Kurz & knapp: Dauerparken
Ja, es existiert keine Vorschrift, die eine generelle Begrenzung der Parkdauer für Autos festlegt. Somit ist das Dauerparken von Pkw auf öffentlichen Parkplätzen bzw. Straßen erlaubt, sofern dort kein Schild existiert, das die Parkzeit beschränkt.
Ihr Fahrzeug muss ordnungsgemäß angemeldet sein und über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Außerdem ist es wichtig, dass das Kennzeichen sichtbar und die Scheinwerfer sauber sind. Des Weiteren sollten Sie Ihr Fahrzeug vor Diebstahl schützen, z. B. mit einer Parkkralle, und wenigstens alle drei Tage nach ihm sehen (lassen), um sicherzugehen, dass auf dem Parkplatz kein temporäres Parkverbot eingerichtet wird.
Dies kommt auf die zulässige Gesamtmasse des Wohnmobils an. Beträgt diese höchstens 7,5 Tonnen, dürfen Sie das Wohnmobil dauerhaft in einem Wohngebiet parken. Ist es hingegen schwerer, ist das Parken im Wohngebiet zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten ist.
Video: Alles Wichtige zum Dauerparken
Dauerparken: eine Definition
Inhaltsverzeichnis
Ein eigenes Auto ist überaus praktisch, ermöglicht es Ihnen doch, jederzeit mobil zu sein. Doch es gibt möglicherweise auch Zeiten, in denen Sie Ihr Fahrzeug nicht jeden Tag benötigen, z. B. weil Sie verreist oder mit einem Gipsbein gestraft sind. Ihr Auto wird dann für eine längere Zeit nicht vom Fleck bewegt, was allgemein hin als „Dauerparken” bezeichnet wird. Dabei handelt es sich nicht um einen offiziellen Begriff, denn tatsächlich setzen sich weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch irgendein anderer Gesetzestext groß mit dem Dauerparken auseinander.
Es gibt daher keine offizielle Definition, wann von Dauerparken gesprochen werden kann. In der Regel benutzen die meisten Menschen diesen Begriff, wenn ein Kraftfahrzeug wenigstens für ein paar Tage auf dem gleichen Parkplatz steht und währenddessen nicht bewegt wird.
Wann ist das Dauerparken auf öffentlichem Parkplatz erlaubt?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Ihrem eigenen Parkplatz oder in Ihrer Garage abstellen, müssen Sie sich keine Gedanken bezüglich der Parkdauer machen. Wie sieht das aber im öffentlichen Verkehrsraum aus?
Einfach wird es, wenn die Stellfläche direkt als Dauerparkplatz ausgeschrieben ist. Ein solcher ist zwar kostenpflichtig, aber wenn Sie für die gesamte Parkdauer bezahlen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug hier in der Regel so lange abstellen, wie Sie möchten. Manchmal ist allerdings auch hier eine maximale Dauer vorgegeben, die Sie beachten sollten. Auch in so manchem Parkhaus können Dauerparker ihr Fahrzeug unbegrenzt abstellen, indem sie eine Dauerparkkarte erwerben. Solche Parkhäuser bzw. -parkplätze finden sich z. B. oft in der Nähe von Flughäfen oder Bahnhöfen.
Möchten Sie nicht fürs Dauerparken bezahlen, kommen Sie vielleicht auf die Idee, Ihr Fahrzeug einfach dauerhaft am Straßenrand abzustellen oder eben auf einem kostenlosen öffentlichen Parkplatz. Grundsätzlich ist dies erlaubt, sofern es sich dabei um ein Kfz handelt, dessen zulässige Gesamtmasse höchstens 7,5 Tonnen beträgt. Somit dürfen Sie die meisten Pkw, Motorräder und leichteren Wohnmobile dauerhaft parken (es sei denn natürlich, ein Schild gibt für den Parkplatz eine Höchstparkdauer vor).
Für schwerere Kfz ist das Dauerparken allerdings zumindest in Wohn-, Kur-, Erholungs- und Klinikgebieten untersagt, da Fahrzeuge über 7,5 Tonnen in diesen Gebieten an Sonn- und Feiertagen sowie täglich zwischen 22 und 6 Uhr nicht abgestellt werden dürfen. Möchten Sie also mit einem schweren Lkw oder Wohnmobil dauerparken, sollten Sie sich einen geeigneten Stellplatz mit Dauerparkkarte mieten.
Eine Besonderheit gilt für Anhänger, die ohne Zugfahrzeug geparkt werden: Steht ein solcher nicht auf einem eigens für Anhänger gekennzeichneten Parkplatz, dürfen Sie ihn nur für maximal zwei Wochen im öffentlichen Raum dauerparken. Danach müssen Sie ihn wegbewegen.
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Susi meint
24. Juni 2023 at 19:07
Warum werden in der Cyti in den meisten Straßen die Schilder „Nur für Bewohner“ aufgestellt? Eben weil die Bewohner sinnvollerweise in der Hausnähe parken sollten und nicht kilometerweit weg, wenn es nach den Dauerparkern ginge. Dauerparken, wenn es nicht aus gesundheitlichen Gründen ist, finde ich rücksichtslos und asozial. Und wer alle seine Firmenfahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen abstellt, sollte bestraft werden.
Anton meint
23. April 2023 at 12:42
Ein gewerblicher Autohändler stellt mehrere Fahrzeuge wegen Platzmangel auf seinem Grundstück, diese auf einer öffentlichen Straße ab. Erlaubt ?
Christian Sc meint
24. Juli 2023 at 17:56
Nicht erlaubt, weil die Fahrzeuge ja angemeldet sein müssen.
Mike S meint
27. Februar 2023 at 14:03
„Anwohner sollten dem ortsfremden Verkehr nicht die Parkplätze wegnehmen, um Geld für eigene Stellplätze zu sparen.“ wow :-) wenn Fahrzeuge über Monate nicht benutzt werden oder eine Person 3-4 Fahrzeuge auf sich angemeldet hat und diese alle auf öffentlichem Grund abstellt ist eher fraglich wer das Problem ist… Aber hey – 2023… Da erwarten ja vor allem die Dreistesten Rücksichtnahme – kann ja jeder machen wie er will solange es keine Strafen gibt – wer zuletzt kommt bestimmt oder so… Ja ne, is klar…
Mela meint
19. März 2023 at 22:08
Das Problem haben wir hier auch, ein Nachbar hat hier 4 Autos stehen, 1 davon fährt er, die andern stehen hier nur rum, und nehmen uns die Parkplätze weg, 2 sind noch nicht mal fahrbereit
Frakes meint
5. Mai 2023 at 9:52
Ist doch seine Sache und sein Geld. Wer hat der kann.
Ulf K meint
30. August 2022 at 5:57
Vor unserem Haus steht seit ca. 6 Wochen ein ortsfremdes Fahrzeug.
Dieses wurde auch in dieser Zeit nicht bewegt.
Da wir Parkplatznot hier in Kleinenbroich haben, ist dies sehr ärgerlich.
Das Ordnungsamt schaltet sich nicht ein!
Gibt es da keinerlei Möglichkeiten dieses zu ändern?
K,Matthias meint
25. Oktober 2022 at 10:29
Wenn dort Parken erlaubt ist und auch keine Einschränkungen bestehen, ist da so nichts zu machen.
Das Auto muss angemeldet sein und auch „TÜV“ haben.
Viel Glück
Sheik meint
5. Dezember 2022 at 17:53
Öffentliche Strassen werden vom Steuerzahler finanziert und können daher von allen genutzt werden.
Da müssen die Kleinenbroicher eben Geld in die Hand nehmen und Privatstrassen oder Privatstellplätze/garagen bauen, dann können sie anderen darauf Sachen verbieten.
Anderen auf Boden, der einem gar nicht gehört, etwas verbieten zu wollen ist sehr dreist. Hoffentlich wird jetzt genau vor dieser Haustüre geparkt.
Anwohner sollten dem ortsfremden Verkehr nicht die Parkplätze wegnehmen, um Geld für eigene Stellplätze zu sparen.
Sabine J meint
11. Juli 2021 at 16:31
Hallo wir wohnen in Aarbergen Hessen in unserer Straße ist ein Dauer Parker das Fahrzeug wird nicht bewegt ab und zu kommt ein anderes Fahrzeug sonntags abends und holt Sachen raus und macht Sachen in den Wagen rein und fährt wieder wir haben hier nicht genug Parkplätze für Nachbarn kann man nichts machen das der Wagen weg gefahren wird und nicht andere stört
Danke schön
Sabine J
Karl-Heinz K meint
11. Juni 2022 at 19:46
Sein Auto einfach abstellen für eine Woche und länger in einer Wohnsiedlung wo Parkplätze sehr rar sind, halte ich für sehr rücksichtslos gegenüber den Einwohnern, zumal es sich um Parker aus anderen Straßen handelt.
Was kann man dagegen tun?
Hermann S meint
15. September 2022 at 22:52
Nichts! Das Auto darf stehen bleiben, wenn es versichert ist. Warum kümmern Sie sich um andere Autos? Haben Sie keine anderen Sorgen?
Ausländer meint
20. Oktober 2022 at 11:44
Bravo, Bravo, ich mag solche menschen wie Sie. Sehr selten ist in Deutschland solche menschen geblieben , welche spricht WARHEIT und an gesicht !! Nochmal Bravo.