Kurz & knapp: E-Kennzeichen
Beim E-Kennzeichen handelt es sich um ein Sonderkennzeichen für Elektroautos.
Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen kann unter Umständen ermöglicht werden, kostenlose Parkplätze zu nutzen oder die Busspur zu befahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ein E-Kennzeichen kann an reine Batterieelektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge vergeben werden.
Kennzeichen für E-Autos
Inhaltsverzeichnis
Durch das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) soll elektrisch betriebenen Fahrzeugen besondere Rechte bei der Teilnahme am Straßenverkehr eingeräumt werden. Dadurch soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen gesteigert und somit die Belastung der Umwelt durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor eingedämmt werden.
Die berechtigten Fahrzeuge werden durch ein E-Kennzeichen gekennzeichnet. Doch welche Kfz können ein solches Nummernschild erwerben?
- Reine Batterieelektrofahrzeuge
- Hybridelektrofahrzeuge (von außen aufladbar)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Was bedeutet ein E im Kennzeichen? Der Buchstabe E am Ende der Kennzeichenkombination zeigt an, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes handelt.
Wie sieht ein E-Kennzeichen aus?
E-Kennzeichen in Deutschland: Vorteile
Nur Fahrzeuge mit sichtbarer Kennzeichnung, also einem E-Kennzeichen, können von den Bevorrechtigungen profitieren. Welche Vorteile ein solches E-Kennzeichen für Kfz-Halter hat, regelt § 3 EmoG:
- Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen
- Ermäßigung von Parkgebühren oder Befreiung von der Gebührenpflicht
- Nutzung von Sonderstraßen, -wegen, -spuren, -fahrstreifen
- Aufhebung von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
Kann ich mit einem E am Kennzeichen auf die Umweltplakette verzichten? Nein, die grüne Plakette brauchen Sie trotzdem, wenn Sie in Umweltzonen fahren wollen.
Für mein Kfz ein E-Kennzeichen beantragen
Um ein Kfz-Kennzeichen mit dem Zusatz E am Ende zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Für folgende Fahrzeugklassen können Sie ein E-Kfz-Kennzeichen beantragen:
- Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (bis 4250 kg Gesamtgewicht)
- Fahrzeuge der Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e, L7e
Das Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb bzw. Energiequelle verfügen, um ein E auf dem Kennzeichen erhalten zu können. Handelt es sich um ein Hybridelektrofahrzeug, müssen die entsprechenden Felder in der Übereinstimmungsbescheinigung ausgefüllt sein. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Herstellerbescheinigung oder ein Gutachten erfolgen.
Ein Elektrokraftrad oder Elektroauto kann kein E-Kennzeichen erhalten, wenn es sich um ein Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rotes Kennzeichen handelt.
Sie können ein E-Kennzeichen im Vorfeld reservieren. Sie benötigen für die Beantragung folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis
Wie viel kostet das E-Kennzeichen für mein Elektroauto? Die Kosten variieren von Behörde zu Behörde. In der Regel müssen Sie mit Gebühren von 20 bis 30 Euro rechnen.
Kommentar hinterlassen