Kurz & knapp: Blitzerfoto von der Seite
Sind Sie zu schnell unterwegs und werden geblitzt, erstellt das jeweilige Geschwindigkeitsmessgerät in der Regel ein Blitzerfoto. Es fungiert als Beweismittel dafür, dass Sie die Höchstgeschwindigkeit überschritten haben und ist nicht selten im Bußgeldbescheid abgedruckt.
Solange darauf zweifelsfrei zu erkennen ist, dass Sie das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt der Regelmissachtung geführt haben, spielt es normalerweise keine Rolle, ob ein Blitzerfoto seitlich oder von vorne aufgenommen wurde. Der Bußgeldbescheid verliert dadurch nicht seine Gültigkeit.
Können Sie nicht eindeutig identifiziert werden, weil das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend sein. Sie sollten in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen.
Wenn der Blitzer seitlich zugeschlagen hat
Inhaltsverzeichnis
Wer sich nicht an die zulässige Maximalgeschwindigkeit im deutschen Straßenverkehr hält, macht früher oder später Bekanntschaft mit einem Blitzer. Im Anschluss daran kommt es zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens und Ihnen wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser gibt Aufschluss über die zu erwartenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
Als Beweismittel dafür, dass Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben, soll ein sogenanntes „Blitzerfoto“ herhalten, welches nicht selten im Bescheid abgedruckt ist. Doch was, wenn das Blitzerfoto von der Seite geknipst wurde? Ist der Bußgeldbescheid dann überhaupt zulässig? Informationen finden Sie in diesem Ratgeber.
Macht ein Blitzerfoto von der Seite den Bußgeldbescheid ungültig?
Haben sich bestimmte Fehler im Bußgeldbescheid eingeschlichen, können diese gegebenenfalls dazu führen, dass das gesamte Dokument ungültig wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
- das Aktenzeichen fehlt,
- die Frist für einen Einspruch falsch berechnet wurde oder
- kein Hinweis auf eine mögliche Erzwingungshaft vorhanden ist, sollte das Bußgeld nicht beglichen werden.
Bei einem Blitzerfoto, das von der Seite aufgenommen wurde, gilt dasselbe wie bei den Angaben zum betroffenen Verkehrssünder: Sobald diese so fehlerhaft sind, dass eine zweifelsfreie Identifikation nicht mehr möglich ist, führt dies dazu, dass der Bußgeldbescheid seine Gültigkeit einbüßt. Sollte es sich allerdings lediglich um Tippfehler oder Zahlendreher handeln, ist dies in der Regel nicht der Fall. Schließlich kann der Bescheid dem betroffenen Fahrer dann meist dennoch zugeordnet werden.
Bei einem Blitzerfoto von der Seite ist daher nur von Bedeutung, ob Sie dadurch identifiziert werden können. Sollte dies der Fall sein, werden Sie wahrscheinlich mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht weit kommen. Grundsätzlich gilt: Ist der Autofahrer auf der Aufnahme eindeutig zu erkennen, spielt es keine Rolle, von welcher Seite sie angefertigt wurde.
Wann kann sich ein Einspruch dennoch lohnen?
Liegt Ihnen ein Bußgeldbescheid mit einem Blitzerfoto von der Seite vor, auf dem Sie absolut nicht zu erkennen sind, sieht das Ganze schon anders aus. Hier ist es ratsam, die Beratung von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen, um mit ihm zu besprechen, wie Sie in einem solchen Fall genau vorgehen sollten und ob ein Einspruch überhaupt Sinn ergeben würde.
Bildnachweise: depositphotos.com/Nikolaskus, fotolia.com/TimSiegert-batcam
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