Kurz & knapp: Verjährung in der Schweiz
In der Regel beträgt hier sowohl die Verfolgungs- als auch die Vollstreckungsverjährung drei Jahre.
Wie bei uns in Deutschland auch beginnt die Verfolgungsverjährung an dem Tag des Verstoßes. Die Frist für die Vollstreckungsverjährung läuft ab dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird.
Wird der Verstoß nicht als Übertretung, sondern als Vergehen oder Verbrechen gewertet, setzt die Verfolgungsverjährung erst nach mindestens sieben Jahren ein. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Sie aufgrund einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ein hohes Unfallrisiko mit Schwerverletzten in Kauf genommen haben.
Verjährung: Verkehrsdelikte in der Schweiz können lange verfolgt werden
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie als Autofahrer in der Schweiz gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Denn die Bußgelder („Bussen” oder seltener „Bussgeld”), die hierfür anfallen, sind oft deutlich höher als in Deutschland. Jedoch kann ein Schweizer Bußgeldbescheid hierzulande nicht vollstreckt werden. Wenn Sie sich also weigern, die Busse zu bezahlen, drohen Ihnen keine Konsequenzen. Allerdings sollten Sie dann auch nicht wieder in die Schweiz einreisen, zumindest nicht, bevor Ihre Tat verjährt ist, denn sonst können die dortigen Behörden die Busse (oder andere Strafen) doch noch von Ihnen einfordern.
Aber wann setzt überhaupt die Verjährung von einem „Bussgeld” in der Schweiz ein? Während hier in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit in der Regel bereits nach drei Monaten verjährt, beweisen die Behörden in der Schweiz deutlich mehr Ausdauer: Gemäß Art. 109 Schweizerisches Strafgesetzbuch (CH-StGB) erfolgt bei Übertretungen die Verjährung in der Schweiz erst nach drei Jahren.
Als Übertretung wird in der Schweiz ein Verstoß (in der Schweiz „Straftat”) bezeichnet, die mit einer Busse geahndet wird. Sie entspricht damit der deutschen Ordnungswidrigkeit.
Die Frist von drei Jahren gilt hier jeweils sowohl für die Verfolgungs- als auch die Vollstreckungsverjährung. Erstere bezeichnet, wie lange eine Tat geahndet werden kann, Letztere gibt an, wie lange die Vollstreckung einer rechtskräftigen Strafe möglich ist.
Die Verjährung in der Schweiz kann auch länger dauern
Nicht jedes Verkehrsdelikt in der Schweiz wird als Übertretung eingestuft. Ist der Verstoß so schwerwiegend, dass statt einer Busse eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen, gilt dieser als Vergehen oder Verbrechen.
Laut Art. 90 Strassenverkehrsgesetz (CH-SVG) ist dies z. B. der Fall bei:
- einer groben Verletzung der Verkehrsregeln, die eine ernsthafte Gefahr für andere darstellt
- einer Teilnahme an einem illegalen Autorennen
- waghalsigen Überholmanövern
- einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 60 km/h, wenn max. 80 km/h erlaubt sind
- einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 80 km/h, wenn mehr als 80 km/h erlaubt sind
Wird Ihre Tat als Vergehen oder Verbrechen eingestuft, ändern sich die Fristen für die Verjährung in der Schweiz.
Die Dauer der Verfolgungsverjährung richtet sich dann danach, welche Höchststrafe für die Tat angedroht wird:
- mehr als 3 Jahre Freiheitsstrafe: Verjährung nach 15 Jahren
- 3 Jahre Freiheitsstrafe: Verjährung nach 10 Jahren
- Geldstrafe oder geringere Freiheitsstrafe: Verjährung nach 7 Jahren
Hinsichtlich der Vollstreckung richtet sich die Verjährung in der Schweiz danach, welche Strafe im Urteil verhängt wurde:
- Freiheitsstrafe von mehr als einem und höchstens 5 Jahren: Verjährung nach 15 Jahren
- Geldstrafe oder geringere Freiheitsstrafe: Verjährung nach 5 Jahren
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Fragestellerin meint
20. September 2022 at 14:11
Hallo zusammen,
mein Freund hat Anfang 2019 eine Strafzettel für zu schnelles fahren erhalten. Er hatte damals scheinbar nicht die finanziellen Mittel den Strafzettel zu bezahlen und hat dies somit auch nicht getan.
Letztes Jahr hatte er Post erhalten wegen 1 Tag Haft bei Einreise da er den Strafzettel nicht bezahlt hatte.
Nun sind inzwischen 3,5 Jahre rum, heißt es, es ist komplett verjährt oder muss er noch Befürchtungen haben?
Über Österreich zu fahren ist immer so ein Umweg ^^