Kurz & Knapp: Radarwarner in der Schweiz
Die Nutzung von Radarwarnern und entsprechenden Apps, die vor Blitzern warnen, ist in der Schweiz untersagt. Auch die öffentliche Verbreitung von Informationen zu Verkehrskontrollen ist verboten.
Nein. Auch Urlauber müssen die Funktionen deaktivieren bzw. entsprechende Apps deaktivieren. Nutzen sie diese in der Schweiz dennoch, machen sie sich mitunter strafbar.
Die Höhe der Geldstrafe wird in der Regel von einem Gericht bestimmt. Betroffene müssen mit mindestens umgerechnet 200 Euro rechnen.
Blizter-App: Erlaub die Schweiz solche?
Inhaltsverzeichnis
Navigationsgeräte sind heute in den verschiedensten Formen erhältlich. Ob als eigenständiges Gerät, als Einbau im Fahrzeug oder auf dem Handy, die Möglichkeiten, sich den Weg zeigen zu lassen, sind vielfältig. Viele Anwendungen haben darüber hinaus noch weitere Funktionen zu bieten. So ist es nicht selten, dass Fahrer auch vor Blitzern gewarnt werden können.
Da es keine einheitlichen Regelungen zur Nutzung dieser Funktionen in Europa gibt, müssen sich Reisende für jedes Land einzeln informieren. Wissen sie beispielsweise nicht, ob Radarwarner in der Schweiz erlaubt sind, kann dass ein durchaus teures Urlaubs- oder Ausflugsvergnügen werden.
Der folgende Ratgeber betrachtet näher, ob Radarwarner in der Schweiz als App, als Funktion in einem Navigationsgerät oder per Gruppenchat zulässig sind. Des Weiteren geht er darauf ein, mit welchen Sanktionen zu rechnen ist, wenn Verkehrsteilnehmer einen Blitzerwarner in der Schweiz verwenden.
Rechtliche Lage: Was bestimmt die Schweiz zum Radarwarner?
Reisende, die in der Schweiz unterwegs sind, müssen sich selbstverständlich an die gültigen Verkehrsregeln halten. Dazu gehört auch, sich darüber zu informieren, welche technischen Einrichtungen und Anwendungen im Straßenverkehr zulässig sind. Die Sanktionen in unserem Nachbarland fallen vergleichsweise hoch aus, sodass Fahrer gut daran tun, die Vorschriften zu kennen. Radarwarner sind beliebt, da sie dabei helfen, einem Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens aus dem Weg zu gehen. In Deutschland ist die Nutzung von Geräten und Apps mit dieser Funktion untersagt.
In der Schweiz ist das ebenfalls der Fall. Sich vor einem Blitzer in der Schweiz per App oder Navi warnen zu lassen, ist in jeglicher Form verboten. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bieten zum einen das Maßnahmepaket „Via Sicura“ sowie das Strassenverkehrsgesetz (SVG). Ersteres bestimmt in Bezug auf Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen zunächst Folgendes:
Verbot von entgeltlichen oder öffentlichen Warnungen vor Verkehrskontrollen. Warnungen vor Polizeikontrollen sind verboten, wenn sie entgeltlich sind oder öffentlich erfolgen. Radarwarnungen durch die Polizei und unter Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen fallen nicht unter das Verbot.
Es ist also ausdrücklich untersagt, kommerziell oder öffentlich angebotene Radarwarnungen zu nutzen. Ein käuflich erworbenes Navi mit Radarwarner in der Schweiz zu nutzen, ist demnach genauso unzulässig wie Blitzer-Apps zu kaufen oder Warnungen über den Rundfunk bzw. öffentlichen Gruppen im Internet zu tauschen.
Darüber hinaus bestimmt das Strassenverkehrsgesetz (SVG) in Artikel 98, dass eine Ahndung erfolgt, wenn Fahrer Geräte oder Vorrichtungen nutzen, die „dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen“. Der Artikel bestimmt zudem, dass auch der Erwerb sowie der Verkauf sanktioniert werden. Ergänzend dazu ist in § 98a SVG definiert, dass öffentliche Verbreitungen ebenfalls nicht erlaubt sind und wie hoch die Sanktionen für die Nutzung von einem Radarwarner in der Schweiz ausfallen.
Radar-App: Die Schweiz setzt bei Sanktionen auf Tagessätze
Werden Verkehrsteilnehmer in der Schweiz bei der Nutzung von Blitzer-Apps oder Geräten mit Radarwarnern erwischt, handelt es sich um einen Verstoß, der mit sogenannten Bussen geahndet wird. Wie hoch ein Bußgeld ausfällt oder ob eine Geldstrafe droht und ob das Gerät eingezogen bzw. vernichtet wird, entscheidet ein Gericht.
Es ist also ratsam, einen Radarwarner in der Schweiz zu deaktivieren, die Apps zu deinstallieren oder das entsprechende Geräte gleich ganz zu Hause zu lassen. Üblicherweise werden umgerechnet mindestens 200 Euro fällig, wenn Fahrer eine solche App oder Funktion nutzen bzw. die Informationen öffentlich anbieten. Bei schweren Verstößen kann das auch eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen nach sich ziehen.
Bildnachweise: depositphotos.com/©tristana, depositphotos.com/VitalikRadko
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