder Plätzen führt, begeht juristisch gesehen eine Straftat. Diese kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Im § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) heißt es:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Aber auch zivilrechtlich stellt ein mangelhafter Versicherungsschutz ein bedeutendes Problem dar. Kommt es zu einem Unfall mit Sachbeschädigung bzw. Personenschaden, müssen die Kosten durch den Verursacher beglichen werden, sollte dieser sein Fahrzeug nicht versichert haben. Ist er nicht dazu in der Lage, haben die Geschädigten oft das Nachsehen.
Die Kfz-Versicherung stellt eine Art Solidargemeinschaft dar, denn jeder Kraftfahrer zahlt in die Versicherung einen gewissen Betrag ein. Da aber nicht alle Fahrzeughalter auf einen finanziellen Ausgleich angewiesen sind, weil sie beispielsweise unfallfrei bleiben, können all die Schäden bezahlt werden, die bei einem Zusammenstoß entstehen.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Wann springt sie ein?
Die Form der Kfz-Versicherung schützt Fahrer und Halter im Haftpflichtfall.
Durch den § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist jeder, der einen Schaden verursacht hat, dazu verpflichtet, den Zustand wieder herzustellen, der vor der Beschädigung vorgeherrscht hat.
Ist dies nicht möglich, kann ein Schadensersatz in Form von Geld geleistet werden. Ein Kraftfahrer ist also gesetzlich zur Haftung verpflichtet. Mit einer Kfz-Versicherung haftet er allerdings nicht selbst für den von ihm verursachten Schaden, sondern lässt ihn durch seinen Versicherer regulieren.
Die Haftpflichtversicherung hat einzig den Zweck, den durch den Versicherungsnehmer verursachten Schaden zu ersetzen. Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug werden durch sie generell nicht übernommen. Verantwortlich für die Versicherung ist stets der Halter. Er schließt die Police auf ein Kfz mit dem Versicherer ab. Entsprechend dem Vertrag der Kfz-Versicherung sind alle Personen oder nur ein bestimmter Kreis an Personen, welche das Fahrzeug führen, durch die Versicherung abgedeckt.
Der Versicherungsschutz gilt allerdings nicht, wenn der Halter einem Fahrer nicht das Einverständnis gegeben hat bzw. nicht die notwendige Fahrerlaubnis vorliegt.
Mindestversicherungssummen einer Kfz-Versicherung im Haftungsfall
Gemäß der Anlage zu § 4 Abs. 2 PfVG muss eine Kfz-Versicherung einen gewissen Mindestbetrag zur Schadensregulierung zur Verfügung stellen. Die Mindesthöhe beträgt:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für reine Vermögensschäden
Ist im Versicherungsvertrag nichts anderes festgelegt worden, sind dies auch die Höchstsummen, die von einer Kfz-Versicherung übernommen werden können. Sollte der Schaden darüber hinaus reichen, haftet dafür nicht die Versicherung, sondern der Kraftfahrer mit seinem eigenen Vermögen. In der Regel reichen diese Summen auch zur Regulierung von Schäden aus, dennoch bieten verschiedene Versicherer auch Policen mit pauschalen Deckungssummen bis zu 100 Millionen Euro an.
Teil- und Vollkasko – der Rundumschutz
Als Kfz-Unfallversicherung fungieren auch Teil- und Vollkasko. Der Versicherungsschutz umfasst allerdings nicht nur den Schaden am gegnerischen Fahrzeug sondern auch am eigenen. Während bei der Haftpflicht der Versicherungsnehmer grundsätzlich die Reparaturkosten für sein Auto bezahlen muss, trägt die Teilkasko auch Schäden am eigenen Kfz, welche allerdings nicht durch den Versicherungsnehmer verursacht sein dürfen.
Wer eine Teilkasko-Versicherung hat, ist versichert gegen:
- Feuer und Explosionen
- Diebstahl, Raub
- Unterschlagung
- Unerlaubten Gebrauch einer fremden Person
- Sturmschäden
- Hagel und Blitzschlag
- Überschwemmung
- Wildunfall mit Haarwild
- Glasbruch
- Kabelbrand
Die Vollkasko-Fahrzeugversicherung bietet einen noch umfangreicheren Schutz. Sie übernimmt zusätzlich Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind oder wenn durch Fahrerflucht kein Verursacher ausfindig gemacht werden kann. Auch Vandalismus durch andere Personen ist mit dieser Form der Kfz-Versicherung abgedeckt. Nicht bezahlt werden beim selbstverschuldeten Unfall Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung. Auch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, kann die Vollkasko-Versicherung sich weigern, die Kosten zu tragen.
Besonderheiten bei der Motorradversicherung
Für ein Motorrad gilt ebenfalls das Pflichtversicherungsgesetz. Eine Haftpflicht ist also obligatorisch. Motorradfahrer können sich aber auch für eine Kfz-Versicherung der Kategorie Teil- oder Vollkasko entscheiden. Grundsätzlich gelten weitgehend dieselben Bestimmungen wie beim PKW. Zu beachten ist allerdings, dass in einem Schadenfall von der Versicherung kein Mietfahrzeug während der Reparaturzeit übernommen wird, sollte das Kraftrad ausschließlich als Freizeitfahrzeug genutzt werden. Gleiches gilt für die Nutzungsausfallentschädigung. Anders ist dies, wenn das Motorrad das alleinige Fahrzeug ist. Dann gelten die Bestimmungen wie beim PKW.
Was wird unter Schadensfreiheitsklasse verstanden?
Je nach Schadensfreiheitsklasse müssen Kraftfahrer bei der Autoversicherung mit unterschiedlichen Kosten rechnen. Die Klassen bemessen sich an verschiedenen Faktoren. So spielt es beispielsweise eine Rolle, wie lange der Versicherungsnehmer im Besitz der Fahrerlaubnis ist oder wie lange der letzte Unfall her ist. Je länger dieser Zeitraum ist, umso stärker sinkt die Versicherungsprämie.
Bereits seit 1994 gibt es keine einheitlichen Beitragssätze für die einzelnen Schadensfreiheitsklassen. Bevor Sie sich also für eine Kfz-Versicherung entscheiden, sollten Sie genau darauf achten, was alles versichert ist und wie hoch die Beitragssätze sind.
Beispiel für Schadensfreiheitsklassen:
SF | Erläuterung | Beitragssatz Haftpflicht | Beitragssatz Vollkasko |
---|---|---|---|
0 | Fahranfänger (Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre) | 100 % | 95 % |
M | Malus-Klasse (Mit Fahrzeug wurde ein Schaden verursacht) | 140 % | 125 % |
SF ½ | Fahrerlaubnis ab drei Jahren | 84 % | 72 % |
SF 1 | 1 schadenfreies Jahr | 74 % | 60 % |
SF 2 | 2 schadenfreie Jahr | 64 % | 55 % |
SF 3 | 3 schadenfreie Jahr | 58 % | 51 % |
SF x | x schadenfreie Jahre | x % | x % |
SF 35 | 35 und mehr schadenfreie Jahre | 20 % | 20 % |
Lohnt sich Kfz-Versicherungsvergleich?
Im Volksmund gilt der November als Wechselmonat für die Kfz-Versicherung, denn die meisten Verträge sind zum 30. November zu kündigen. Zwischen den verschiedenen Anbietern gibt es große Unterschiede in den Leistungen und Preisen. Es macht also Sinn, sich entsprechende Informationen zu suchen, um das perfekte Versicherungspaket für sich aus dem umfangreichen Angebot herauszufiltern.
Eine günstige Autoversicherung ist natürlich stets das Ziel eines Versicherungswechsels. Zielführend ist dies nur, wenn für den Einzelnen notwendige und sinnvolle Leistungen zu einem vernünftigen Preis angeboten werden. Nicht selten schließen Kraftfahrer Versicherungen ab, die unnötig aufgebläht sind. Jeder sollte also genau darauf achten, was er wirklich braucht. Ein Vergleich der Tarife hilft beim Sparen und Filtern des Angebots.
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