Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Alkoholverstöße
Bußgeldrechner für Alkoholverstöße
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & Knapp: 1,1 Promille
Ab Werten von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, welche mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Eine MPU droht ab 1,1 Promille ebenfalls. Welche Strafe verhängt wird, ist vom Einzelfall abhängig.
Da es sich um eine Straftat handelt, kommen die Bestimmungen aus den §§ 315a bis 316 Strafgesetzbuch (StGB) zum Tragen. Bei einer Trunkenheit ist der Führerschein bei 1,1 Promille weg. Ein Fahrverbot kann als Nebenstrafe ebenfalls zusätzlich dazu kommen.
Kommt es zu einem Führerscheinentzug bei 1,1 Promille, ist die Anordnung einer MPU zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sehr wahrscheinlich.
1,1 Promille am Steuer gilt üblicherweise als Straftat
Inhaltsverzeichnis
Alkohol hinterm Steuer stellt bis zu einem bestimmten Punkt eine Ordnungswidrigkeit dar. Verkehrssünder müssen dann mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Anders sieht das jedoch aus, wenn Fahrer nach dem Alkoholgenuss auffällig werden, andere gefährden oder eine definierte Promillegrenze überschreiten. In diesen Fällen machen sich Verkehrsteilnehmer strafbar. Ab Werten von 1,1 Promille handelt es sich immer um eine Straftat, doch auch bei niedrigeren Promillezahlen kann das durchaus so sein.
Der nachfolgende Ratgeber betrachtet mit welcher Strafe bei 1,1 Promille am Steuer zu rechnen ist und was in der Probezeit passiert, wenn Fahrer mit 1,1 Promille erwischt werden. Welche rechtlichen Grundlagen hier von Bedeutung sind, wird ebenfalls erläutert.
Über 1,1 Promille: Ist eine Strafe wahrscheinlich?
Wer bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille kontrolliert wird, macht sich strafbar. Hier kommen dann nicht mehr die Sanktionen gemäß des Bußgeldkatalogs zur Anwendung, sondern die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB). Wie hoch am Ende das Strafmaß ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es ist jedoch möglich, dass sich bei 1,1 Promille die Strafe bei einem Ersttäter je nach Sachlage im unteren Bereich befindet.
Wichtig in diesem Zusammenhang sind die §§ 315 bis 316 im StGB. In diesen ist definiert, wie eine Gefährdung sowie eine Trunkenheit im Straßenverkehr geahndet werden. Ist ein Verkehrsteilnehmer nicht mehr im Stande, ein Fahrzeug sicher zu führen und stellt dadurch eine Gefährdung dar, bestimmt das StGB in § 316 Folgendes:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
Werden 1,1 Promille oder mehr festgestellt, gehen die Behörde und auch die Rechtsprechung in der Regel davon aus, dass eine absolute Fahruntüchtigkeit besteht. Das bedeutet, dass Fahrer eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. In diesem Fall ist dann mit einer Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu rechnen.
Zu den strafrechtlichen Folgen kommen allerdings auch weitere Konsequenzen hinzu. Auf verkehrsrechtlicher Ebene müssen Verkehrssünder davon ausgehen, dass ab 1,1 Promille der Führerschein weg ist. Das kann durch ein Fahrverbot erfolgen oder auch über die Entziehung der Fahrerlaubnis. Des Weiteren sieht § 69 StGB bei einer Straftat ein Fahrverbot auch als Nebenstrafe vor. Um den Führerschein wiederzuerlangen, ist nach einer Fahrt mit 1,1 Promille eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) meist eine der Voraussetzungen für die Wiedererteilung.
1,1 Promille in der Probezeit: Was sollten Sie wissen?
Während der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promillegrenze. Mit 1,1 Promille ist diese dann doch sehr deutlich und eindeutig überschritten. Auch hier ist mit einer Anklage zu rechnen, denn die 1,1 Promille stellen eine Straftat dar – unabhängig von Probezeit oder Alter des Fahrers.
In der Regel gehen die Behörden bei einem solchen Vergehen davon aus, dass der betreffende Fahrer nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Das bedeutet, auch in der Probezeit ist bei 1,1 Promille ein Führerscheinentzug sehr wahrscheinlich. Ob dann eine MPU zu absolvieren ist oder andere Auflagen für die Wiedererlangung zu erfüllen sind, entscheidet die Sachlage des Einzelfalls.
Video: Alkohol am Steuer
Bildnachweise: fotolia.com/Gresei, despositphotos.com/piotr290
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