Kurz & knapp: Privatparkplatz
Ein Privatparkplatz sollte eine Kennzeichnung durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet werden. Zudem empfiehlt es sich, durch Beschilderungen deutlich zu machen, welche Regeln auf der Parkfläche Anwendung finden. Das betrifft beispielsweise die Vorfahrt oder die Höchstparkdauer.
Nein. Ein Privatparkplatz liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamts. Das bedeutet allerdings nicht, dass Falschparker ohne Sanktionen davonkommen. Handelt es sich beispielsweise um einen Parkplatz nur für Kunden, kann der Betreiber eine Vertragsstrafe gegen den Parksünder aussprechen.
Haben Sie unberechtigterweise auf einem Privatparkplatz geparkt, darf der Besitzer Ihr Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten müssen Sie dann selbst tragen.
Spezifische Informationen zum Privatparkplatz:
Private Parkplätze in Deutschland
Inhaltsverzeichnis
Gerade in dicht besiedelten Städten kann die Parkplatzsuche einiges an Nerven kosten. Kommt dann auch noch Zeitdruck dazu, entscheiden sich einige Kfz-Fahrer kurzerhand, einen Privatparkplatz zum Abstellen des Fahrzeugs zu nutzen.
Diese können entweder zu einem Grundstück gehören oder von Supermarkten für deren Kunden betrieben werden. Parken Sie dort ohne eine entsprechende Berechtigung, kann dies schnell eine Vertragsstrafe nach sich ziehen.
Doch kann der Wagen auch abgeschleppt werden? Gilt auf einem Privatparkplatz automatisch die Straßenverkehrsordnung (StVO)? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Per Schild ausgewiesener Privatparkplatz: Gilt hier die StVO?
Ein Privatparkplatz gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Dementsprechend gilt dort nicht unbedingt die Straßenverkehrsordnung. Folglich kann der Betreiber der Parkanlage die Regeln auf dem Privatparkplatz selbst festlegen.
In den meisten Fällen befindet sich auf dem Gelände allerdings ein Schild mit der Aufschrift „Hier gelten die Regeln der StVO“ oder ähnlichen Formulierungen. Sollte dieses nicht vorhanden sein, sind die Kfz-Fahrer gefragt.
Diese müssen sich beispielsweise dann an Kreuzungen verständigen, wer denn nun Vorfahrt hat. Aus dem Bauch heraus handeln die meisten Kfz-Fahrer nach der „Rechts-vor-Links-Regel“. Gegenseitige Rücksichtnahme ist der Schlüssel zu einer unfallfreien Fahrt auf dem Privatparkplatz.
Kommt es doch einmal zu einer Kollision, ist die Schuldfrage häufig nicht leicht zu klären. Es empfiehlt sich daher, stets die Polizei zu informieren, damit diese ein Unfallprotokoll erstellen und somit den Schuldigen bestimmen kann.
Dürfen Sie Falschparker auf dem Privatparkplatz abschleppen lassen?
Ein Privatparkplatz kann nicht nur zu einem Supermarkt oder einer Arztpraxis gehören. Auch Privatpersonen können über einen solchen verfügen. Ist dieser belegt oder die Zufahrt zu selbigem durch ein anderes Kfz blockiert, stellt sich die Frage, ob der Betroffene den Falschparker abschleppen lassen darf.
In § 859 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist Folgendes geregelt:
Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
Das bedeutet, dass Sie ein Abschleppunternehmen damit beauftragen können, das entsprechende Kfz zu entfernen. Die Kosten für den Abschleppvorgang muss der Falschparker tragen. Allerdings gilt es hierbei die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Können Sie beispielsweise den Halter des Fahrzeugs schnell ausfindig machen, so können Sie diesen auch zunächst einmal auffordern, das widerrechtlich auf Ihrem Privatparkplatz abgestellt Fahrzeug zu entfernen.
Wichtig: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen sich die Kosten für das Abschleppen am ortsüblichen Preisniveau orientieren. Andernfalls ist der Parksünder nicht dazu verpflichtet, den vollen Betrag zu bezahlen.
Welche Strafe droht, wenn ich auf dem Privatparkplatz als Falschparker erwischt werde?
Überschreiten Sie beispielsweise in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung die zulässige Höchstparkdauer oder haben Sie keinen Parkschein gezogen, erwartet Sie in aller Regel ein Strafzettel vom Ordnungsamt.
Denn in diesem Fall begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, welche gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird. Für einen Privatparkplatz ist das Ordnungsamt hingegen nicht zuständig.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie dort einfach unberechtigt oder zu lange parken können, ohne dass Ihnen Konsequenzen drohen. Der Betreiber vom Privatparkplatz kann nämlich einen Dienstleister beauftragen, welcher die Einhaltung der Parkregeln überwacht.
Stellen die Mitarbeiter Verstöße fest, kann der Betreiber eine Vertragsstrafe gegen den Fahrzeughalter aussprechen.
Muss ich die Vertragsstrafe für Falschparken auf einem Privatparkplatz bezahlen?
Haben Sie eine Vertragsstrafe erhalten, weil Sie auf einem Privatparkplatz die Regeln missachtet haben? Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie diese auch bezahlen müssen. Der Betreiber muss bei der Einfahrt auf den Privatparkplatz nämlich deutlich auf die Möglichkeit einer Vertragsstrafe hinweisen.
Einer anderen gängigen Praxis, um die Vertragsstrafe zu umgehen, hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2019 einen Rigel vorgeschoben: Bis zu diesem Urteil konnten sich Parksünder nämlich rausreden, indem sie behauptet haben, dass sie das Fahrzeug nicht selbst dort abgestellt haben.
Die Richter haben Ende 2019 dann die Rechte der Betreiber von Privatparkplätzen gestärkt und deutlich gemacht, dass diese nicht in der Beweispflicht stehen. Demnach muss der Halter des Fahrzeugs für die Vertragsstrafe aufkommen, wenn er den tatsächlichen Fahrer nicht benennen kann oder möchte.
Gut zu wissen: Die Vertragsstrafe für das unberechtigte Parken auf einem Privatparkplatz ist in aller Regel etwas höher als die Geldbuße für Parkverstöße gegen die StVO. Allerdings darf die Vertragsstrafe auch nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen.
Kann ich gegen die Vertragsstrafe vorgehen?
Haben Sie eine Vertragsstrafe erhalten, können Sie gegen diese einen Widerspruch einlegen. Dieser hat in aller Regel Aussicht auf Erfolg, wenn der Betreiber nicht durch eine entsprechende Beschilderung auf die Möglichkeit einer Vertragsstrafe hingewiesen hat.
Zudem können Sie gegen Zahlungsaufforderungen vorgehen, die unverhältnismäßig hoch angesetzt sind. Sind Sie nicht sicher, ob dies bei Ihnen zutrifft, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie entsprechend beraten und ggf. den Widerspruch formulieren.
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Silke S meint
10. Dezember 2023 at 15:17
Ich stand auf einem Privatparkplatz eines Hotels am 18.08.23, ca. 1Stunde. Am 10.12.23 habe ich erstmals Post von einem Anwalt des Inhabers erhalten. Wie ist das mit der 3 Monatsfrist. Ich soll 220,00 Euro Strafe bezahlen. Bitte um Auskunft, vielen Dank
LJ meint
13. März 2024 at 13:41
Hey, wie ist es ausgegangen? Mir ist das gleiche passiert
Sven L. meint
15. März 2024 at 17:11
Ist es rechtens, wenn in einer Tiefgarage einer Wohnanlage, wo zu jeder Wohnung ein Stellplatz gehört, welcher separat mit einem Vertrag auch monatlich bezahlt wird, Ein Ticket zu erhalten eines privaten Parkraumüberwachers nur weil kein Parkausweis im Auto lag ???
Was ist wenn ein Besucher mal auf meinem gemieteten Platz steht ? Wird dann auch abkassiert ?
Mit freundlichen Grüßen
Christine M. meint
23. November 2023 at 14:03
Hallo,
ich parke in einem Abstand von ein bis zwei Wochen auf privaten Parkplätzen der Wohnanlage meines Partners. Mein Auto steht da dann maximal 5 Tage am Stück. Die Wohnverwaltung hat mir gedroht mein Auto kostenpflichtig abschleppen zu lassen und mich anzuzeigen, da ich anscheinend die Besucherparkplätze belege. In der gesamten Zeit in der ich dort parke sind immer mindestens 7 freie Plätze noch vorhanden.
Es ist kein Schild angebracht, welches besagt wie lange man parken darf oder dass die Stvo gilt. Lediglich, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Meiner Meinung nach parke ich jedoch völlig zurecht dort. Bin ich im Recht oder nicht?
Silvia k meint
17. Januar 2023 at 17:53
Habe auf einen Rossman Parkplatz geparkt und vom Ordnungsamt ein Knölchen bekommen ist das rechtens.
Mario J meint
9. Dezember 2022 at 2:21
In einer Wohnanlage gibt es nun mal Regeln die oft Sache des Vermieters sind und um den Hausfrieden zu wahren sollte man sich auch daran halten. Oft steht es in der Hausordnung ein Verstoß kann eine Abmahnung bedeuten, Baut man einen Unfall kann es richtig Teuer werden. In einer Wohnanlage sind viele Menschen auf engen Raum und Regeln sind einfach notwendig. Man mus nicht alle mögen aber man sollte miteinander klar kommen und Respektieren. Sollte der Parkplatz zur StVo gehören ist das Ordnungsamt dafür zuständig und das kostet Geld.
Jürgen M meint
27. Juli 2021 at 14:18
In der Einfahrt eines Parkplatzes (Parkplatz einer Wohnanlage) steht ein Schild mit der Aufschrift: VORWÄRTS EINPARKEN.
Muss dieser Aufforderung entsprechend geparkt werden? Ist eine Nichtbefolgung strafbar?